Eigentlich wollte ein Reihenhauseigentümer in Hannover die Fahrradstraße vor seinem Grundstück wegklagen. Die Fahrradstraße sei zu unsicher, weil einige Parkplätze gestrichen wurden und die Straße nun einer Rennstrecke für Radfahrende gleiche. (1/5) Bild: ADFC/Westrich
Das Gericht gab ihm recht, dass die Fahrradstraße zu unsicher sei. Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass die Stadt die Fahrradstraße wieder umwidmet. Im Gegenteil: (2/5)
Die Stadt überlegt, das parken für PKW komplett zu verbieten, um die Straße breiter und somit sicherer zu machen.Insgesamt lässt sich das Gerichtsurteil so zusammenfassen: "Wo Fahrradstraße drauf steht, muss auch Fahrradstraße drin sein." (3/5)
Übertragen heißt das: Das Zusatzschild "KFZ frei", das ohnehin nicht im Verkehrskatalog steht, darf nicht mehr verwendet werden. Nur noch "Anlieger frei" ist erlaubt, auch modale Filter könnten nötig sein. (4/5)
Und: Eine Fahrradstraße muss mindestens 4 Meter breit sein, plus 75 cm Sicherheitsabstand zu parkenden Autos, wenn Parken erlaubt ist. #MehrPlatzFürsRad Schlaufüchse, können hier die Verhandlung nachlesen. Ab Randnummer 56 wird es spannend. rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/... (5/5)
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh