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Oct 16, 2019, 7 tweets

Im @Tagesspiegel schreiben Cornelius Richter und Georg Weizäcker über die #bayreuthererklärung. Auch hierzu zwei Anmerkungen.

Der Artikel lobt die #bayreuthererklärung dafür, dass sie Qualifikation und Befristung in einen ao deutlichen Zusammenhang bringt und nicht auf die Möglichkeit der Projektbefristung abhebt, die sehr gerne als Befristungsgrundlage genommen wird.

Die Darstellung der Projektbefristung ist allerdings mE falsch: Projektbefristung orientiert sich nicht an der Verfügbarkeit von Mitteln, sondern an der Abgrenzbarkeit und zeitlichen Begrenztheit der Tätigkeit vom Regelbetrieb.

Das ist insofern wichtig, als dass es eben diesen Mythos gibt, man brauche nur Mittel einwerben und könne dann über diese Zeit befristen. Die Personalabteilung schlägt da selten quer, aber in der Praxis werden häufig Tätigkeiten übertragen, die in den Dauerbetrieb fallen.

Abgesehen davon verdient die #bayreuthererklärung an der Stelle kein Lob, weil die Auseindersetzung mit Befristung für Qualifizierungszwecke nur deshalb gewählt ist, weil diese verteidigt werden soll, nicht weil andere Befristungsgrundlagen für die Kanzler*innen unwichtig wären.

Das Argument, es stünde nirgendwo geschrieben, die Unis seien zur Qualifizierung ihrer Angestellten für die Wirtschaft... naja, es gibt ja die Hochschulgesetze der Länder und da steht daa durchaus drin - wenn auch nur indirekt zB durch den Auftrag zum Transfer.

Ansonsten natürlich ein wichtiger Artikel, aber ich denke das geht schärfer.

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