Das Erzb. Köln zahlt 1,15 Mio € an einen Priester, der im Alter von 14–19 Jahren selbst #Missbrauchsopfer wurde. Andere Opfer sind empört,die meisten erhalten weniger als 50.000 €. Dabei haben viele Opfer einen echten Rechtsanspruch gegen die Kirche.1/10
bild.de/politik/inland…
In ihrer Anerkennungs-VO suggeriert die Kath. Kirche, dass Opfer klerialen Missbrauchs keinen Anspruch gegen die Kirche selbst haben.Das ist eine handfeste Irreführung.Die Opfer sind keine Bittsteller,sondern haben einen Amshaftungsanspruch.Daher gilt: Totalschadensausgleich 2/10
Ganze Biographien sind von klerikalem #Missbrauch zerstört worden. Im Einzelfall können Schadenssummen zustande kommen, die weit über den Betrag von 50.000 € hinausgehen, der von der Kath. Kirche in ihrem Anerkennungsverfahren den Opfern in der Regel maximal gezahlt wird. 3/10
Dass Opfer klerikalen Missbrauchs einen Anspruch gegen die Kirche als Institution haben, folgt klar aus der Rechsprechung des BGH. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das schon 2010 dargelegt: 👇🏽
4/10
bundestag.de/resource/blob/…
Gerade das Kölner Gercke-Gutachten hat allerdings dazu beigetragen, dies zu verschleiern (hpd.de/artikel/missbr…) Indes: Nutzt der Priester sein Amt zur Tatbegehung aus, haftet die Kirche selbst und grundsätzlich unbegrenzt! 5/10
Mögen auch einige der Ansprüche der Missbrauchsopfer verjährt sein, so kann die Kath. Kirche doch darauf verzichten, ihr Leistungsverweigerungsrecht auszuüben. Auf diese Möglichkeit des #Einredeverzicht|s hat wiederum der Wiss. Dienst des BT schon 2010 hingewiesen (S. 8). 6/10
Ohnehin sollte es sich für die Katholische Kirche von selbst verstehen, die Leistung an diejenigen, deren Leid sie ausgleichen will, nicht gerade dann zu verweigern, wenn die Opfer angemessene (!) Entschädigungen (vor staatlichen Gerichten) verlangen. 7/10
Würde die Katholische Kirche in einem Verfahren vor einem Zivilgericht unter Hinweis auf die Verjährung die Leistung verweigern, wäre das eine moralische Bankrotterklärung, die sicher wieder eine Austrittswelle auslösen würde. 8/10
Ausüben der Verjährungseinrede würde die eigenen Anerkennungsbemühungen konterkarieren und die #Missbrauchsopfer zusätzlich schwer demütigen. Wer leistungsfähig ist und an seinem Gegenüber empathisch interessiert ist, wird dies nicht tun. 9/10
Das Abtauchen des Rechtsstaats in Bezug auf die Missbrauchsfälle ist schlimm. Insbesondere die StAen haben teils pflichtwidrig nicht ermittelt. Es ist höchste Zeit für eine Wahrheitskommission – die parallel zu zivilgerichtlichen Verfahren aktiv wird.10/10
weltanschauungsrecht.de/meldung/aufarb…

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