#Hammer führt in seiner Studie aus, dass in 12 der von ihm untersuchten 92 Fälle des BVerfG "Annahmen
von Pädophilie/ pädophilen Neigungen zugrunde liegen", davon seien "vier Fälle bestätigt". Hammer listet die 4 Fälle auf, die angeblich seine These belegen:
1 BvR 709/21, 16.6.2021:
In diesem Fall lebt das Kind beim Vater. Der NEUE Ehemann der Mutter wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 8 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Mutter hat die Auflage erhalten , dass der Umgang mit ihren Kindern nur in Abwesenheit des neuen Ehemanns erfolgen darf. Dagegen geht sie vor.
bverfg.de/e/rk20210616_1…
1 BvR 1530/14 30.07.2014
Auf dem Computer des Vaters wurden Kinderpornos gefunden. Einen Missbrauch von Kindern durch ihn gab es nicht. Das AG hat später vom OLG bestätigt begleiteten Umgang angeordnet. Der Vater beantragt unbegleiteten Umgang.
Das BVerfG hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es bleibt also bei begleitetem Umgang.
bverfg.de/e/rk20140730_1…
1 BvR 215/05 13.07.2005
Beim Vater wurden pädophile Neigungen festgestellt, die er jedoch in keiner Weise ausgelebt. Laut Gutachten stellt er keine Gefahr dar. Das OLG hat ihm nur begleiteten Umgang zugestanden. Dagegen richtet sich seine Beschwerde.
bverfg.de/e/rk20050713_1…
1 BvR 950/04 17.03.2005
Der Vater wurde wegen mehrfachen Missbrauchs von Kindern (nicht seine eigenen) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht hat ein mehrjähriges Kontaktverbot zu seinen Kindern beschlossen.
Seine Beschwerde wurde vom AG nicht fristgerecht an das zuständig OLG weitergeleitet. Mit der Verfassungsbeschwerde will er erreichen, dass das OLG seinen Fall prüft. Das BVerfG verweist den Fall an das zuständige OLG
bverfg.de/e/rk20050317_1…
Bei Hammer sieht der letzte Fall dann so aus. Woher er die Information bezieht, "Er will unbegleiteten
Umgang mit den Kindern durchsetzen." bleibt sein Geheimnis. Image
Von den 4 "bestätigten" Fällen aus Hammers "Studie" (alle BVerfG Fälle 1998-2021), handelt es sich also einmal um den neuen Partner der Mutter, zweimal um Väter, die ihre Neigung nicht physisch ausleben, trotzdem ihre Kinder nur unter Aufsicht sehen dürfen.
In einem einzigen Fall hat tatsächlich ein Vater Missbrauch begangen, wenn auch nicht an seinen eigene Kindern. Ihn wurde lediglich das Recht zugestanden, den vollständigen Kontaktausschluss zu seinen Kindern von einem OLG prüfen zu lassen.
Er ist in keiner Weise nachvollziehbar, wo es bei diesen Fällen zu der von Hammer kolportierten Benachteiligung von Müttern oder nicht ausreichender Würdigung von Gewalt und Missbrauch gekommen sein soll. #Hammer zieht Schlussfolgerungen, die seine Quellen nicht hergeben.

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