Mit Wirkung zum 18.12.2021 wurde die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend geändert, dass in § 1 Abs. 2 S. 1 die Wörter „im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung oder im Rahmen nichtkommerzieller klinischer Studien," gestrichen u nachfolgenden Sätze ergänzt werden: 2/
"D Verabreichung d Impfstoffes soll grundsätzlich iRd arzneimittelrechtlichen Zulassung erfol-
gen. Eine davon abweichende Verabreichung kann erfolgen, wenn sie n d Stand d Wissenschaft medizinisch vertretbar ist o i Rahmen nichtkommerzieller klinischer Studien erfolgen" 3/
Das bedeutet, dass Ärzt*innen künftig nicht abrechenbar nach der CoronaImpfVO u18jährige mit Auffrischungsimpfungen und u5 Kindern mit Grundimmuninität versorgen, sondern v.a. 4/
dass der Bund die Haftung für diese Impfungen nach § 60 Abs. 1a übernimmt, da es sich bei der (Änderung der) Corona-Impfverordnung um eine VO iSv. § 20 i Abs. 3 S. 2 Nummer 1a SGB 5 handelt.
Das ist ein F*CKING Meilenstein! Lobet und preiset @Karl_Lauterbach! 5/
Es war zu befürchten. Das @BMG_Bund wollte die umfassende Änderung selbst gar nicht. Sie steht dort aber nun. Nach dem Wortlaut ist die Haftungsübernahme eindeutig umfasst. Sollte das @BMG_Bund durch die Kolleg:innen prüfen lassen.
Die Aussage des @BMG_Bund ist dazu falsch. STIKO und PEI waren und sind juristisch komplett irrelevant. Grundsätzlich. Und erst recht, wenn wie hier die Haftung durch den Bund übernommen wird. Das @BMG_Bund sollte sich dringend mit der Rechtslage befassen.
Es wäre so bezeichnend, wenn das @BMG_Bund nun eine erneute Änderung veranlasst und die Haftungsübernahme wieder rausnehmen lässt und erklärt, das wäre ein "Fehler" gewesen.
Aber gut. Was hab ich in der Pandemiepolitik eigentlich auch erwartet.
@StefanKluge4@alena_buyx Das ist fachlich falsch. Sie legen Wert auf medizinisch richtige, unverfälschte Aussagen. Dann halten Sie es bitte so auch bei anderen Fachrichtungen. Die EU-(sic!)-DSGVO verhindert keine Forschung. Die deutsche Auslegung schlechter, ängstlicher Datenschutzbeauftragter 1/
@StefanKluge4@alena_buyx hingegen sehr. Datenschutz ist nach wie vor ein Nischenthema. Die Datenschutzbeauftragten großer dt Kliniken sind zuweilen Ärzte. Ja, tatsächlich. Die bekommen eine schlechte 3-Tagesschulung und verantworten dann die Themen. Gleiches gilt für Hochschulen. 2/
@StefanKluge4@alena_buyx Die Folgen ist, dass - Dank Ahnungslosigkeit - erklärt wird, dies oder jenes könne aufgrund der DSGVO nicht gemacht werden. Dabei ist das zu 90% Bullshit. Also, Dank Inkompetenz der Verantwortlichen geht vieles in Deutschland nicht. An der DSGVO liegt es selten. 3/
Wieso ist es als Juristin/Rechtsanwalt (m/w/d) eigentlich bis heute scheinbar nicht möglich zu sagen "Ich liebe meinen Job, ich bin echt gut darin, aber max 40 St/W reicht wirklich, weil es noch andere coole Sachen in meinem Leben gibt, die ich echt gut finde!" 1/
Es kommen sofort die Standardantworten wie zB "Es geht halt nicht anders, wenn man verantwortungsvolle Mandate haben will" (Doch geht, trust me) oder "Ich hab einfach Spaß an meinem Job. 75 Stunden sind kein Thema" (Schön, wirklich. Ohne Ironie gibt aber Leute, die 2/
einfach noch andere Interessen haben und denen von den 24 Stunden am Tag auch noch gebührend Raum geben wollen).
oder die hochgezogene Augenbraue á la "Aha, brennt halt nicht für den Job, naja Minderleister eben" (Nope man kann auch 35 Stunden highperformen). 3/
Gestern erreichte mich eine vorösterliche Überraschung: Die Dissertation "Private Enforcement und Datenschutzrecht - Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten nach UWG und UKlaG" von Dr. Christian Halder mit einem wahnsinnig netten Anschreiben. Danke! 😍 Nach erstem Reinlesen 1/
muss ich sagen: Absolut lesenswert für alle, die sich mit #Datenschutzrecht vs. #Wettbewerbsrecht befassen. Nicht nur inhaltlich spannend, sondern auch gut geschrieben und strukturiert. (Ich liebe doch gute Strukturen. Hachz.). Mal schauen, was der EuGH demnächst sagt...
Liebe Juristen*, ihr könnt weiter glauben, dass juristische Noten maßgeblicher Prädiktor für Erfolg sind. Ihr ignoriert zwar die jahrzehntelange einhellige empirische Forschung der Personalpsychologie, die Noten als einen, aber den schlechtesten Prädiktor f beruflichen Erfolg, 1/
vielmehr Eignung, erkannt haben. Aber macht nix. Als Juristen*, könnt ihr Personalauswahl natürlich per se besser. Noten, gutes Gespräch, fester Handschlag! Klappt ja immer! Die, die es dann nicht schaffen und wieder gehen müssen, waren halt zu schlecht. - Oh. Wait. 😂 2/
Wie die politischen Vertreter:innen von @spdde@die_gruenen@fdp und @cdu bzw @csu auf Bundes- wie Landesebene mit Kindern und Eltern seit über zwei Jahren umgehen, lässt einen zwischen Schockstarre, Wutschreien und Tränen zurück. Kinder und Eltern sind nichts wert. 1/
Sichtbar war das spätestens in der zweiten Welle als deutlich wurde, dass keine Konzepte initiiert und umgesetzt wurden, die Gesundheitsschutz, Bildung und soziale Teilhabe allen Kindern ermöglichen. Dann als Luftfilter in die Landtage gestellt, aber den Schulen wegen 2/
"unklarer Datenlage" verweigert wurden. Und nun dieses lächerliche Präsenzpflicht um jeden Preis, weil wieder keine Konzepte da sind und obwohl viele Schulen wg - Überraschung! - kranken Lehrer:innen nur noch Verwahranstalten für die letzten Schüler:innen sind, die noch nicht 3/