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May 6, 2021 13 tweets 5 min read Read on X
Eltern, Lehrer:innen und Direktor:innen sollten Schulausbrüche bzw. jede symptomatische Infektionen von Kindern, die mutmaßlich in der Schule oder am Schulweg erfolgt ist, als Arbeitsunfall melden.

#Kinder sind beitragsfrei bei der AUVA unfallversichert. 1/

#Covid19at #Schulen
Die AUVA hat diese Information zu Covid-19 als Berufskrankheit Nr. 38 veröffentlicht. 2/

https://t.co/e3PLJLU47Wauva.at/cdscontent/?co…


Die Folgen einer Anerkennung als Arbeitsunfall / Berufskrankheit sind umfangreichere Kassen-Leistungen bei (Langzeit-)Folgen bzw. der Anspruch auf eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt würde. #LongCovidKids

Die Meldung soll auch bei milden Symptomen 3/
oder bei Auftreten von späteren Symptomen bei #Longcovid erfolgen.

Die Anerkennung ist abseits der definierten Berufsgruppen vom Nachweis einer wahrscheinlichen Infektionsquelle in der Schule oder am Schulweg abhängig. 4/
Die Corona-Strategie in Österreich erschwert natürlich die finanzielle Absicherung (s. Ages "Haushaltscluster" & ÖGKJ Position zu Kindern). Letztes Jahr wurden Kinder insb. unter 10 Jahren häufig nicht getestet.

Wichtig ist der bestmögliche Nachweis der Infektionsquelle. 5/
Negative Bescheide sollten beeinsprucht werden. Vielleicht findet sich auch eine Institution, die Eltern dabei unterstützt.

Die @Arbeiterkammer hat zB in einem Fall bereits Klage gegen einen negativen Bescheid der AUVA außerhalb der definierten Berufgruppen eingebracht. 6/
Die Regelung in Österreich entspricht jener in Deutschland.
Dort liegt die Anerkennungsquote bei 40 Prozent.

In Österreich gab es bislang vermutlich kaum Anträge. 7/

buzzfeed.de/recherchen/cor…
Hier noch weitere Quellen aus DE (für Erwachsene) 8/



https://t.co/HS19v44KmA

https://t.co/kBjr6mqosx

https://t.co/PNhT5E5O8kdguv.de/de/mediencente…
rf-news.de/2021/kw12/coro…
medical-tribune.de/praxis-und-wir…
spiegel.de/wirtschaft/ser…
Für DE hat @danieldrepper die Fakten zu Arbeitsunfall / Berufskrankheit bei #Covid19-Infektionen von Kindern recherchiert mit wichtigen Tipps.

Kindergärten, Schulen und Unis müssten Infektionen eigentlich innh. von 3 Tagen an die Unfallkassen melden. 9/

https://t.co/pitEpk08Bsbuzzfeed.de/recherchen/cor…


#AUVA: "Die Meldung als #Berufskrankheit-Verdacht soll auch dann erfolgen, wenn die Erkrankung einen milden Verlauf genommen hat (...). Diese Anerkennung dem Grunde nach ist für ev später auftretende Krankheitsfolgen wichtig. 10/
#Covid19at #Arbeitsunfall
auva.at/cdscontent/?co…
Lieber @AchitzBernhard, ich bitte die Volksanwaltschaft ein besonderes Augenmerk auf das Thema #Covid19/#Longcovid als Arbeitsunfall / Berufskrankheit bei Kindern und Erwachsenen zu legen.

Es gibt offb kein Wissen dazu in der Bevölkerung und Betroffene sind nicht abgesichert.
Was ich pers. machen würde: Bei Infektion meines Kindes einen PCR-Test von alle Familienmitgliedern bzw. Kontakten außerhalb der Schule machen.

Kann bei keinem dieser Kontakte das Virus nachgewiesen werden, kann die Ansteckung nur in der Schule oder am Schulweg erfolgt sein.
Gesetzlich unfallversichert sind in Österreich alle Schüler:innen, Student:innen nur mit österr. Staatsbürgerschaft und Kindergartenkinder nur im verpflichtenden Kindergartenjahr.



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Aug 29, 2022
#Polaschek ist sogar als Politikmarionette völlig unfähig:

Er gibt offen zu, dass sie die Einsprüche gegen die PCR-Schultest-Ausschreibungen zeitlich einkalkuliert haben und die Tests dann zur Verfügung stünden, wenn sich die Lage verschärfen würde.

Damit gibt er offen zu, 1/
dass schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Mai feststand, dass das Schuljahr 2022/23 keinesfalls mit einem PCR-Schulscreening starten kann.

Selbst wenn zwischenzeitlich eine neue Variante dominant geworden wäre und jetzt Szenario 3/4 herrschte, gäbe es keine Schultests. 2/
Seine Begründung zum Einsatz positiver Lehrpersonen im Unterricht ist so verantwortungslos wie lächerlich. Er meint, dass dann andere Berufsgruppen auch den Anspruch erheben würden.

Er ist aber nicht nur Bildungsminister, sondern Arbeitgeber(!) der Bundeslehrer·innen. 3/
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