1/21 Am 70. Prozesstag (31.05.22) gegen die #GruppeS in #Stammheim wurde erneut der LKA-Zeuge Kevin G. zur Hausdurchsuchung bei Frank H. in #München vernommen. Interessant wurde es bei der Frage nach der #VMann-Problematik.
2/21 Kevin G. war an der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten Frank K. und dessen ersten Vernehmung am 14. Februar 2020 und den anschließenden Ermittlungen der SOKO Valenz beteiligt.
3/x Zunächst ging es um G.s Ermittlungen zu Frank H.s Facebook-Aktivitäten. Dort teilte H. via Profilbild seine Ränge als „Sergeant at arms“ (Jan. 2019) bzw. „Vice Leader“ (April 2019) bei den „Wodans Erben Germanien“ (WEG) mit. H. war außerdem Admin einer Bewerbergruppe der WEG.
4/21 Das bedeutet, er konnte darüber mitentscheiden, wer bei der WEG aufgenommen wurde. Einer, der sich dort als Bewerber meldete, war der Mitangeklagte Werner S. unter seinem Aliasnamen Werner Schmidt.
5/21 Werner S. wurde vom Mitangeklagten Marcel W., ebenfalls bei den WEG in Bayern aktiv, mit den Worten empfangen „Es wäre mir eine Ehre“, Werner S. aufzunehmen. Ferner wurden aus der Auswertung von Frank H.s Handydaten heraus noch einzelne Bilder in den Prozess eingeführt.
6/x Es gibt u.a. ein Gruppenbild eines „Soldiers of Odin“- Treffens (an einer Fahne zu erkennen) am Wolfsee in Bayern. Auf dem Bild markiert sind die Angeklagten Werner S., Stefan K., Steffen B. & Frank H. Das Bild wurde im August 2017 von einem Emailkonto von Frank H. versendet.
7/21 Am selben Tag versendete H. ein Bild, auf dem die Angeklagten Werner S. und Michael B. abgebildet sein sollen. Das Bild hat H. „höchstwahrscheinlich“ selbst angefertigt. Auch dieses Bild ist durch das LKA mit dem Schlagwort „Wolfsee“ versehen.
8/21 Auf die Fragen des Senats zur Protokollierung gibt der Zeuge an, dass sie unter Zeitdruck die erste Vernehmung durchgeführt hätten. Bei Angaben zum Ziel der Gruppe und zur konkreten Waffenbeschaffung sei Frank H. vage geblieben.
9/21 Von Seiten der Verteidigung wird kritisiert, der Ermittler hätte nur seine vorgefertigten Thesen bestätigt sehen wollen. Auch sei zum Zeitpunkt der Durchsuchung unklar gewesen, was die Zusammenkunft in Minden für Ergebnisse gebracht hätte.
10/21 Auf die Frage von RA Herzogenrath-Amelung, ob das Treffen in #Minden am 08.02.20 überwacht worden sei, bestätigt der Zeuge, dass eine optische Überwachung stattgefunden habe. Er habe sich währenddessen im Lagezentrum in Stuttgart befunden, machte aber keine weiteren Angaben
11/21 Auf RA Pickers Frage, ob er Thorsten K. kenne, reagiert der Zeuge ausweichend. Auf die Frage, ob er gehört habe, dass K. ein #VMann des Verfassungsschutzes sein könne, antwortet der Zeuge, es sei „möglich, dass ich das gehört habe“. Ihm sei das aber nicht genau erinnerlich.
12/21 Der Zeuge bestätigt zunächst auf Frage von RA Mandic, dass er sich an ein Gespräch mit Kollegen über Thorsten K. erinnern könne, verweist aber darauf, dass es ein Erinnerungsfehler sein könne. Zudem müsse er überlegen, ob Angaben von seiner Aussagegenehmigung gedeckt seien.
13/21 RA Flintrop greift eine Aussage des Zeugen auf, dass andere Kollegen zu Thorsten K. etwas sagen könnten und will entsprechende Namen für eine Vorladung erfahren. Der Vorsitzende Richter informiert, dass der Senat sich mit dieser Frage bereits befasst habe.
14/21 Auch RA Grassl bohrt bei der Thematik nach. Der Zeuge G. gibt an, auf die Frage nicht vorbereitet zu sein und keinen Bericht zur Person K. verfasst zu haben. Man möge ihn zu der Thematik erneut vorladen.
15/21 RA Kist greift eine Aktennotiz des Senats vom 26. April 2022 auf, nach der in einem Telefonat beiläufig der Verdacht der SOKO Valenz erwähnt wurde, bei Thorsten K. könne es sich um einen #VMann des Verfassungsschutzes handeln. Der Zeuge macht hierzu keine Angaben.
16/21 Nachdem der Zeuge entlassen wurde, werden nach der Mittagspause Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) abgespielt. Dabei geht es einerseits um die Anreise zu einer Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin und um Gespräche des Angeklagten Paul U.
17/21 Auffällig ist ein Gespräch, bei dem nur die Stimme von Paul U. zu hören ist. Warum sein Gesprächspartner auf der Aufnahme nicht zu hören ist, dazu konnte keine Angabe gemacht werden. Es scheint sich um eine Person aus Ermittlerkreisen zu handeln.
18/x Paul U. erzählte an diesem 18.09.2019 von einem Treffen mit dem LKA Baden-Württemberg & der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Er sprach dort davon, sich mit einer Person aus #Heilbronn treffen zu wollen, um im Wald eine Art Versteck zu finden. „Stützpunkte“ waren auch ein Thema.
19/21 Außerdem wolle sich U. mit Jonny L. (#Gießen) treffen. Paul U. gibt an, per Mail Dateien versenden zu wollen, jedoch klappte der Versand nicht. Die teilweise zu hörende Angabe einer E-Mailadresse verweist darauf, dass der Empfänger beim Land Hessen angestellt sein könnte.
20/21 In einem Gespräch mit seinem Ansprechpartner beim LKA (02.10.2019), Herr K., spricht U. von einem „anderen V-Mann“. Es stellt sich die Frage, ob sich U. selbst als V-Mann verstanden hat. U. äußerte zudem sein Problem mit der bei ihm in Heidelberg gefundenen CO2-Waffe
21/21 Für Donnerstag, den 2. Juni 2022 wurde Ralph E. vom VR als Zeuge angekündigt. Dieser wolle jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ein ausführlicherer Bericht wird auf prozessbeobachtung.org nachgereicht.

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Mar 1
1/19 Am 63. Prozesstag (24.02.22) gegen die #GruppeS in #Stuttgart-#Stammheim wurde der Kriminalhauptkommissar Michael K. (50) weiter vernommen. Er war eine Art Kontaktmann des LKA Baden-Württemberg zum Angeklagten und freiwilligen Polizeiinformanten Paul U.
#Rechtsterrorismus
2/19 Den Anfang machte an diesem Tag die Erinnerung an die Vernehmung von Paul U. am 7. November 2019 in #Heilbronn.
Der Vorsitzende Richter (VR) bemängelte weiter, dass die Protokollführerin zum zweiten Mal nicht unterschrieben habe.
3/19 Michael K. berichtete, dass U. ihm am 7. November 2019 erzählt habe, dass die Gruppe um Marion G., gegen die ebenfalls ermittelt wurde, einen Notfall-Unterschlupf und eine Notfall-Liste mit ihren Mitgliedern führte. Diese wollte man benutzen, „wenn etwas vorgefallen ist“.
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