🧒 Aktuell erhalten rund 800.000 Kinder den Kinderzuschlag - das entspricht nur ca. 35 Prozent der berechtigten Kinder.
👧 Dementsprechend gehen bis zu 1,5 Mio. Kinder, die eigentlich einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag haben, leer aus.
👧 Viele Kinder gehen leer aus - die Ablehnungsquoten beim Kinderzuschlag sind ungewöhnlich hoch. Zeitweise wurde beinahe jeder zweite Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt.
🧒 Im Jahr 2022 war es immerhin noch jeder vierte Antrag, der von den Behörden zurückgewiesen wurde.
❓Warum ist das so? Der Kinderzuschlag ist zu wenig bekannt und sehr kompliziert in der Antragstellung.
❗️Die Bundesregierung bekennt offen auf meine Anfrage, dass keinerlei Veränderungen zur Erhöhung der Bekanntheit oder einer Verringerung der Komplexität geplant sind.
❓Was ist das überhaupt?
❗️Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird und seit 01. Januar 2023 maximal 250 Euro pro Kind umfasst. Er wird auf Antrag für sechs Monate bewilligt.
❗️Der Kinderzuschlag steht Familien zu, wenn das Einkommen der Eltern zwar für deren eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Unterhalt der gesamten Familie. Daher haben nur Familien Anspruch, die über ein vordefiniertes Einkommen verfügen.
Teilt Informationen! Es darf nicht sein, dass vermeidbare Armut von Kindern zugelassen wird und ein warmes Mittagessen für hunderttausende Kinder an bürokratischen Hürden scheitert.
Die Bundesregierung will nicht weitergehend informieren, es ist an uns allen. ✊
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
Ich sitze ja erst ein halbes Jahr im Bundestag, aber einen absurderen parlamentarischen Vorgang zu finden wird schwierig. Deswegen ein Quiz. Unter allen Teilnehmenden verlose ich eine signierte Diskette.
Auf welche Frage antwortet mir das @BMI_Bund hier?
Antwort A:
Welche Klassifizierungen finden sich im Erfassungssystem zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Bereich Gewalt gegen Frauen, die nicht unter Partnerschaftsgewalt fallen und insb. digitale Gewalt gegen Frauen statistisch auswertbar machen können?
Antwort B:
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Verbots der Verbände ADÜTDF, ANF und ATİB gemäß § 3 Absatz 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) die zuständige Verbotsbehörde (WD 3 – 3000 – 150/21, S. 6)?