An alle Knallis, die sich hier gerade gegen die #Beweislastumkehr echauffieren und über Verstoß gegen die Menschenrechte argumentieren:
Heult leise.
Jeder Beamte leistet bei seiner Berufung in den Beamtenstand gem. §64 BBG einen Amtseid, der ihn auf die Wahrung des ...
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Grundgesetzes verpflichtet ("Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.")
Sollte ein Beamter in seinem Handeln und Tun ...
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... erkennen lassen, das er dem geleisteten Eid zuwider handelt, kann er mit Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.
Gegen diesen VA ist die Klage zulässig.
Und in diesem Klageverfahren hat er die Möglichkeit, seine Unschuld zu beweisen, bzw. ...
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... den Vorwurf durch Gegenbeweise zu entkräften.
Da im Falle der verbeamteten "Reichsbürger" eine durchaus reale Gefahr für den Staat existiert, ist auch die Unschuldsvermutung (wie im Gefahrenabwehrrecht verankert) nicht anzuwenden.
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Bedeutet:
Die Abwehr der Gefahr - auch im Verdachtsfall - hat Vorrang, die Recht- und Verhältnismäßigkeit ist nachrangig zu klären.
Punkt.
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