An den Protesten in #Lützerath haben sich auch zahlreiche Personen aus unserem Netzwerk beteiligt. Zurück kamen viele mit Prellungen und Platzwunden. Wir haben daher u.a. wegen Körperverletzung und Störung einer Versammlung Anzeige gegen die Polizei eingereicht. [1/4]
Vor Ort war weder ersichtlich, welche Bereiche von der erlassenen Allgemeinverfügung erfasst waren, noch wurde dies kommuniziert. So war es den Menschen auf freiem, nicht umfriedetem Feld, unmöglich zu unterscheiden, welche Flächen davon betroffen waren und welche nicht. [2/4]
Die Polizei hätte vor dem Einsatz von Gewalt die bestehende Spontanversammlung, von der keine Gefahr ausging, auflösen müssen. Aus unserer Sicht liegt damit eine Störung einer Versammlung nach §7 Versammlungsgesetz des Landes NRW zu Lasten der Polizei vor. [3/4]
Vor dem Einsatz von unmittelbarem Zwang muss dieser zudem angekündigt werden, was in etlichen Fällen nicht geschah.
Das Ausmaß der Polizeigewalt war beträchtlich. Der Einsatz muss rasch aufgearbeitet werden! [4/4]
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