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If the chemistry is right, the biology also works.

Feb 20, 2021, 39 tweets

Telefonat mit einer Freundin, 34J., Covid19-erkrankt, starke Symptome, Fieber, Husten, liegt flach im Bett. Gestern mit dem Flieger aus dem 2wö. Urlaub zurückgekommen. Südost-Afrika. Macht sich jetzt Sorgen, welche Variante es sein könnte. Ja, so habe ich auch geguckt.

- touristische Reise 14 Tage (5.-19.02.21)
- Frankfurt - Äthiopien und zurück
- weitere Reisen nach: Kenia, Tansania, Mosambik
- Ethiopian Airlines
- (freiwilliger) PCR-Test auf eigene Kosten am @Airport_FRA bei Ankunft

Ich sammele Details und werde den Thread laufend erweitern.

Von ihrer Reisegruppe (ganze Reise zusammen, also auch im Flugzeug) haben 3 von 8 Personen ein positives Ergebnis erhalten als Ergebnis der PCR-Testung am Flughafen. Alle 3 haben seit mehreren Tagen Symptome, also schon vor dem Boarding in Afrika. Und:

Warum ist der Personenfluss am @Airport_FRA so geleitet, dass (in diesem Fall aus Afrika!) Ankommende lediglich dem Zoll @bpol_air_fra mit Passkontrolle als einzige Kontrollinstanz begegnen und dort auch nur gefragt werden, ob "Einreiseanmeldung" ausgefüllt wurde, ohne Kontrolle?

Warum werden am @Airport_FRA nicht Antigen-Schnelltests durchgeführt, von mir aus auch zwei, um das Ergebnis sicherer zu machen, anstatt PCR-Tests, wo das Ergebnis erst Stunden später vorliegt, nachdem die Personen bereits das Flughafengebäude verlassen haben? @Centogene

Sequenziert @Centogene Abstrichproben von Reisenden z.B. in diesem Fall am @Airport_FRA, die aus Risikogebieten (insbesondere Gebiete mit Verdacht auf Virusvarianten wie Afrika) standardmäßig u. kommuniziert Ergebnisse an getestete Person, Gesundheitsamt, @BMG_Bund oder @rki_de?

@Centogene @Airport_FRA @BMG_Bund @rki_de Eine Person aus der Reisegruppe erhielt eine nachträgliche Meldung von @Centogene. Es handelt sich bei der Infektion um die südafrikanische SARSCoV2-Variante.

Ob die Sequenzierung das Ergebnis einer Stichprobe war oder systematisch aufgrund des Reiselandes, ist nicht bekannt.

Deutschland 02/2021: Wahrnehmung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken -> Bußgeld: Wahrnehmende Person 250 Euro / Durchführung Betriebsinhaber 5000 € (NRW)

Auch Deutschland 02/2021: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania wird weiterhin gewarnt.

Auf der Website des Reiseveranstalters finden sich (Stand heute, 21.02.2021) folgende Infos zu Tansania (das ursprüngliche Ziel-Land der gebuchten Pauschalreise)
veröffentlicht 07.08.2020
aktualisiert: 03.12.2020

Informationen mit Bezug zu Covid19, Einreisebestimmungen, Flughafen, Fluggesellschaften Vorgaben vom Zielland selbst:
(Fakt: kein einziger Test ist durchgeführt worden (bis zur Rückreise bzw. Landung am FFM), kein Negativ-Nachweis irgendwo verlangt worden)
tanzaniaembassy-us.org/wp-content/upl…

Auf der o.g. Reise hat @flyethiopian der Reisenden weder einen Corona-Test angeboten noch ein negatives Testergebnis vor dem Boarding verlangt - weder in Frankfurt bei der Abreise noch in Tansania bei der Rückreise - dafür aber Zwischenstopps gemacht.

Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten aktuell @AuswaertigesAmt @HeikoMaas @BMG_Bund @jensspahn

- Einreiseanmeldung (zu kontrollieren von Beförderungsunternehmen)
- Testpflicht vor o. unmittelbar nach Einreise
- Quarantänepflicht

auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSic…

bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressem…

Was bringen diese juristisch verankerten aber mMn epidemiologisch irrelevanten Regularien?

