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Aug 2, 2021, 17 tweets

In #Brandenburg steht die Organisation des Schuljahres 2021/2022. Spoileralarm: Es bleibt alles beim alten. Keine Luftfilter, ein bisschen Testen, 14 Tage Masken und ansonsten "der beste Unterricht, den wir haben": Präsenzunterricht, wie vor der Pandemie!
mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell…

"Die Schulleiter/innen mit ihren Kollegien in Zusammenarbeit mit den Schulträgern tun das ihnen Mögliche, um die Schule zu einem Ort zu machen, an dem Ihre Kinder so sicher sind, wie dies in den gegenwärtigen Zeiten möglich ist."
Was hieß nochmal "stets bemüht" in einem Zeugnis?

Es werden also die "eingeführten Hygienekonzepte der Schulen" weiter angewandt. Das heißt Händewaschen und Lüften. Wie A-E-R-O-S-O-L-E buchstabiert werden, weiß man in @BrittaErnst Country wohl nicht. Natürlich darf nicht fehlen: "Der beste Schutz der Schulen kommt von außen."

Das eingeführte Testkonzept Schule wird im Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Wird der Test verweigert:
a) verbringen Schüler/-innen die Lernzeit zu Hause und werden von der Schule mit Lernaufgaben versorgt.
b) gilt versäumter Präsenzunterricht als unentschuldigtes Fehlen.
No shit!

Die #Deltavariante ist in Brandenburg immer noch nicht angekommen: "Der Hygieneplan der Schule wurde zuletzt am 10. März 2021 den aktuellen Erfordernissen angepasst. Diese Fassung ist gegenwärtig noch maßgeblich." Eine breitflächige Anschaffung von Luftfiltern wird's nicht geben!

Abstandsregeln gibt es nicht mehr zwischen Schüler/-innen untereinander (auch wenn sie erwachsen sind!) und gegenüber den Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal. Nur die letzteren und Dritte haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu beachten.

Maskenpflicht gilt im ÖPNV bzw. im Schülerverkehr und in den ersten beiden Schulwochen im Innenbereich der Schule, aber NICHT beim Sport und nicht beim SINGEN und SPIELEN von BLASINSTRUMENTEN im Musikunterricht und bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten bei 2 Meter Abstand.

Wenn sich Berufsschüler/innen der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht unterziehen & deshalb nicht am Unterricht teilnehmen können, sind die Ausbildungsbetriebe zu informieren, der versäumte Präsenzunterricht wird auf dem Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen vermerkt

Zeigen Schüler/innen Covid19-typische Krankheitszeichen oder leben sie mit Personen in einem Hausstand zusammen, die nachweislich an COVID-19 erkrankten oder Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen, dürfen sie die Schule nicht betreten. Wie das Fehlen gewertet wird, ist unklar.

Für Reiserückkehrer gilt die Quarantäne aufgrund der behördlichen Anordnung als entschuldigtes Fehlen.
Einschulungsfeiern können mit tagesaktuellen (Selbst-) Test mit negativem Ergebnis bzw. Impf- oder Genesenennachweis wieder abgehalten werden.
Schulschwimmen ist wieder möglich.

Für alle Schüler/innen gilt wieder wie vor den Ferien die Präsenzpflicht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§41 BbgSchulG). Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel mit allen Zusatzunterrichtsangeboten bzw. auf Grundlage des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe.

Nur wenn ein Arzt attestiert, dass Kinder oder andere Angehörige eines Haushalts einer Risikogruppe angehören UND der Schulbesuch ein medizinisch nicht zu vertretendes Risiko für Leib und Leben darstellen würde, entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.

Die Lehrkräfte sind im Interesse des behutsamen Einlebens in den regulären Schulbetrieb auch in Bezug auf die Leistungsbewertungen & -nachweise gebeten, besonderes pädagogisches Augenmaß zu wahren & insbesondere auf Klassenarbeiten & Klausuren in den ersten 6 Wochen zu verzichten

Erlaubt sind wieder (unter Berücksichtigung der Hygieneregeln):
- Mehrtägige Schulfahrten (!)
- Schulische Veranstaltungen
- Schulische Wettbewerbe
- Schülerpraktika
- Außerschulische Lernorte (z.B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten)
- Sonstige schulische Veranstaltungen

"Die im Ministerium eingegangenen Rückmeldungen von Eltern haben den Eindruck vermittelt, dass die Informationsarbeit der Schulen vielfach den Ansprüchen der Eltern gerecht wird, aber im Einzelfall durchaus noch Potenzial besteht, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu verbessern."

Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es genau einen Absatz auf der letzten Seite:
Zur Ausgestaltung des Schulbetriebs steht es den Schulen in freier Trägerschaft frei, eigene Konzepte zu entwickeln.

Zusammenfassung: #Brandenburg hofft darauf, dass die Pandemie vorbei ist und man mit ein paar Alibimaßnahmen als Feigenblätter den Anschein wahren kann, genug getan zu haben. Tatsächlich ist seit eineinhalb Jahren nichts getan worden, um Schulen sicherer zu machen! Stattdessen ⤵

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