Was der Verein der Bundespressekonferenz zu Boris Reitschuster erklärt:
R. will sich selbst dazu äußern, wenn er mit seinem Anwalt gesprochen hat.
Da hier „Aber in der Bundespressekonferenz stellen doch auch Journalist:innen aus dem Ausland Fragen“-Rufe aufkommen: Das sind Mitglieder eines anderen Vereins. Ob R. dessen Aufnahmekriterien erfüllt?
siehe auch
"Mein Anwalt hält den Ausschluss für widerrechtlich", schreibt #Reitschuster nun auf seiner Seite. Er hat - so wie es die BPK für 30 Tage als Möglichkeit vorsieht - Widerspruch eingelegt. Die Sache ist also noch nicht abschließend geklärt.
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