Im vorliegenden Beispiel steigen also mehrere Infizierte (südafrikanische Variante!) in ein Flugzeug in Tansania ein u. in Frankfurt aus u. reisen auf versch. Wegen dann quer durch Europa.

Reisende können (müssen aber nicht, wird auch nicht kontrolliert) sich bei @Centogene (privat, auf eigene Kosten) am Flughafen testen lassen. (PCR)

Sie sind aber verpflichtet, sich innerhalb 48h testen zu lassen. Kontrolliert das jemand? Unterbindet das die Infektionsweitergabe?

Es gilt aktuell „nur“ Testpflicht VOR Einreise für Rück-Reisende aus Hochinzidenzgebiet o. Virusvarianten-Gebiet:

„Bei unmittelbarer Einreise aus einem solchen Gebiet muss ein Negativtest dem BEFÖRDERER vor Ausreise vorgelegt werden“

auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSic…

Da Tansania aktuell NICHT als „Hochinzidenz-Gebiet“ oder „Virusvarianten-Gebiet“ laut @rki_de definiert ist („nur“ als „Risikogebiet“), muss Ethiopian Airlines in dem Fall auch keinen neg. Test vor der Beförderung verlangen.

rki.de/DE/Content/Inf…

Quarantänepflicht für Rückreisende aus Risikogebieten:

- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an Zielort begeben und
- sich dort häuslich für 10 Tage absondern (Quarantäne)

Weiteres ist pro Bundesland geregelt.

auswaertiges-amt.de/de/quarantaene…

Nach stundenlanger Recherche habe ich keine Informationen gefunden bzgl. Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zur juristischen Definition von „unmittelbar an Zielort begeben“ und ob ÖPNV Benutzung oder Abholen lassen von einer Person explizit untersagt ist.

Es geht es nicht darum, dass jeder Reise-Rückkehrer wissen sollte, dass er unmittelbar nach Rückkehr aus einem Risikogebiet möglichst keine Menschen treffen sollte (auch nicht auf dem Weg vom Flughafen nach Hause), sondern um die Sicherstellung durch Kontrollinstanzen.

Selbst wenn obiges juristisch reguliert ist, was ändert es an der epidemiologischen Irrelevanz?

Verhinderung der Infektionsverbreitung kann nur gewährleistet werden, wenn (nachweislich) infizierte Person auch auf dem Weg vom Flughafen zum Zielort durchgehend isoliert bleibt.

Meanwhile:
Entwicklungsminister wirbt für Afrika-Tourismus

"Natürlich gelte es, sicherzustellen, dass von Rückkehrern keine Ansteckungsgefahr ausgehe."

reisevor9.de/destinations/e…

Meine Freundin hat übrigens KEINE @coronawarnapp installiert und wird somit niemanden warnen können, der ihr auf dem Weg Flughafen-Zuhause begegnet ist.

@coronawarnapp Das Labor @Centogene vom FRA Flughafen hat einen zweiten Bericht an das Gesundheitsamt (nach-) gesendet:

Bei meiner Freundin wurde die Südafrikanische Variante #B1351 nachgewiesen.

Details zum Mutantenscreening (ob systematisch oder stichprobenartig) sind nicht bekannt.

Ergänzend zum Gesamtbild via @SZ
"scheint es vor allem darum zu gehen, den Tourismus am Laufen zu halten. Vizepräsident der teilautonomen Insel Sansibar verstarb vor wenigen Tagen an einer Krankheit, die es in Tansania gar nicht geben darf - an Covid-19"
sueddeutsche.de/politik/tansan…

Versuch der Nachvollziehbarkeit, an wievielen Stellen es „hakt“.

1. Instanz: Reiseagentur
Angebot für touristische Reisen (ins Ausland) ist erlaubt. Anders als Friseuren oder inländischen Hoteliers etc. wird/kann dieser Branche nicht die Geschäftstätigkeit untersagt werden!?

