Carsten Linnemann (CDU) möchte jungen Menschen U25 das Bürgergeld um 50% kürzen, wenn die "bewusst nicht arbeiten". Er spricht von 600.000 Personen, die das potentiell betrifft. Blöd, denn: nur 126.000 Arbeitslose U25 waren 2022 im Bürgergeld. Unwissen oder bewusste Lüge? 1/3
Linnemann wirft da was durcheinander. 600.000 Menschen U25 sind laut Bertelsmann-Monitor nicht in Ausbildung, Arbeit, Training. Von denen bekommen aber halt 474.000 keine Bürgergeldleistung. Wie Linnemann da sanktionieren will - mindestens spannend. 2/3
Ach ja: unter den 126.000 im Bürgergeld-Bezug sind laut DGB auch noch Schüler:innen oder Jugendliche, die Übergangsmaßnahmen machen, sich auf eine Ausbildung vorbereiten.
Mein Vorschlag: Abgeordneten, die "bewusst Fakten verdrehen", kürzen wir die Diät um 50%. Mindestens 🙃 3/3
🧒 Aktuell erhalten rund 800.000 Kinder den Kinderzuschlag - das entspricht nur ca. 35 Prozent der berechtigten Kinder.
👧 Dementsprechend gehen bis zu 1,5 Mio. Kinder, die eigentlich einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag haben, leer aus.
👧 Viele Kinder gehen leer aus - die Ablehnungsquoten beim Kinderzuschlag sind ungewöhnlich hoch. Zeitweise wurde beinahe jeder zweite Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt.
🧒 Im Jahr 2022 war es immerhin noch jeder vierte Antrag, der von den Behörden zurückgewiesen wurde.
Ich sitze ja erst ein halbes Jahr im Bundestag, aber einen absurderen parlamentarischen Vorgang zu finden wird schwierig. Deswegen ein Quiz. Unter allen Teilnehmenden verlose ich eine signierte Diskette.
Auf welche Frage antwortet mir das @BMI_Bund hier?
Antwort A:
Welche Klassifizierungen finden sich im Erfassungssystem zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Bereich Gewalt gegen Frauen, die nicht unter Partnerschaftsgewalt fallen und insb. digitale Gewalt gegen Frauen statistisch auswertbar machen können?
Antwort B:
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Verbots der Verbände ADÜTDF, ANF und ATİB gemäß § 3 Absatz 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) die zuständige Verbotsbehörde (WD 3 – 3000 – 150/21, S. 6)?