Entlastungen beim #CO2Preis für Unternehmen im #BEHG: Ausnahmen verhindern wichtige Klimaschutzanreize. Sie sind auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren. Hier eine erste Einschätzung zu den Eckpunkten der Bundesregierung bmu.de/download/2555/
1/7 Sektorenliste Emissionshandel #ETS als Grundlage: Diese Branchenliste ist sehr lang und wenig ambitioniert. Geplante Ausweitung der Sektorenliste ist anfällig für Lobbyinteressen
2/7 eine abgestufte Entlastung ist grundsätzlich gut, aber das Kriterium „Kostenbelastung“ allein ist nicht sehr aussagekräftig – es kommt auch darauf an ob Kosten weitergereicht werden können (Handelsintensität)
3/7 Die Entlastung bei der EEG-Umlage muss in jedem Fall abgezogen werden, sie kompensiert bereits einen Großteil der CO2-Kosten
4/7 Der Kompensationsgrad liegt bei 65 bis 95% - zu großzügig. Gleichzeitig fehlt eine dynamische Komponente wie im Emissionshandel (schrittweises Auslaufen)
5/7 Benchmarkansatz ist gut und wichtig, um Investitionsanreize zu erhalten
6/7 Gut: Begünstigte Unternehmen sollen Gegenleistung im Bereich Klimaschutzinvestitionen erbringen
7/7 Wie es besser gehen könnte, haben wir im Auftrag der @FESonline für den Bereich der Strompreise erarbeitet: Differenzierung der Begünstigungen in drei Stufen anhand der Wettbewerbs- und Stromintensität der Branchen foes.de/publikationen/…
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