Die regelmäßige "Überprüfung und Optimierung" von Heizungsanlagen aus dem Herbst letzten Jahres soll eine Dauerlösung werden (S. 3). Schon allein das umfaßt Mehrkosten für Handwerker, die neben dem Schornsteinfeger dann zukünftig verpflichtend regelmäßig bezahlt werden müssen.
Für Häuser mit mindestens sechs Mietparteien soll der "hydraulische Abgleich" Pflicht werden. Kosten: Mindestens 900 Euro. Die werden natürlich in Gänze auf die Mieter umgelegt werden. 🙄
"Eigentümer müssen aber bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein muss und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen." (S.1/2)
Ausnahmslos.
"Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger ein jährlicher Erfüllungsaufwand von insgesamt ca. 50 Millionen Euro" (Neben den Steuern, pro Jahr. Bis 2045). Habeck rechnet also mit 1.050.000.000 Euro privater Aufwendung in 21 Jahren. Das wären dann 25 Euro pro Haushalt?😏
In §4 Abs 4 werden die Gebäude der Länder ausgenommen, in dem man Abweichungen vom GEG gestattet (S. 17). §60b (2) 2 will regeln, daß man nachts die Temperatur senken muß bzw. die Nachtabschaltung einschaltet (S.21). Hineinregieren bis in das private Schlafzimmer hinein.
§71 (1) enthält weiterhin die Forderung nach 65 Prozent "erneuerbarer" Energie, was auch weiterhin faktisch einer Wärmepumpenpflicht gleichkommt (S. 24). §71a (2) und (3) schreibt Erfassung und Übermittlung von Heizdaten aus drei Jahren, ggf. per sogenanntem "SmartMeter" vor.
Die kurzen Fristen für Heizungstausch nach Heizungshavarie, §71i (1) bleiben erhalten. Man darf einmalig eine Gas- oder Ölheizung tauschen und dann für maximal drei Jahre (!) betreiben (S. 30). In §71i (2) ist weiterhin die verfassungswidrige Altersgrenze von 80 Jahren enthalten.
Das Heizungsverbot in §72 Abs. 4 soll ebenfalls kommen: "Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden." Hier hat sich am Wortlaut nichts geändert, es gibt auch keine einzige Ausnahme. Auch nicht für Burgen von 1635.🙄
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Das Ampelkabinett hat sich beim GEG geeinigt. Die FDP ist eingeknickt, am Entwurf wird kaum etwas geändert. Verfassungswidrige 80-Jahre-Regel, Heizungsverbot 2044 und 65-Prozentklausel bleiben. Um Klima geht es nicht. Wer AKW abschaltet, hat anderes vor.
Der Jubel der FDP um Änderungen beim Heizungsverbot ist ein Feigenblatt. Man schiebt die teuren Investitionen lediglich 3-4 Jahre nach hinten. Die Klausel mit Wärmequellen aus zu 65 Prozent "erneuerbaren" Energiequellen bleibt. Das läßt de facto nur Wärmepumpe und Pellets übrig.
Die geplante Änderung von §72 Abs 4 GEG soll unverändert bestehen bleiben. Damit müßte ab 2044 jede "fossile" Heizung ersetzt werden, ohne Ausnahme, ohne Härtefallregelung, ohne Rücksicht auf Denkmalschutz oder Machbarkeit. Darum geht es den Grünen, dazu ist das GEG das Vehikel.