Jutta Lang Profile picture
Jun 20 38 tweets 5 min read
Guten Morgen aus dem Saal 119 LG St.Pölten, Strafprozess gg LR #Waldhäusl u d Zweitangeklagte RW.Nach kurzer Verzögerung, Hr. Ainedter fand keinen Parkplatz, starten wir in den 6. Verhandlungstag
auch dieZweitangeklagte trifft schließlich ein. 1.Zeugin LHF Mikl-Leitner
Richterin : Welche Kenntnisse hatten Sie von den Vorkommnissen 2018?
Mikl-Leitner: Keine Kenntnisse, Zuständigkeit Waldhäusl
Vorkommnisse wurden von der Kinder-u Jugendanwaltschaft gemeldet
Mikl-Leitner: Waldhäusl fühlte sich für die Schließung nicht zuständig, daher ließ ich das verfassungsrechtlich prüfen.
Staatsanwalt: Wer war zuständig für die Verlegung?
ML: Alleinige Zuständigkeit von Waldhäusl. Die Verlegung aus Drasenhofen habe ich veranlasst,darum gebeten
Lahner: Waldhäusl verantwortet sich mit NIcht-Zuständigkeit. Wusste Hr. Waldhäusl wofür er zuständig war?
ML: Waldhäusl wusste wofür er zutsändig war
Ainedter: Waren die Jugendlichen durchgängg in der GV?
ML: Keine Wahrnehmung
Das wars. Mikl-Leitner darf gehen
Verteidigung Waldhäusl: das gefängnisartige Bild, das in den Medien gezeigt ist falsch. NÖ Volksschulkinder waren 1 Jahr lang in Zwentendorf untergebracht, hinter Stacheldraht niemanden störte es.
Zanger:Wurde der Stacheldraht errichtet um das Kraftwerk abzusichern?
Waldhäusl:k.A
RW:Die Kinder- u Jugendanwältin hätte ja Verbesserungen anregen können, hatte sie nicht.
Und wieder Schuldzuweisung auf den eh.Vorgesetzten. Er arbeitete nicht, sie, RW machte Überstunden u sparte dem Land Geld. (Da ging an Mikl-Leitner)
Die Jugendlichen wären freiwillig nach Drasenhofen gegangen, hätten Bildungsangebote nicht angenommen ,wären strafrechfällig geworden,usw.vieles kennen wir schon
StA:Wurden Verbesserungsvorschläge angenommen?
RW:Ich wusste davon gar nichts. Es war schon Dienstschluss
StA:Warum haben Sie dann die Jugendlichen aus der GV entlassen?
Also einerseits wusste RW von nichts,andererseits erließ sie gleich die Weisung sie aus der GV zu entlassen.
So wer gab die Weisung,die Jugendlichen aus Drasenhofen zu verlegen?
RW:Kam von oben,viele Namen fallen..
Eisner, Roscher, eine Sozialarbeiterin, alle anderen, man weiß es nicht genau
Lahner: Sie sagten die Jugendlichen gingen freiwillig nach Drasenhofen. Wie wollen Sie das wissen wenn Sie nicht dabei waren?
RW: das hab ich nie gesagt. (Naja, 2 min vorher klang es genauso)
RW vermutet Unterstellungen.
RW:Es gab viele Abholungsversuche, manche wollten nicht mit, persönliche Erfahrungen von RW wollen wir doch nicht hören. Zurück: Es geht um die Drasenhofen Fluchtwaisen.
Nach weiteren Vermutungen und Geschichten gibt Lahner auf. Wir alle auch.
RW: Ich habe für 5 Leute gearbeitet, hätte gern mehr verdient,.... kennen wir auch schon
Zanger: Vorwurf: Alle wären straffällig geworden. Stimmt nicht.
Antrag auf 2 weitere Zeugen, die zum Wohl der Jugendlichen aussagen und die Vorwürfe der Angeklagten widerlegen können
Es geht weiter, nach einer etwas längeren Pause, eine Zeugin fiel aus.Auch die nächste Zeugin erscheint nicht, ist nicht erreichbar.