2. Instanz: Eigenverantwortung

Im vorliegenden Beispiel entscheidet sich meine Freundin bewusst für eine Freizeit-Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet. Warum? Weil sie es kann (finanziell, zeitlich), weil sie es will, weil sie es darf.

Nun kann man von der „Moral“ halten was man will. Ich persönlich finde nicht mal die Reiseentscheidung während der Pandemie an sich das „Schlimmste“, sondern wie wenig Freiwilligkeit zur Sicherheit herrscht. Warum keinen freiwilligen Test vorher machen? Warum mit ÖPNV reisen?

3. Instanz: Flughafenbetreiber @Airport_FRA

Das Betreten des Flughafengeländes geht „ungehindert“. Warum nicht abhängig machen von einem 24-48 h alten negativen Testergebnis?

Übrigens: Viele Städte bieten mittlerweile kostenlose Antigen-Schnelltests.

4. Instanz: Fluggesellschaften

Warum wird für das Boarding (Beförderungsvoraussetzung) nicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis verlangt? Vorlage mit Boardingpass. Fertig.

Alternativ: Service für Gäste als Schnelltest Angebot am Flughafen

5. Instanz: Zielland

Über die Gegebenheiten vor Ort wie Umsetzung von Hygienemaßnahmen, Testmöglichkeiten und auch die Glaubwürdigkeit zum Bild über das Pandemiegeschehen (Infektionszahlen) ist schwierig zu beurteilen. Siehe Beispiel Tansania und Angaben vom Reisebüro im Thread.

6. Instanz: Behörden am Flughafen

Zoll und Polizei haben anscheinend keine Befugnis und/oder Anweisung Einreisende bzgl. eines negativen Testergebnisses zu kontrollieren oder vor Ort (Flughafen) zu verpflichten.

7. Instanz: privater Dienstleister für Testangebot am Flughafen

Im vorliegenden Beispiel bietet @Centogene Einreisenden/Rückreisenden die Möglichkeit einer Testung.

Dem Kunden/Bürger ist aber oftmals Entscheidendes/Details nicht bewusst bzw. kommuniziert worden:

Bietet @Centogene auch Antigen-Schnelltests an Flughäfen an?

Das würde mMn viel mehr Sinn machen, sodass der Kunde (Abreisende oder Einreisende) sofort ein Ergebnis hat und entsprechend handeln kann. Wenn positiv -> PCR-Nachtestung.

8. Instanz: Gesundheitsamt

Das lokale Gesundheitsamt erfährt von einer vorliegenden Infektion durch das Labor, welches den Test durchgeführt hat. Danach wird die infizierte Person wg. Quarantänemaßnahmen und Kontaktnachverfolgung angerufen. Im vorliegenden Bsp. mMn irrelevant:

Die Person, die sich für ein Risikogebiet als Reiseziel entschieden hat, weiß ja schon vorher, dass eine 10tägige Quarantänepflicht nach Rückreise besteht (testunabhängig), muss also nicht durch Gesundheitsamt wg. des positiven Tests darüber aufgeklärt werden.

In diesem Fall kann das Gesundheitsamt keine Kontaktnachverfolgung (und Warnung anderer) leisten, da die betreffende Person keine Informationen hat.

Wer sich im Flughafengebäude, am DB Bahnhof, im Zug aufgehalten hat oder wer der Taxifahrer war, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Der Aufwand ob der Bürokratie beim Gesundheitsamt in diesem konkreten Fall konnte bis jetzt also keine Infektionsübertragung an andere verhindern bzw. dazu beitragen.

Ob die Quarantäneeinhaltung wenigstens stichprobenartig kontrolliert werden wird?

Risiko-Einstufung cc @rki_de

"Wahrscheinlich, so die Forscher, würden die Covid-Fallzahlen in Afrika massiv unterschätzt. Gesundheitssysteme dort seien häufig unterfinanziert u. schlecht ausgestattet und könnten sich Massentests schlicht nicht leisten."

spektrum.de/news/ueberrasc…

@threadreaderapp please unroll

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