Zur aktuellen Diskussion um #Atemschutzmasken-Verbote an #Schulen: Es steht außer Frage, dass der individuelle Gesundheitsschutz Vorrang hat. Schülerinnen & Schüler sowie Lehrkräfte haben weiterhin die Möglichkeit, zum Schutz ihrer Gesundheit eine Atemschutzmaske zu tragen. #twlz
Die #Schulen bzw. Schulleitungen sind von uns angehalten, dies vor Ort pragmatisch umzusetzen. Keine Schülerin, kein Schüler und auch keine Lehrkraft, die/der aus gesundheitlichen Gründen eine #Atemschutzmaske tragen will, wird daran gehindert. #twlz
1/2 Vielen Dank für die Fragen. Wir möchten noch einmal betonen, dass niemand daran gehindert wird, eine Atemschutzmaske zu tragen. Unsere Schulleitungen sind angehalten, das Tragen ohne bürokratisches Verfahren zuzulassen.
2/2 Das Gesetz schreibt keine Antragstellung vor – eine Schulleitung kann einfach konkludent durch Duldung das Maskentragen in ihrer Schule zulassen.
PS: Nur nochmal zur Sicherheit: Maskentragen aus gesundheitlichen Gründen...