Immer häufiger verhindern vorgetragene Denkmalschutzbelange in Genehmigungsprozessen die Planung und den Bau von #Windenergieanlagen in Deutschland. Einige Beispiele unserer Mitglieder veranschaulichen die Situation. Bericht aus Absurdistan....
Verhinderung von 7 #WEA in Brandenburg. In einem Kilometer Entfernung befindet sich das Gartendenkmal Damitzow, dessen Gutshaus vollständig verfallen ist. Trotzdem würden die #Windenergieanlagen die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, da sie von der Gartenanlage aus zu sehen seien.
Dieses Hügelgrab schafft es den Bau einer #Windkraftanlagen zu vegindern. Begründung: mindestens 250 Meter rund um das Hügelgrab sind zu schützen damit das "Denkmal" nicht erdrückt wird. Fun Fact: Auf dem Grab ist ein Hochsitz errichtet.
Verhinderung eines Windparks mit 14! #Windenergieanalgen in Mecklenburg-Vorpommern. Begründung: Altstadtsilhouette in circa 14 km
Entfernung wird marginalisiert, obwohl ein Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis
kommt, dass die Einheit der Stadtsilhouette nicht gestört wird.
Verhinderung eines Windenergievorranggebiets in der Regionalplanung in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Wasserschloss (Denkmal), um das ein „Schutzradius“ von 2,5 km angesetzt wird. Beim Blick auf d.Denkmal sowie vom Denkmal sieht man jedoch ein Braunkohlekraftwerk samt Schornstein.
Klar ist, es müssen dringend Lösungen her im Bereich #Denmalschutz. Vorschläge zur Änderung des bestehenden Rechtsrahmens haben wir ins unserem Positionspapier erarbeitet:
In der @BILD wurde gestern behauptet, es gäbe nicht genug Stahl für die Windenergie. Wir bräuchten „5 Eiffeltürme jeden Tag“. Daran stimmt schlichtweg nichts. (1/9)
Angeblich braucht es 4.000 Tonnen Stahl je WEA. Diese Zahl ist deutlich zu hoch angesetzt und nicht nachvollziehbar. (2/9)
Eine Windenergieanlage (WEA) mit einer Leistung von 5 MW kommt insgesamt – mit Turbine, Turm und Fundament – auf ca. 500 bis 600 Tonnen Stahl. (3/9)