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Im Rahmen meiner Dissertation hatte ich auch kriminalpolitische Thesen zur besseren Bekämpfung von
#Cybergrooming und digitalen Sexualdelikten formuliert, da das Thema gerade hoch aktuell ist, wollte ich einige Punkte davon mal im Thread vorstellen (also etwas länger ;)) 1/11
2/11 Wir brauchen in der kriminalpolitischen Debatte eine einheitliche Definition von Cybergrooming. Mein Vorschlag: "...das onlinebasierte Einwirken auf ein Kind zur Einleitung oder Intensivierung eines sexuellen Missbrauchs" (bald sexueller Gewalt)
3/11 "Erweiterung des strafrechtlichen Schutzrahmens auf Jugendliche" Jugendliche berichten in Studien wesentlich häufig von #Cybergrooming Konfrontationen als Kinder. Cybergrooming erfasst strafrechtlich aber nur Kinder. Warum sollten nicht auch Jugendliche geschützt werden?
4/11 "Einführung einer gleitenden Altersgrenze", Ein 14j der seine 13j Freundin entsprechend einwirkt mit gegenseitigem Einverständnis, kann sich nach 176 Abs. 4 Nr.3&4 STGB strafbar machen. In Ö. ist Strafbarkeit bsp. von Altersabstand von 3. Jahren abhängig.
5/11 "Einführung des Straftatbestands einer verbalen sexuellen Belästigung analog zu § 184 i StGB" - Tatsächlich ist eine aggressive verbale sexuelle Belästigung im Netz nicht per se strafbar (wenn nicht beleidigend) das unterstützt das #Brokenweb Phänomen im Netz
6/11 Ganzheitliche Präventionsstrategie gegen Cybergrooming und digitale Sexualdelikte
Jeder braut sein eigenes Süppchen. Aber es gibt keine ressortübergreifende Strategie gegen (nicht nur digitale) Sexualdelikte gegen Kinder.Eine Strategie die alle Akteure verzahnt und aufgreift
7/11 Grundsätzliche digitale Generalprävention
Der digitale Raum muss auch für Kinder ein sicherer Raum werden. Hierfür müssen Strukturen aufgebaut werden ähnlich wie im Straßenverkehr. Bsp. eine Art digitale Bürgersteige auf denen sich Kinder risikominimiert bewergen
8/11 Unterbrechung #BrokenWeb Kreislauf - Im Netz ist die Strafverfolgungswahrscheinlichkeit bei allen Delikten aber vor allem Cybergrooming exorbitant niedriger als bei analogen Delikten. Es brauch mehr Polizisten die aktiv Cybergroomer aus dem Netz filtern.
9/11 Betreiberverantwortung - Betreiber kommen ihre Verantwortung beim Kinderschutz nicht nach. Typischerweise sagen Sie ein Kind durfte sich laut unseren AGB bei uns nicht anmelden. ÜBerprüft wird dies aber nirgends. Gleichzeitig wird nicht effektiv gegen Posing & Co vorgegangen
10/11 Jugendmedienschutz sollte in Deutschland zum Ziel haben Kinder im Netz auch vor Straftaten und Straftätern aktiv zu schützen. Dies ist ggw. nicht der Fall und spiegelt sich auch in geringer Betreiberverantwortung wieder
11/11 Cybergrooming ist kein nationales Problem, es ist ein internationales alle Kinder die das Netz nutzen sind davon betroffen. Wir brauchen also globale Bekämpfungsstrategien und eine Harmonisierung des Strafrechts (oder gar ein global einheitliches)
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