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Feb 26 21 tweets 7 min read
1/21 Im folgenden thread kritisiere ich Bundesjustizminister @MarcoBuschmann's (@fdp) falsche Aussagen zum „Selbstbestimmungsgesetz“.
@RonenSteinke @ca_wiedemann @JsevincBasad @MariamLau1 @cesgezwitscher @VriesChristoph @christophploss @GrueneBundestag @spdbt #TeamBiologie
2/ Das Gesetzesvorhaben erlaubt es, seinen amtlichen Geschlechtseintrag umstandslos mit allen Rechtsfolgen zu ändern. Buschmann erklärt, es schade niemanden und bittet jeden, der „die Sache nicht so richtig ernst nimmt … sich mit Menschen zu unterhalten, die feststellen, dass
3/ sie sich nicht ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen.“ Nähme er die Sache ernster, hätte er sich vielleicht mit Frauen unterhalten, die in Ländern, welche das selbstdeklarierte Geschlecht als das rechtsverbindliche anerkennen, von mit ihnen
4/ inhaftierten „transidenten“ Männer vergewaltigt wurden. Siehe:

Ebenso sollte er sich mit vergewaltigten Frauen unterhalten, deren männlicher Vergewaltiger Eingang in die Statistiken weiblicher Straftaten finden, da sie sich als Frauen „identifizieren.“
5/ Dies fügt der individuellen Vergewaltigung staatliche Demütigung hinzu. Buschmann ist das offenbar egal.
Siehe:
thetimes.co.uk/article/self-i…
Sowie:
thetimes.co.uk/article/jk-row…
6/ Des weiteren sollte er sich mit Frauen unterhalten, welche Frauentoiletten nicht mit Männern teilen möchten, da dies ihrem Schamempfinden und erwiesenermaßen ihren Sicherheitsinteressen widerspricht. Auch jenen kleiner Kinder.
thetimes.co.uk/article/unisex…
7/ Zudem sollte er sich mit Frauen unterhalten, die schon jetzt von sich als „Frauen“ deklarierenden Männern im Kampfsport mühelos zusammenschlagen, beim Gewichtheben deklassiert und bei Schwimmwettbewerben um Längen zurückgelassen werden.
8/ Modisches Gerede von undefinierten „Geschlechtsidentitäten“ ändert an dieser auf biologischen Realitäten beruhenden Unfairness nichts. Dem Justizminister ist dies offenbar gleichgültig.
macdonaldlaurier.ca/biology-fairne…
9/ Buschmann erklärt, dass „transidente Menschen auf ein erschütterndes Maß an Vorurteilen“ treffen. Es gibt aber kein Recht drauf, keinen Vorurteilen zu begegnen, sondern lediglich ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden (Näheres regelt das Allgemeine Gleichstellungs-
10/ -gesetz). Dafür, dass es solche Diskriminierung auch nur in signifikanter Weise, geschweige denn in einem „erschütterndem Maß“ gibt, bleibt Buschmann jede Evidenz schuldig. Natürlich beschweren die einschlägigen Interessenverbände sich berufsmäßig permanent über die
11/ vermeintliche „Diskriminierung“ ihrer Klientel. Diese „belegen“ sie durch nicht-repräsentative Befragung eben dieser. Im Rahmen der gegenwärtigen Opferolympiade hat diese ein Interesse daran, sich als „unterdrückt“ zu präsentieren. Diese „Umfrageergebnisse“ sind daher
12/ Propaganda, nicht Wissenschaft.
Buschmann behauptet, der Staat behandele „transidente Menschen … als stimme etwas mit ihnen nicht. Sie müssen für eine verbindliche Änderung ihres Geschlechtseintrags ein gerichtliches Verfahren durchlaufen, in dem zwei Gutachten mit intimsten
13/ Fragen eingeholt werden. Ich frage: Wozu das?“ Ich antworte: Zum einen, um Frauen und Kinder vor Straftätern und Opportunisten zu schützen (siehe oben), die das „Selbstbestimmungsgesetz“ nutzen würden, um in aus guten Gründen Frauen (und Kindern) vorbehaltene Räume
14/ vorzudringen. Eine weitere Antwort liefert das Bundesverfassungsgericht selbst (auf welches Buschmann sich ja gern beruft) in seinem Transsexuellenurteil von 2001. Es weiß nämlich, dass „der Wunsch nach einer ‚Geschlechtsumwandlung‘ auch eine
15/ Lösungsschablone für psychotische Störungen, Unbehagen mit etablierten Geschlechtsrollenbildern oder für die Ablehnung einer homosexuellen Orientierung sein kann.“ Mit den Anführungsstrichen bei dem Wort „Geschlechtsumwandlung“ signalisiert dass BVerfG, dass es anders als
16/ Buschmann weiß, dass man sein Geschlecht nicht tatsächlich ändern kann. Zudem weiß es, dass „transidenten“ Menschen mit echter psychologischer Beratung mehr gedient ist denn mit bloßer Affirmation.
17/ Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Kinder handelt. Zur Gefährdung dieser wie auch zur Verletzung der Elternrechte (beides ist dem Minister wohl egal) durch das Selbstbestimmungsgesetz, siehe: nzz.ch/meinung/selbst…



18/ Und schließlich zwingen die Gesetzesentwürfe von FDP und Grünen Bürger unter Androhung von bis zu 2500 Euro Strafe dazu, Männer nach entsprechender Änderung des Geschlechtseintrags (keineswegs des Geschlechts) „Frauen“ zu nennen und sie mit weiblichen Personalpronomen
19/ anzureden. Menschen dazu zu zwingen, wider ihr Gewissen und besseres Wissen die Realität vor ihren Augen zu verleugnen und einen Mann zur Bestätigung seines realitätsfremden Selbstbildes als Frau „anzuerkennen“, verletzt das Recht auf Gewissens- und Meinungsfreiheit.
20/ Zusammengefasst: Was der Justizminister als ein vermeintlich liberales und progressives „Selbstbestimmungsgesetz“ anpreist, ist ein Eltern- und Frauenentrechtungs-, Kinderverstümmelungs-, Redefreiheitsverletzungs-, und Vergewaltigungsvereinfachungsgesetz.
21/21 Statt sich selbstbeweihräuchernd einer irrationalen Ideologie anzudienen und als liberal und „progressiv“ lediglich zu posieren, sollte er lieber versuchen, tatsächlich liberal zu sein. Und vor allem sollte er sich erst einmal informieren.

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