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Jun 5 20 tweets 7 min read
Anmerkungen zum #Forderungskatalog #HearingsStrafrecht (6/2013) des @ubskm_de beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user…
bei dem ich auf einer Podiumsdiskussion Argumente vortrug, die für eine rückwirkende Abschaffung der straf- und zivilrechtlichen Verjährung bei sex. Kindesmissbrauch sprechen.
>Betroffene brauchen häufig viele Jahre oder auch Jahrzehnte, bis sie über das Geschehene
sprechen können. Sei es, weil sie zu große Scham oder Angst verspüren, oder weil sie sich an die
schrecklichen Erlebnisse erst Jahre später erinnern können.<
Den auf dem #HearingStrafrecht anwesenden Opfern und Mitbetroffenen war es ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es weniger (vorgebliche) Defizite der Betroffenen sind, als vielmehr konkrete negative Folgen, die deren Bereitschaft, die Taten anzuzeigen, reduzieren.
Zwar sind Strafverfahren inzwischen opfergerechter geworden, aber sie stellen nicht nur für minderjährige Betroffene nach wie vor ein großes Risiko dar beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/Cont…
Aber schon wer sich im privaten Rahmen als Missbrauchsopfer outet, ohne Täter*innen anzuzeigen, muss damit rechnen, Adressat*in der vielen kollektiven opferfeindlichen Fehlannahmen zu werden. Drei davon im Folgenden:
#Opferbashing
Mythos 1: >Missbrauchsopfer werden später leicht selbst zu Tätern<
Falsch! Richtig ist:
#Opferbashing
Mythos 2: >Missbrauchsopfer sind für ihr Leben geschädigt, minderbelastbar und deshalb minderwertig<
Falsch! In Deutschland leben allein 9 Millionen erwachsen gewordene Missbrauchsopfer. Viele davon verfügen über sehr große Resilienz, sind bes. leistungsfähig.
#Opferbashing
Mythos 3: >Missbrauchsopfer sind sozial und psychoemotional gestört, unfähig, Intimpartnerschaften einzugehen oder gute Eltern zu sein>
Falsch! Wenn durch wissenschaftl. Untersuchungen so ein Eindruck entsteht, dann, weil man nur ein bestimmtes Klientel untersucht.
>Häufig sind Betroffene noch bis Ende 20 familiär, sozial oder materiell von den Tätern beziehungsweise Täterinnen abhängig:<
Das trifft v.a. auf Opfer des #OrganisierterMissbrauch/#RituelleGewalt/#SektenähnlicherMissbrauch zu. Aber diese Opfergruppe ist relativ klein.
>Wenn Betroffene schließlich den Mut und die Kraft
aufbringen, strafrechtlich gegen die Täter oder Täterinnen vorzugehen, oder sich wieder an
das Geschehene erinnern, ist es häufig zu spät: Die Taten sind bereits verjährt.<
Ein Outing als Missbrauchsopfer muss man sich soz. und finanziell leisten können und sollte es mit seinen engsten Familienangehörigen absprechen, denn auch sie können Objekt von #Opferbashing werden. Das ist meistens erst jenseits der Lebensmitte möglich.
>Um zu verhindern, gegen den eigenen Willen als Opferzeugin beziehungsweise -zeuge aussagen zu müssen, befürworten wieder andere die Verlängerung der Verjährungsfristen nur dann,<
>wenn nach Ablauf der bisherigen Verjährungsfrist eine Strafverfolgung ausschließlich auf Antrag des Opfers erfolgen darf.<
Ein zentraler Punkt! Denn noch gilt sex. Missbrauch als #Offizialdelikt. D.h. erfährt die Staatsanwaltschaft davon, muss sie ermitteln.
>Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ sah 2011 mehrheitlich keinen Änderungsbedarf bei der strafrechtlichen Verjährung. Betroffene waren am Runden Tisch noch nicht beteiligt, als die strafrechtlichen Verjährungsfristen thematisiert wurden.<
Der Grund für diese Entscheidung des #RunderTischKindesmissbrauch könnte gewesen sein, dass Funktionär*innen der Kirchen dort überproportional vertreten waren. Eine Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährung ist bis heute nicht in deren Sinne. #Geschäftsherrenhaftung
Kirchliche Kreise haben in der Vergangenheit starken Einfluss auf Gerichtsverfahren wg. sex. Missbrauchs genommen. Bsp. Feststellung der #Glaubhaftigkeit der Berichte mutmaßlicher Opfer .
>Wissenschaft und Politik rechtfertigen die Länge dieser Fristen im Strafrecht häufig unspezifisch mit „Rechtsfrieden“ oder „Rechtssicherheit“. Dabei wird zumeist nicht differenziert dargelegt, wessen Frieden und wessen Sicherheit gemeint sind.<
Hier stellt die Mehrheit der Bevölkerung ihre Interessen über die von Missbrauchsopfern, die immerhin 13 % der Bewohner*innen unseres Landes ausmachen.
>Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) könnte der richtige Ort für die Berücksichtigung der bisher zurücktretenden berechtigten Interessen der Betroffenen sein. Dazu bedarf es jedoch einer grundlegenden Reform des OEG<
Unabhängig von der Reform (Neues SER):
Liebes @ubskm_de-Team:
die Hearings fanden damals großen Anklang, wurden als Ort geschätzt, an dem viele zum Thema Engagierte und Befasste zusammen kommen und sich austauschen können.
Wie wäre es mit einer Neuauflage?

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Jun 3
Diese Organisationen und die, welche öffentlich für sie auftreten, respräsentieren nur eine sehr kleine Gruppe von Prostituierten. Es geht nicht um Entstigmatisierung, sondern um eine Imagekampagne für Vermittlungsplattformen und Nischenangebote.
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Jun 2
@HeinenNike
Der größte Teil der Nutzer*innen von Kinderpornografie ist nicht im klinischen Sinne pädophil.
Um #Triebabfuhr im Sinne von Selbstbefriedigung betreiben zu können, sind keine visuellen Stimulationen nötig. welt.de/gesundheit/plu… via @welt
Die bei Gehirnen von im klinischen Sinne pädophilen Menschen festgestellten funktionellen Auffälligkeiten könnten auch Symptom eines #ARND sein. Es reichen schon geringe Mengen Alkohol, um das ZNS eines Fetus diskret, aber nachhaltig zu schädigen.
#ARND = alcohol related neurodevelopmental disorder
thieme-connect.de/products/ejour…
Das Vorliegen eines ARND könnte auch die für Pädophile typischen Störungen im Denken und Fühlen (#KognitiveVerzerrung) erklären.
Read 5 tweets

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