Heute in der Gerichtsverhandlung: Freispruch trotz Besitz von kinderpornographischem Inhalt.
Eine junge Frau (24j) sitzt auf der Anklagebank - sehr bewegt und in Tränen, ihre Stimme überschlägt sich immer wieder, sie muss öfter anhalten und nach Luft schnappen… (1/8)
Die Polizei hatte auf Verdacht auf ein gefälschtes Impfausweis ihr Handy beschlagnahmt um es zu kontrollieren - sie hat bereitwillig ihr Pin dazu herausgegeben, da sie so hoffte, ihr Telefon bald wieder zurück zu bekommen. Stattdessen kam nach 6 Monaten eine Vorladung (2/8)
Auf Ihrem Handy wurde ein (1) Video gefunden mit einem kinderpornographischen Inhalt. Im WhatsApp Ordner die Datei VID-20191121-WA0012.mp4 aber erstellt im Mai 2021. Ein dazugehöriger Chatverlauf gab es nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert die Mindeststrafe von einem Jahr (3/8)
Das Video wird vorgeführt, die ersten 15 Sekunden sind ganz unverfänglich, bis es eklig wird: ein 3 bis 4 Jahre altes Kind steckt eine Hand in die Vagina einer Frau. Der Clip ist schnell zu Ende, die Angeklagte kann sich nicht daran erinnern es je gesehen zu haben. (4/8)
Im Richterzimmer erkläre ich geduldig, dass es durchaus Menschen gibt, die mehrere Hundert Nachrichten im WhatsApp über Gruppen bekommen, und dass die 12 im Dateinamen darauf hindeutet, dass es das 12te Video war, das WhatsApp an dem Tag gespeichert hat. (5/8)
Das das Zeitstempel der Datei neuer ist, weil das Telefon aus einem Backup wiederhergestellt worden ist, schliesslich ist gibt es den Samsung A41 erst seit Mai 2020. Der 184b (3) redet nicht bloß von "Besitz" sondern von "den Besitz zu verschaffen" (6/8)
Wir sind uns schnell einig: glatter Freispruch. Der Oberstaatsanwalt erklärt Rechtsmittelverzicht. Die junge Dame versteht noch nicht wirklich, was geschehen ist, ihr Anwalt erklärt es ihr auf dem Weg nach Draußen… (7/8)
Ich frage mich, warum die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht von selbst eingestellt hat... Haben die nicht Leute, die sich mit WhatsApp auskennen?

Das war ein kurzes und kurioses Verfahren. Die junge Frau musste leider einiges durchleiden. (8/8)
Ach ja, ich habe kleine Details verändert, so dass keine Rückschlüsse auf Personen möglich sind. Die Konversation im Richterzimmer "hätte so verlaufen können", ich gebe natürlich nichts Preis über nichtöffentliche Besprechungen. (Danke für diesen Hinweis)
Und hier noch die Moral (ich wurde echt danach gefragt):

Vorsicht vor Gruppen in Messenger Diensten.

Die automatische Speicherung von Medien sollte man abschalten.

Und mit #Chatkontrolle wird es alles noch grotesker.

Man muss nicht die Geräte-PIN der Polizei herausgeben.

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