Allright, los gehts. Die Textkritik der Textkritik. Als Mitautor der "Geheimplan"-Recherche möchte ich auf die kürzlich geäußerte Kritik von Übermedien an unserer Arbeit eingehen. Sie wurde vorgetragen von @niggi, @fewizi und @chkucklick, hier: uebermedien.de/97285/der-corr…
Erstmal: Eine Debatte über Journalismus und wie er sich entwickeln und verändern sollte: immer! Aber was da passierte, ist ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Sie klingen wie Nerds, detailverliebt. Schauen wir uns das mal genauer an.
Gleich am Anfang steht deren Meinung: “Längst ist offenkundig, wie problematisch” unsere Berichterstattung sei. Säbelrasseln. Und dann folgen viele handwerkliche grobe Fehler.
1) Ich stehe inhaltlich zu unserem Bericht. Er steht nach wie vor in allen seinen Kernaussagen.
Die wenigen Änderungen betrafen nebensächliche Details: etwa die Korrektur der Bezeichnung Alexander von Bismarcks als Nachfahre Ottos. Die Streichung einer Äußerung von Ulrich Vosgerau zur Erfolgswahrscheinlichkeit von Musterschreiben bei einer Wahlprüfungsbeschwerde.
Vergleicht gern die Versionen, wie wenig wir korrigierten:

Erste Version:

Letzte Version: web.archive.org/web/2024011006…
correctiv.org/aktuelles/neue…
2) Es wird kritisiert, wir hätten bei der Erklärung von „Remigration" geschludert. Es heißt: “Selten besaß eine investigative Recherche einen so hingehuschten Kern.”
Das vermeintlich „Hingehuschte“ bleibt bei einer bloßen Behauptung. Wer unseren Text liest, wird sehen, dass wir klar und deutlich beschreiben, worum es bei dem Treffen in Potsdam ging: Redner und Teilnehmer sprachen von Remigration. Im Rahmen eines "Masterplans".
Deutlich wird aus den belastbaren Zitaten: Es ging ihnen darum, Millionen von Menschen – darunter ausdrücklich auch solche mit deutscher Staatsangehörigkeit – zu vertreiben. Das suggerieren wir nicht, sondern schreiben es klar. Es geht nun um die praktischen Details, die nächsten Schritte: Mörig, der sich später auf Fragen der Redaktion hin als „alleiniger Veranstalter“ bezeichnet, spricht von einem Expertengremium, das diesen Plan – die Vertreibung der Menschen mit Migrationshintergrund, auch deutscher Staatsbürger – ausarbeiten soll. Und zwar unter „ethischen, juristischen und logistischen Gesichtspunkten“ – ein rassistischer Plan in legalem Gewand. Ein Mitglied habe Mörig schon im Sinn: Hans-Georg Maaßen, den früheren Chef des Verfassungsschutzes.
Wir haben ausführlich erklärt, was Sellner und andere Teilnehmer darunter verstehen, insbesondere in unserem Infokasten "Das rechtsradikale Konzept der Remigration". Was Übermedien gerne sonst noch erfahren hätte, bleibt leider unklar.
Das “Masterplan”-Framing hat sich im Übrigen nicht Correctiv ausgedacht. Es tauchte bereits in den Einlaungsschreiben der Veranstalter auf
3) Die Autoren behaupten auch, in unserem Text sei nicht belegt, dass der Neonazi Martin Sellner nach rassistischen Kriterien Menschen massenhaft aus Deutschland ausweisen wolle.
Erstmal: Im Text wird der rassistische Begriff der “nicht-assimilierten Staatsbürger” zitiert. Ebenso der Begriff der “ethnischen Wahl”. Im Kasten wirdKontext gegeben, im Bezug zu Sellners Buch und auf Krah, der mit ihm beim rechtsextremen Ideologen Kubitschek publizierte.
Es kann keinen Zweifel geben, dass es um rassistische Kriterien geht.
Angeblich hätten wir gegenüber LTO (und Übermedien) eingeräumt, dass Sellner nicht direkt über rassistische Kriterien gesprochen habe. In einer Mail fragte LTO (nicht Übermedien) am 20. Februar Folgendes. Hier ein Auszug, inklusive unserer Antworten. Meinten sie etwa das??!
> > >     „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend ‚assimiliert‘ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.“  >         Beinhaltet diese Aussage die Tatsachenbehauptung oder Eindruckserweckung, dass von „Hautfarbe“ die Rede war oder jedenfalls Hautfarbe umschrieben wurde und zwar in Abgrenzung zu Herkunft? > Nein. > >         Wenn nein, was ist sonst die Aussage? > Dies bezieh...
