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Jun 6, 2022, 10 tweets

Warum die Ablehnung des #Selbstbestimmungsgesetz nicht transfeindlich sonder aus einer humanistischen Perspektive geboten ist:

Die Realität von Transsexuellen ist das Ablehnen des eigenen Geschlechts und der Wunsch im Gegengeschlecht zu leben.

Das damit verbundene Leid bezeichnen wir als Geschlechtsdysphorie. Dieses Symptom kann zahlreiche Ursachen haben (z.B. andere Störungen wie PTBS, Zwangsstörungen, Autismus, körperdysmorphe oder Persönlichkeitsstörungen).

Hier ist eine saubere Differentialdiagnostik wichtig. Wer sofort affirmiert, betreibt schlechte Diagnostik und handelt fahrlässig. Geschlechtsdysphorie kann remittieren, wenn die primären Störungen gut therapiert werden.

Selten bleibt noch ein kleiner Anteil an Menschen übrig, bei denen die Dysphorie persistiert. Um deren Leid zu vermindern, kann versucht werden die äußere Erscheinung dem Gegengeschlecht so weit es geht anzupassen.

Dies ist mit zahlreichen körperlichen & psychischen Problemen verbunden, worüber die Betroffenen aufgeklärt werden müssen. Wer eine solche Behandlung erhalten kann, muss demnach über ein Fachgutachten geklärt werden (wie bei allen größeren Anträgen an das Gesundheitssystem).

Wichtig ist, dass die Betroffenen durch körpermodifizierende Behandlungen niemals ihr Geschlecht wechseln, sondern lediglich eine optische Angleichung vornehmen. Daher sollten sie bei geschlechtsbasierten Trennungen (Sport, Statistik, Intimsräume)…

ihrem biologischen Geschlecht zugeordnet werden. Das ist wiederum mit Leid verbunden, da es die Dysphorie aktualisiert, weshalb Transsexuelle sowohl unser tiefstes Mitgefühl als auch eine gute medizinische und therapeutische Begleitung erhalten sollten.

Um Menschen die weitreichenden und lebenslangen Folgen einer Transitionsbehandlung, die oft zu Bedauern und Detransition führen, zu ersparen, sollten vorher immer die am wenigsten schädlichen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Da Kinder und Jugendliche die Folgen einer Transitionsbehandlung nicht adäquat einschätzen können, sollte hier ausschließlich begleitend und explorativ gearbeitet werden.

Ausschließlich affirmative Ansätze widersprechen hierbei dem „primum non nocere“ als wichtigstes Prinzip der Medizinethik.

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