Man ist auf der Suche nach der übernächsten Zeugin
Zwischendurch, wir lernten heute schon, dass LHF Mikl-Leitner nicht wirklich wusste, wofür Waldhäusl zuständig war, aber Drasenhofen sicher in seine Zuständigkeit fiel.
So, Gericht wurde fündig, die nächte Zeugin nimmt Platz.
Zeugin K, Sozialarbeiterin, eh. Angestellt beim SLC, wurde angefragt für Drasenhofen als pädagogische Leiterin
K.sollte ein Konzept erstellen,berücksichtigt werden sollten Wünsche umliegender Gemeinden, Sicherheitskonzept stammt von jmd anderem, möglicherweise von Hrn Kogler. Das Konzept ging an die LR, die endgültige Version kennt die Zeugin nicht
Über den Stacheldraht hatte sie sich keine Gedanken gemacht, die Jugendlichen hätten frei ein und ausgehen können. Personal hätte nach und nach aufgestockt werden sollen, zur Eröffung sei genug Personal dagewesen. Das Gebäude war unfertig
Was die Jugendlichen tatsächlich in der Woche in Drasenhofen gemacht haben weiß ich nicht mehr.
Von wem der Zeitdruck zur vorverlegten Eröffnung kam, weiß die Zeugin nicht, auf Beschwerden reagierte niemand.
Benachrichtigt über Verlegungen wurde niemand,auch nicht die BH, die die Obsorge hatte.
Die Fachabteilungen benachrichtigen vermutl. die Einrichtungen über Verlegungen
K.hat auch selbst Jugendliche abgeholt, aus Korneuburg, die Jungendlichen wollten nicht weg, wollten nicht nach Drasenhofen.
Kamen die Jugendlichen freiwillig mit?
Widerwillig ja, sie sind selbst eingestiegen,..
lt. Zeugin durften die Jugendichen das jederzeit verlassen, allerdings mit Pädagogen, mussten sichan und abmelden.Manche hielten sich nicht an Vereinbarungen.
Außerhalb der Einrichtung gab es Proteste GEGEN die Jugendlichen
Der Bericht d Kinder und Jugendanwältin ist der Zeugin bekannt, der Bericht spricht von Verletzung der KInderrechte. Das möchte die Zeugin relativieren.
Kontaktverbot? Gabs nicht,jeder hätte jederzeit in das Qaurtier können.(Da gibt es allerdings andere Aussgen der Jugendlichen)
Auch zum Ausgang gibt es dem widersprechende Aussagen der Jugendlichen, sie durften nur mit Security aus dem Quartier.
Lt KInder und Jugendanwalt konnte kein Betreuungskonzept vorgelegt werden, das musste auch nicht sein meint die Zeugin
Fenstergriffe waren abmontiert aus Schutz, es gab ja depressive Jugendliche, und damit sie den Haupteingang benutzen.
Fazit: Die Woche war für die Zeugin furchtbar, aufgrund des Widerstandes und des Unwillens der Jugendlichen. VL wäre nach 2 Wochen alles besser gewesen..
ach ja, Seitenhieb auf die Critas: man hätte sie nicht so schnell abholen sollen.
Bei den Drasenhofener Jugendlichen ging man davon aus, dass diejenigen die straffällig waren, werden abgeschoben! (!!wer bestimmt das? )
StA: Wie viele Pädagogen gab es?
K weiß es nicht mehr.
StA: Wie lange war Ihr Anfahtsweg?
2 St. hin und zurück
StA: Wer waren die aderen Mitarebeiter?
Weiß ich nicht mehr
StA: Die Aussage, die Jugendlkchen durften die Einrichtung frei verlassen, ist lt. Konzept falsch
sie durften nur in Begleitung gehen.
Zeugin erklärt, dass das Konzept verändert wurde, dass sie die Letztversion nicht kannte.
StA: kannten Sie den Hntergrund der Jugendlichen?
Ihre Mappen kannte ich nicht. Ob jmd depressiv war wusste ich nicht.
