1/X
#MarshallplanFürsKlima

Sektor:
⁃Gebäude:
Die Grundidee dabei?
Nicht alle Eigentümer haben die finanzielle Möglichkeit zur Sanierung ihres Eigentums.
Nicht der Eigentümer bekommt den Kredit, sondern das Gebäude.
Ganz grob gedachte Ablauf, in permanenter Anpassung befindlich:
2/X
⁃Gesetzliche Verpflichtung „jedes“ Gebäude im Besitz auf einen festzulegenden, normierten Stand zu bringen.
⁃Staatlich vereidigter Gutachter stellt den hierfür erforderlichen Umfang der Maßnahmen rechtswirksam fest und ermittelt den daraus resultierenden Investitionsbedarf.
3/X
⁃Gutachterlicher Wert des Gebäudes (vor Sanierung) wird festgestellt und (permanent inflationsbereinigt) „eingefroren“.
⁃Nach Erhebung aller erforderlichen Daten wird ein Datum festgelegt, bis zu welchem die Maßnahmen ausgeführt sein müssen.
4/X
Eigentümer positioniert sich gegenüber den erforderlichen Investitionskosten dahingehend, welchen Anteil (0 - 100%) er hiervon tragen kann und will.
5/X
Der Rest des Investitionsvolumens wird aus einem gemeinsamen (!) Sondervermögen des Bundes, der Länder, der Städte und der Kommunen über zum Bsp. die Sparkassen an „das Haus“ ausgezahlt.
6/X
Für die vollständige Rückzahlung wird ein großzügig in der Zukunft liegender Zeitpunkt festgelegt (*1).
Die auszahlende Bank muss nachweisen, dass keine Gebühren/Zinsen über die eigenen Kosten hinaus anfallen (inkl. Inflation).
7/X
Auf der einen Seite soll kein „Gewinn“ entstehen, andererseits die Solidargemeinschaft das verauslagte Geld wieder zurückerhalten.
Wird ein Gebäude vor der Tilgung verkauft, so wandert die „Hausschuld“ mit dem Gebäude mit.
8/X
Der Verkaufspreis muss nachgewiesen werden, eine eventuelle positive Differenz zu dem „eingefrorenen Wert“ von vor der Sanierung geht zwingend in die Tilgung der Maßnahme.
9/X
Bei einem Mietobjekt kann die Miete bis zur vollständigen Tilgung des Kredites aus dem Sondervermögen lediglich um die nachweislich erforderlich gestiegenen Kosten erhöht werden.
10/X
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vorteile der energetischen Sanierung (niedrigere Nebenkosten) zwingend an die Mieter durchgereicht.
11/X
Anlagen mit hohen Investitionskosten (zBsp. Wärmepumpen) werden analog zu der ursprünglichen Regelung bei der Förderung von Batterie-elektrischen Fahrzeugen) nach einem Kriterienkatalog und auf Antrag in eine Liste förderfähiger Anlagen aufgenommen.
12/X
Diese Anlagen dürfen für die Förderfähigkeit einen bestimmten Marktwert nicht überschreiten, um diesbezüglichen Spekulationen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Sanierung vorzubeugen.
13/X
Parallel zu dem Sondervermögen bleiben Möglichkeiten analog zu den heutigen Regelungen der „Förderung durch Anreiz“ bestehen und stellen für solvente Eigentümer eine dauerhafte Alternative dar, um auf Wunsch die ordnungspolitische Lösung des Sondervermögens zu vermeiden.
14/X
Die erforderlichen Maßnahmen der gesetzlichen Sanierung werden spätestens alle fünf Jahre evaluiert und entsprechend des technischen Fortschritts angepasst.
15/X
Bereits zuvor „bescheidete“ Vorhaben sind hiervon grundsätzlich ausgenommen, können VOR Beginn der Maßnahme jedoch auf Wunsch auch angepasst werden.
16/X
Neubauten müssen zwingend mindestens nach der jeweils aktuellen Feststellung errichtet werden, und können dabei die Regelungen der „freiwilligen“ Förderung in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf die Regelungen des Sondervermögens besteht in diesem Fall nicht.
17/X
(*1) Den Ländern und Kommunen kann hierbei möglicherweise ein „Bonus“ aus dem Bundesvermögen zugewiesen werden, der sich danach bemisst, in wie weit die jeweilige Körperschaft bereits selbst an den Maßnahmen der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen beteiligt ist.
18/X
Dies können auszugsweise, beispielhaft sein:
⁃Ausgewiesene Fläche für PV
⁃Ausgewiesene Fläche für Windkraft
⁃Anteil der eigenen Gebäude, welche bereits gem. den Vorgaben energetisch saniert und mit erneuerbare Energieerzeugung ausgestattet sind
19/X
⁃Generelle Quote im Hinblick auf CO2-Neutralität (Flotte, Gebäude, Betrieb, Prozesse, etc.).
Hierdurch kann die Körperschaft den eigenen Anteil am Sondervermögen auch dadurch senken, zunächst die eigenen Gebäude, Fahrzeuge, Betriebe, Prozesse, etc. zu sanieren.
20/20
Der „Plan“ ist noch lange nicht fertig und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich ein „Gedankenkonstrukt“! Dennoch gibt er eine Richtung vor, die ich zur Diskussion stellen möchte…

Hence:
#MarshallPlanFürsKlima

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