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Feb 11 9 tweets 7 min read
Der #Baumsturz im #Grunewald mit Anklage wegen fahrlässiger Tötung ist ein unglaublich tragischer Unfall und ein Trauma für alle Beteiligten. Es geht in der Verhandlung darum, ob der ursächliche Befall durch #Hallimasch (Armillaria) hätte erkannt werden müssen.
#Hallimasch breitet sich durch sogenannte #Rhizomorphen aus und ist quasi überall im Boden vorhanden. Er befällt geschwächte #Bäume, die nach #Dürrejahren zahlreich sind und löst eine #Weißfäule in Wurzeln und Kernholz aus. Die Bäume versagen durch Umkippen oder Stammbruch.
Das #Myzel des Hallimasch zerstört häufig das Bildungsgewebe des Baumes (#Kambium) unter der Rinde. Er wird deshalb als „Kambiumkiller“ bezeichnet. Dadurch entstehen am Stammfuss oft #Nekrosen. Die #Vitalität des Baumes (u.a. Austriebe und Blattdichte) nehmen deutlich ab.
Allerdings fehlen in der Regel #Pilzfruchtkörper des #Hallimasch. Diese erscheinen oft erst nach dem der Baum gefällt wurde. Die übrigen Symptome treten, bis auf die #Rhizomorphen, auch bei anderen Vorschäden auf und sind nicht immer in gleicher Art kritisch zu bewerten.
Durch die #Vitalitätsverlust der Bäume kann der Befall durch #Hallimasch und die Zersetzung des Holzes ungewöhnlich schnell erfolgen und je nach #Baumart und Standort innerhalb von Monaten zum Versagen des Holzes führen.
Teilweise sind auch weitere #Pathogene beteiligt.
Die Folgen des #Klimawandels (Dürre, milde Winter) führen bei vielen Bäumen zu physiologischen Störungen und #Vitalitätsverlust. Die Anfälligkeit gegen #Parasiten ist oft erhöht. Das Erkennen und richtige Deuten der #Schadsymptome erfordert spezielle Ausbildung und Erfahrung.
Manche Symptome bedürfen einer genauen Nachuntersuchung mit einfachen Werkzeugen (Hammer, Sondierstab) bis zu Untersuchungen mittels moderner Technik. Das Kippverhalten von Bäumen ist z.B. nur mittels #Zugversuchen zu bestimmen.
Die Abfolge von einer rein visuellen #Baumkontrolle bis zur Eingehenden Untersuchung sind praktisch in der #Richtlinie zu Baumkontrolle der Forschungsgesellschaft für Landschaftsbau und Landschaftsentwicklung (#FLL).
Im Wald ist ein Baumsturz nach dem Urteil des BGH eine #waldtypische Gefahr mit der beim Betreten des Waldes als normales Lebensrisiko zu rechnen ist. Bei öffentlichen Straßen durch den Wald gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für die angrenzenden Bäume.

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