💈1/ Polizei Fürth aufgrund einer Beschwerde über eine Verkehrsbehinderung vor Ort.
Laut Polizist:in vor Ort lag hier keine Behinderung vor.
2/ Nach einem Anruf beim diensthabenden Dienstgruppenleiter schilderte dieser das der Beamte vor Ort nach dem Oppurtunitätsprinzipp entschieden hat und das bei 4,20 Meter Scheitel zum PKW kein Verstoß vorliege.
3/ Mit Verweis auf einen Schulwegkönnen und das hier der Überweg durchaus behindert wird sowie der Frage ob hier nicht auch anderen Tatbestände wie :
- Parken vor abgesenkten Bordstein
- Parken ausserhalb markierter Parkflächen
- Parken ohne Parkscheibe
hätten verwarnt
4/ werden können, wurde darauf verwiesen sich direkt mit Bildern an die Polizeidienststelle oder aber an die Stadt Fürth zu wenden. In genau diesem Bereich wurde bereits durch die Polizei schon kostenpflichtig verwarnt.
5 / Schade das die Polizei Fürth, vertreten durch den Dienstgruppenleiter, die Verkehrsbehinderung nicht sah und ein Eingreifen für nicht nötig hielt.
6/ Interessant ist auch die Mitteilung das die Polizei keine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt oder der kommunalen Verkehrsüberwachung unterhält, sondern jede Behörde selbstständig aggiert. Eine Schnittstelle hier wäre wünschenswert.
7/ Es wird sich ohne bauliche Maßnahmen durch die @stadtfuerth wie von der @GrueneFuerth Stadtfraktion gefordert auch bei uns im Stadtgebiet nichts ändern. Abzetteln kann auf Dauer nicht die Lösung sein. Mein Appell an euch, weist die Stadt Fürth weiter darauf hin und meldet
8/ die Behinderung. Entweder über die Polizei, das Ordnungsamt, die städtische Verkehrsüberwachung, den Oberbürgermeister, die Partein im Stadtrat, den Verkehrsclub oder sonstige Vereine wie @Bluepingu etc.