(2) Die heute veröffentlichte Erklärung erhebt keinerlei lehramtliche oder kirchenrechtliche Autorität. Von daher sollte man ihr eine solche auch nicht zusprechen. Die Erklärung ist lediglich eine Meinungsäußerung, wobei noch nicht einmal bekannt ist, von wem genau.
(3) Die Erklärung erklärt etwas für verboten, was der Synodale Weg weder anstrebt noch beansprucht, während sie nichts von dem für verboten erklärt, was der Synodale Weg tut und erreichen will.
(4) Wenn der Heilige Stuhl den Synodalen Weg hätte stoppen wollen, hätte er das tun können und mit Sicherheit auch getan. Indem er eben dies nicht getan hat, steht somit fest, dass er dies auch nicht anstrebt.
(5) Die Erklärung verortet den Synodalen Weg im Kontext des gesamtkirchlichen synodalen Prozesses. Damit spricht er dem Synodalen Weg eine Bedeutung und Relevanz zu, die weit über das hinausgeht, was der Synodale Weg sich selbst je an Bedeutung und Relevanz zugesprochen hat.
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(2) die sich 2010 gebildet und im Jahr 2020 als Verein gegründet hat, wendet sich mit diesem Schreiben an Sie. Anlass ist die Abschlusspressekonferenz der Deutschen Bischofskonferenz am 25.2. 2021, bei der Sie das Wort führten.
(3) Wir lassen einmal beiseite, dass das Ergebnis Ihrer Beratungen uns nicht zufriedenstellt. Unsere Kritik bezieht sich vor allem auf Ihre Reaktion auf die Fragen bezüglich des Falles Karin Weißenfels aus dem Bistum Trier.