Offensichtlich gibt es hier auf Twitter ein gesteigertes Informationsbedürfnis über die Aufgaben des #Bundesheers. Die Aufgaben sind in der Bundesverfassung, Art. 79 festgelegt: Militärische Landesverteidigung, Auslandseinsätze und Hilfe nach Naturkatastrophen sind bekannte 1/4
Aufgaben. Eine weitere Aufgabe ist „zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner“ und „zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt“. Dazu muss das Bundesheer 2/4
angefordert werden; wie derzeit zum Schutz der Grenzen oder zur Bewachung von Botschaften. Ein selbständiges Einschreiten ist nur zulässig, „wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten 3/4
herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde“ oder wenn das Bundesheer direkt angegriffen wird. 4/4
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