StA: Jugendliche wurden zwangsweise abgeholt,nicht vorbereitet, hatten keine Beschäftigung, fanden abmontierte Frenstergriffe vor, assoziierzten die Abholung mit Abschiebung,..wie sehen Sie als Erziehungswissenschaftler das?
StA: im Konzept stand,"es muss eine klare Unterscheidung geben zw Jgendlichen, die in Ö bleiben dürfen und anderen" Wer schrieb das ins Konzept?
Die Zeugin kennt das nicht
Ainedter versucht zu beweisen, dass alle Jugendlichen freiwillig mitgefahren sind. (Allerdings gab es einen Polizeieinsatz in einem Quartier, weil ein Jugendlicher einen Selbstmordversuch unternahm, als er nach Drasenhofen abgeholt werden sollte)
Es folgt, wie immer nach einer Zeugeneinvernahme eine Stellungnahme der Angeklagten, RW.
RW erklärt, dass sich das Land NÖ nie in Übersiedlungen einmischt, schon gar nicht mit Polizeigewalt. Belehrungen an die Quartiere, Hervorheben d eigenen Arbeit,..es könnte dauern
Nächster Zeuge, H.B. eh. Sozialarbeiter.
Zeuge besuchte Drasenhofen, nachdem in den Medien darüber berichtet wurde. Einrichtung war spärlich, abgwohnt, Kindeswohlgefährdung war latent, d.h. nicht aktuell. Keine Beschätigungsmöglichkeit, keine Struktur
Der Zeuge empfand als Quartier als ungemütlich, abgegwohnt, außer Essenszeiten gab es keinen strukturierten Tagesablauf.
StA: Maßstäbe für akute Kindeswohlgefährdung? Ident mit Maßstäben für GV von Fluchtwaisen?
Zeuge: Eher nicht
Kaum überraschend, Stellungnahme RW......
Standards der Kinder- und Jugendhilfe waren immer höher als in der Grundversorgung. GV hatte niedrigere Standrads, weil die Fluchtwaisen privatwirtschaftlch untergrbracht werden.
Schluss für heute, danke fürs Mitlesen! Weiter gehts am 01.07.

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May 25
Guten Morgen, gleich geht's los! #Waldhäusl Prozess #Drasenhofen 5.Verhandlungstag am LG St.Pölten
Keine Maskenpflicht, wir sahen uns alle zum ersten Mal so richtig.
1.Zeugin: B. Leiterin der Kinder-und Jugendanwaltschaft
Kam aufgrund einer anonymen Beschwerde,wg des Stacheldraht u Medienberichten nach Drasenhofen. Die LR war über ihren Besuch informiert.Ihr Bericht liegt vor
Frau B. sprach mit einem Jugendlichen, er durfte keinen Kontakt zur anderen Personen haben,grobe Mängel im Haus,Jugendliche durften lt eigenen Aussagen nur in Begleitung hinaus,Security war vor Ort, kein Betreuungskonzept..
Der Bericht ging an die zuständige Fachabteilung, BH
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Oct 19, 2019
4, 5 Jahre Deutsch lernen, Schule, Arbeiten, Lehre, alles egal.
Im Moment finden Massenaberkennungen von subsidiärem Schutz ab, im 14 Tage Rhythmus lässt #Peschorn die jungen Menschen nach Kabul deportierten. Jedes Mal ein Leben zerstört, jedes Mal die berechtigte Angst vor
Taliban, IS und anderen kriminellen Banden. Als Rückkehrer aus dem Westen gelten sie als Verräter, besonders Hazara die auch im eigenen Land verfolgt werden.
In Kabul landen sie meist ohne Geld, es gibt auch keine einzige NGO mehr, die ihnen helfen könnte.Auf sich allein gestellt
Können sie nicht ihre Provinz zurück, dort warten die Taliban vor denen sie geflohen sind. Die beiden Städten Herat u Mazar, die die Richter so zynisch als sicher bezeichnen, sind überfüllt von Binnenflüchtlingen, keine Chance für einen Einzelnen. Sind die Taliban der Meinung,
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