In Berlin darf die #Ausländerbehörde weiterhin die Handys von Menschen ohne Papiere filzen, in Mails, Nachrichten, Fotos stöbern. Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Inzwischen hilft dabei ein Tool, mit dem sonst Polizei oder Geheimdienste arbeiten. netzpolitik.org/2022/cellebrit…
Bekannt wurde das nach einer Anfrage von @nikschrader an den Senat. Bislang wurden 90+ Handys durchsucht. 58 Mal waren Ergebnisse unbrauchbar. 6 Mal hat es zu einer Klärung der Identität oder Staatsangehörigkeit beigetragen. Der Senat findet das "verhältnismäßig".
Neu war für uns vor allem, dass das Amt inzwischen ein Profi-Tool einsetzt: #Cellebrite ist Marktführer in Dingen, die mit dem Knacken und Auslesen von Handys zu tun haben und beliefert damit zum Beispiel auch die Türkei, UAE oder Russland. vice.com/en/article/aek…
Seit 2015 dürfen Ausländerbehörden Handys, Laptops und sonstige "Datenträger" durchsuchen, wenn sie sich davon Rückschlüsse auf Identität oder Staatsangehörigkeit erhoffen. Grundlage dafür ist ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz zu den „Ausweisrechtlichen Pflichten“.
Selbst dem Bundesrat ging das bei den Beratungen zum Gesetz zu weit: "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Schutzniveau für Ausländerinnen und Ausländer geringer sein soll als für Beschuldigte im Strafverfahren." Für die gilt ein Richtervorbehalt.
Der Senat argumentiert dagegen, es gehe ja nur um wenige ausreisepflichtige Personen, die nicht bei der Feststellung ihrer Identität mitgewirkt hätten und "hält in diesen Fällen die gesetzlich zulässigen Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen für verhältnismäßig..."
Gekauft hat die Behörde das Werkzeug nicht selbst, sondern "Die Polizei Berlin hat die Geräte und die Softwarelizenzen im Auftrag des Landesamts für Einwanderung gegen Kostenerstattung erworben". Ob die Berliner Polizei selbst Cellebrite im Werkzeugkasten hat, ist nicht bekannt.
Das BAMF darf ebenfalls Handys auslesen. In diesem Fall hatte eine Betroffene mit Unterstützung der @freiheitsrechte dagegen geklagt und das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt: Das Auslesen des Handys der Klägerin war rechtswidrig. netzpolitik.org/2021/handyausw…
@RA_MLehnert der das Thema bei @freiheitsrechte betreut, hält das Filzen für vermutlich verfassungswidrig. Und fragt, was sich die Behörde erhofft. Staaten, die Bürger:innen ohne Papiere nicht zurücknehmen wollen, würden sich nicht mit Handydaten vom Gegenteil überzeugen lassen.
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