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Nachdem ich die Tage eine Diskussion um Heilpraktiker geführt habe, hier einige Fakten dazu.
1. Es gibt keine geregelte Ausbildungsordnung für Heilpraktiker.
2. Es gibt keine Standesvertretung o.ä., die irgendwie reglementieren könnte.
3. Die Prüfung vor dem Gesundheitsamt ist keine Wissensprüfung, sondern lediglich eine Gefahrenabwehrprüfung.
4. Die Zugangsvoraussetzungen, um Heilpraktiker zu werden sind lachhaft. Dies sind:
4.1 Mindestalter 25 Jahre
4.2 Ein einwandfreies Führungszeugnis
4.3 Ein ärztliches Zeugnis über die GESUNDHEITLICHE Eignung. (Also keine ansteckenden Krankheiten o.ä.)
4.4 Mindestens ein erfolgreicher Hauptschulabschluß
4.5 Vorlegen einer Geburtsurkunde und eines Lebenslaufes.
Wenn ich bei meinem stinknormalen Hausarzt im Wartezimmer sitze, habe ich im Hinterkopf, dass der Arzt nach seinem Abitur ein Studium von sechs Jahren und drei Monaten, Praktika, Famulatur und zahlreiche hammerharte Prüfungen hinter sich hat, bevor er seine Approbation erhielt.
Dann kam die Promotion und noch die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, die ja auch eine Dauer von 60 Monaten umfasst.
Auf der anderen Seite steht dann der Heilpraktiker. Da wollte ich mich auch mal informieren, wie hier die Ausbildungsvorgaben aussehen und war verwundert – ich fand nichts. Es gibt keinen einheitlichen „Lehrplan“ oder andere Ausbildungsvorgaben zur Heilpraktikerausbildung.
Es gibt zwar zahlreiche Schulen (so viel zur pöhsen „Schulmedizin“), die Prüfungsvorbereitungen für Heilpraktiker anbieten, aber das sind halt auch Prüfungsvorb. und keine Ausbildung. Und welche Schule bei welchem Thema seine Gewichtung legt o. ä. ist jeder selbst überlassen.
In einem Merkblatt des bayerischen Sozialministeriums heißt es zur Prüfung vor dem Gesundheitsamt: "Ziel der Überprüfung ist festzustellen, ob die Ausübung der Heilkunde durch die antragstellende Person eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
Die Überprüfung dient somit der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und des einzelnen Menschen. Sie ist andererseits aber keine Prüfung im Sinne der Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Befähigung."
Um es nochmal deutlich zu sagen: Diese Prüfung ist kein Nachweis über medizinisches Wissen, es geht nur darum festzustellen, dass der Prüfling keine Gefahr für die „Volksgesundheit“ darstellt.
Und ihr fragt mich, warum ich Heilpraktiker nicht ernst nehmen kann?
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