2/12 Wer gespannt ist, @RepublikMagazin etwas Substanzielles über die Förderung von Onlinemedien zu erfahren, wird vom Beitrag enttäuscht.
3/14 Statt einem informativen Artikel zum #Mediengesetz, werden dem Leser vier Portraits einzelner Online-Magazine vorgesetzt, die nur dazu da sind, das #Mediengesetz als notwendig erscheinen zu lassen.
4/14 Der Artikel ist nicht nur bar jeder Kritik, eventuell mögliche Nachteile werden nicht einmal erwähnt.
5/14 So werden vier #OnlineMedien vorgestellt, die alle vier dasselbe Geschäftsmodell aufweisen. Dieses Modell, man kann es als Abo-Modell bezeichnen, trifft auch für das @RepublikMagazin zu.
6/14 Ebenso profitieren wird das im Artikel erwähnte Online medium "Bajour", über dessen Initiant @HansiVoigt die medienwoche.ch schreibt:
7/14 Nun gibt es auch andere Geschäftsmodelle, die aber nicht erwähnt werden und ich bin überzeugt, dass sie deshalb nicht erwähnt wurden, weil #OnlineMedien mit einem andern Geschäftsmodell, egal ob journalistisch gut oder schlecht, keine Förderung erhalten.
9/14 Mark Schelker, Wirtschaftsprofessor der Uni Freiburg meint auf die Frage, ob es richtig sei, die Vergabe von Steuergeldern an das Geschäftsmodell zu koppeln:
10/14 Das Mediengesetz schafft für Onlinemedien eine extreme Wettbewerbsverzerrung, unter anderem für Pioniere im Onlinebereich, die seit über 20 Jahren ohne Subventionen durchkommen. Peter Knechtli schreibt weiter:
11/14 Peter Knechtli urteilt abschliessend über das #Mediengesetz:
12/14 Nun stellt sich abschliessend die Frage, ob Herr @marlon_rausch von diesem Problem keine Kenntnis hat, oder ob er es einfach deshalb ignorierte, weil es das Bild, das die meisten Republikleser vom Mediengesetz haben, stören könnte.
13/14 Beide Möglichkeiten werfen kein gutes Licht auf die journalistische Fairness und Kompetenz des @RepublikMagazin -s, und ihre Leser bleiben nur teilweise informiert.
14/14 In weiteren Kommentaren führe ich einige Artikel auf, aus denen entweder die Zitate stammen oder die anderweitig interessant sind. #Mediengesetz#MediengesetzNein