👉🏽Formulierungshilfe für Umgang mit #Rasse im Recht: „Die EU weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück. Die Verwendung des Begriffs “Rasse“...impliziert nicht die Akzeptanz solcher Theorien.” eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…
„Rasse“ ist im Kontext von Rassismus gewachsen, und ja, der Begriff ist „unschön“ u. „unangenehm“. Jedoch kann der Maßstab für die Rassismusbekämpfung nicht das Empfinden bzw. das Unbehagen derjenigen sein, für die dieser Begriff weder rechtliche noch soziale Relevanz hat.
Weiße Menschen haben das Privileg #Rasse zu externalisieren. Und sie haben auch das Privileg #Rasse für obsolet zu erklären, wenn sie sich in ihrer liberalen oder linken Position als progressiv empfinden. Zu sagen, dass #Rasse nach dem Holocaust zeitgemäß war, heute aber nicht...
ist nicht Ausdruck dafür, dass Rassismus/Antisemitismus überwunden sind, sondern, dass das Festhalten daran nicht länger dem Selbstbild entspricht. #Rasse sollte keine Rolle spielen, Rassismus darf nicht mehr sein - also kann #Rasse aus dem Blickfeld entfernt werden.
Es ist Symbolik für eine ideale Gesellschaft. Eine Illusion, dass Weiße und Schwarze in der Rechtswirklichkeit gleichwertig sind. Wenn es #Rasse nicht mehr gibt, besteht noch Notwendigkeit für Gleichheitspolitik von rassialisierten Gruppen? Brauchen wir Datenerhebungen über sie?
Genügt es nicht nur von Personen zu sprechen? Sind personenbezogene Merkmale nicht überflüssig? Brauchen wir Gleichstellung überhaupt? Wer soll die Referenz sein?
#Rasse auf seinen Wortlaut i.S. einer biologischen Definition zu beschränken und sich nicht seiner sozialen Komplexität zu stellen, ist vor allem eins: gemütlich. Es fehlt die Auseinandersetzung mit seiner Geschichte, der rechtlichen Intention und der Realität der Betroffenen.
Das weitere Argument, dass #Rasse im GG suggeriert, es gebe Menschenrassen, und dass es Menschen glauben könnten. Sagt das nicht vielmehr etwas über unser Bildungssystem aus und den Stand der politischen Bildung? Sollte nicht mehr darüber aufgeklärt werden?
Bei der Diskussion geht es um eine mögliche Verfassungsänderung, die Grundrechte betrifft. Und sie wird geführt, als ginge es um Präferenzen. Als wären die Betroffenen nicht anwesend. Als könnte deutsche Geschichte mittels einer Meinungsumfrage verändert werden.
Mal ehrlich, wer mag diesen Rechtsbegriff? Darum geht es aber nicht. Er erfüllt eine rechtliche Funktion. Und solange das nicht verstanden wird, geht es darum, was in der Öffentlichkeit als moralisch richtig erachtet wird. Und nicht darum, wie Rassismus bekämpft werden kann.
Es ist ein legitimer Wunsch, dass wir Rassismus „verlernen“ sollen. Heute und jetzt ist Rassismus aber gegenwärtig und er wird nicht morgen verschwinden. Er verletzt und tötet. Für weiße Menschen heißt das: Nicht alles, was für sie unangenehm ist, stellt eine Priorität dar.
Wir sollten uns alle fragen: Warum ist #Rasse ein so starker Auslöser in D? Warum ist dieser Begriff so belastend und überfordernd für die sog. Mehrheitsgesellschaft? Wieso löst er in Weißen und BPoC in D Abwehr aus? Es hängt mit Rassismus und der dt. Geschichte zusammen.
In D funktioniert der Rassismus immer noch entlang der Zugehörigkeit zur einer dt./weißen Nation i.S. eines völkischen Verständnisses. Das führt dazu, dass Rassismusbetroffene sich assimilieren müssen, um Akzeptanz zu erfahren. Sich als Schwarz zu bezeichnen, ist Emanzipation.
Schwarze und PoC sollten verstehen, dass die Rechtskategorie #Rasse sie nicht im negativen Sinne meint, sondern, dass sie es möglich macht, dass sie als rassialisierte Gruppen Sichtbarkeit erhalten und eine rechtliche Grundlage besteht, um ihre Erfahrungen zu erfassen.
Weiße Menschen sollten verstehen, dass die aktuelle Fassung von Art. 3 GG sowie das EU-Recht und Völkerrecht auch sie meint, wenn #Rasse als verbotenes Merkmal aufgeführt wird.
Auch wenn Weißen in den meisten Kontexten keine rassistischen Zuschreibungen zugesprochen werden können, schützt das Recht auch sie vor einer Ungleichbehandlung.
Die wichtigen Fragen sind: Gibt es eine menschenrechtliche Begründung für die Streichung des Diskriminierungsmerkmals #Rasse und wie lautet diese Begründung? Auf welches Recht stützt sie sich? Kann der gegenwärtige Schutz mit einer Streichung weiterhin gewährleistet werden?
Darüber brauchen wir eine sachliche und - dringend notwendig - fachliche Debatte. Ich stehe für einen Austausch bereit.
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