- da es sich um eine Wahlwiederholung (=/= Neuwahl) handelt, müssen die Parteien mit den selben Personen wie 2021 antreten. Diese dürfen nicht ersetzt werden, werden daher im Zweifel ersatzlos von den Listen gestrichen. (1/7)
Das führt so zum Beispiel dazu, dass eine in Mitte gewählte Kandidatin der Grüne jetzt wieder auf der grünen Liste steht, obwohl sie mittlerweile in die Linkspartei gewechselt ist.
(2/7)
- andersrum bei den Wahlberechtigten: wer mittlerweile volljährig geworden ist, darf bei der Wahlwiederholung neu mitwählen.
- auch die Wahl für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird wiederholt. Allerdings: die Bezirksbürgermeister sind Beamte auf Zeit. (3/7)
Auch wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in der BVV ändern bei einer Wahlwiederholung ist eine Abwahl nur mit einer 2/3 Mehrheit möglich. Die Bezirksbürgermeister sitzen also fester im Sattel.
(4/7)
- die Legislaturperiode läuft im Übrigen einfach weiter. In etwas mehr als drei Jahren könnte dann wieder regulär gewählt werden.
- und was mit der Bundestagswahl in Berlin geschieht, ist noch völlig offen. (5/7)
Sollte das BVerfG noch tätig werden müssen (ja!), ist der Zeitplan offen. Aber sicherlich nicht vor der möglichen Wahlwiederholung am 12.02.2023. Die Wahlwiederholung für den Deutschen Bundestag wäre dann abgekoppelt. (6/7)
- die Abstimmung zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wird im Übrigen nicht wiederholt. Wieso? Aufpassen. Niemand hatte gegen den Ausgang geklagt. (lol) wer hat da geschlafen? (7/7)
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Der gestrige Auftritt der #BILD gegenüber #Drosten war blamabel und unwürdig. Hier nochmal eine kleine Zusammenfassung und Einordnung der Geschehnisse: [Thread]
1. @c_drosten untersucht in einer Studie die Ansteckungsgefahr von Kindern. Wohlgemerkt handelt es sich bei Covid-19 um eine neuartige Viruserkrankung.
2. Aus anderen Fachrichtungen melden sich Wissenschaftler mit Korrekturen, Ergänzungen und Anmerkungen zu Wort. (u.a. @domliebl, @christoph_rothe) Soweit nichts erstaunliches.