Belgien. Das einzige EU-Land, das seit dem Sommer ein #Lufthygienegesetz hat und Luftfilter breitflächig empfohlen hat. (Korrektur nach Hinweis von @KriegelMartin)
Die Aufstellung mag noch in den Anfängen liegen, aber kaum Fälle/Tote. Die Richtung stimmt
coronavirus.jhu.edu/map.html
Link zum Text aus dem Sommer.
dekamer.be/FLWB/PDF/55/28…
Nach aktuellem Stand will man Arbeitsplätz für die Herstellung von Lüftungsanlagen und Luftfilter schaffen und sieht die Belastung für Arbeitgeber, wenn diese Geräte zur Pflicht werden.
Zudem will man Lüftungsanlagen und Luftfilter in öffentlich zugängigen Räumen einführen.
Die Verwendung von Luftqualitätsmessgeräten wird für öffentlich zugängliche Räume vorgesehen.
Man erkennt die positive Wirkung an, die Lüftungsanlagen (vermutlich mit Wärmerückgewinnung) und Luftreinigung auf den Klimaschutz haben.
Für Klassenzimmer ist im Einzelfall zu entscheiden, ob Lüftungsanlagen und/oder Luftreinigung erforderlich ist.
Zuständigkeiten werden den Gebäudeeigentümern sowie den Nutzern zugewiesen. Nutzer sind einzuweisen.
Es scheint wohl vorgesehen zu sein, dass sowohl Gebäudeeigentümer als auch Gebäudenutzer die Anlagen einbauen/aufstellen dürfen.
Dem Text ist auch zu entnehmen, dass neue Normen geschaffen werden sollen, wie die Luftqualität beschaffen zu sein hat. Hierzu sind Gremien aufgerufen.
Interessant ist, wie häufig im Text vorgesehen ist, dass die Zwischenergebnisse oder Ergebnisse dem König vorzulegen sind.
Die Räumlichkeiten sind mit "Labeln" zu versehen, die Angaben über die Luftqualität machen.
Sie dienen zur Information der Besucher/der Berufstätigen in diesen Räumen.
Sie sollen das "Unsichtbare sichtbar machen", also zeigen, was getan wird, um die Luftqualität herzustellen
Für die Räume ist jeweils eine Risikoanalyse vorgesehen.
Im Rahmen der Begründung wird nochmals erwähnt, das Luftreinigung wichtig ist, damit sich Aerosole nicht anreichern.
Es soll zwei Referenz-Luftqualitäten geben. Einmal eine Innenraumluftqualität mit 25 m³/h Frischluft pro Person und eine zweite mit 40 m³/h.
25 m³/h pro Person frische Außenluft wird als Minimum angesetzt.
Das wäre bei einem Klassenzimmer ein 3 bis 3,5facher Luftwechsel.
Es ist vorgesehen einen externen, hierfür anerkannten Zertifizierer hinzuziehen zu müssen, damit dieser die Maßnahmen prüft und eine Bestätigung zur Summe der Maßnahmen abgibt (das bereits zuvor erwähnte "Lable").
Das Zertifikat soll über eine Datenbank öffentlich gemacht werden.
Für die beiden Luftqualitätsstandards sind auch die CO2-Gehalte benannt: 900 ppm oder 1200 ppm CO2.
Die Bezahlung der Anlagen erfolgt durch den Gebäudeeigentümer.
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