>          Handelt es sich Ihres Erachtens um eine bloße Meinungsäußerung? > Die Aussage ist unsere wertende Schlussfolgerung, allerdings auf sehr dichter und belastbarer faktischer Basis. > >         Wenn ja, warum wurde die Aussage nicht als Tatsachenbehauptung formuliert? > Wir haben in Bezug auf Herrn Dr. Mörig und Herrn Sellner in dem Artikel sämtliche Fakten geschildert, die diesem Werturteil zugrunde liegen. Des Weiteren wird in dem Artikel ausführlich geschildert, dass auch einzelne, namentlich im Artikel genannte Teilnehmer Menschen mit derzeit deutschem Pass im Visier haben. Insow...
Das oben zitierte Urteil ist übrigens dieses, VG Köln Az. 13 K 208/20 (Ab Zeile 56ff // 281 ff // 354 ff): justiz.nrw/nrwe/ovgs/vg_k…
4) Übermedien behauptet, es gebe keine Belege, dass Rechtsradikale rechtsradikal seien. Auch das ist falsch, wie schon eben beschrieben.
Zudem: Wer Rechtsextremes zustimmend bespricht, zusammen mit Rechtsextremen, sollte als solches eingeordnet werden. Ich finde auch, dass Recherche-Veröffentlichungen von dieser Tragweite kritisch beleuchtet werden müssen.
Aber warum dabei von Übermedien aus rechtsradikalen Ideen "rechte Ideen" werden, warum aus einem konspirativen Treffen eine "vermeintliche" Heimlichkeit wird, irritiert.
5) Sie behaupten, wir würden nicht “hinreichende Belege anführen”: Wir verfügen über eine solide Quellenlage, die über das im Artikel dargestellte hinausging. Vieles ist direkt und nachvollziehbar belegt, etwa mit Fotos, mit Einladungsschreiben etc.
Was im Raum besprochen wurde, haben wir belastbar überprüft. Der Schutz unserer Quellen hat für uns höchste Priorität. Um die Quellen zu schützen, können wir diese Belege aber nicht offenlegen. Auch das gehört zu den Grundsätzen sauberen Journalismus.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Autoren das verstanden haben, daher hier nochmal deutlich: wenn wir alle Informationen publizieren würden, könnte das ggf. Rückschlüsse auf die Quellen ermöglichen. Das haben wir auch mehrfach erklärt. Etwa hier correctiv.org/aktuelles/neue…
6) Ein NIUS Autor lässt die Korken knallen, weil der rechte Spinn übernommen worden sei: “All das, was jetzt bei »Übermedien« zu lesen ist, wurde anfangs von »NIUS«, »Junge Freiheit«, dem »Cicero« und »Tichys Einblick« zusammenrecherchiert.”
Hier nur ein Beispiel für parallele Argumentationen aus dem Text:
"Wer allerdings Aussagen von Correctiv für bare Münze nimmt und als Tatsachen ausgibt, riskiert juristische Niederlagen. Wie die „Tagesschau“, die unter Berufung auf Correctiv behauptet hatte, in Potsdam sei auch über die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern diskutiert worden."
Artikel von NIUS: "Oberlandesgericht urteils: Tagesschau übernahm Falschbehauptung von Correctiv"
Oberlandesgericht untersagt der „Tagesschau“ Falschbehauptung von „Correctiv“ VON REDAKTION Fr, 26. Juli 2024 Ein weiterer Schlag gegen die Story vom angeblichen „Deportationstreffen“: Ein Gericht untersagte dem NDR eine zentrale Behauptung. Besonders peinlich für die ARD: Sie kolportierte die Darstellung von „Correctiv“. Langsam wird es teuer für Medien, Correctiv nachzuplappern.
Was da steht, ist einfach falsch. Wir erklären in folgendem Text, wie die Rechten mit juristischen Scharmützeln die Tagesschau angreifen und dann die Welt glauben lassen wollen, Correctiv hätte Fehler gemacht, die übernommen worden seien. correctiv.org/aktuelles/neue…
7) Parallel zum Übermedien-Text veröffentlichte einer der Autoren, Felix Zimmermann, einen juristischen Fachartikel zur Causa Vosgerau / NDR, Tagesschau. Also das Thema, zu dem sie in ihrem Text denselben Fehler wie Tichy und Nius machten.
Es ging um genau diesen Teil zu Vosgerau, in dem sie eine Falschbehauptung machen! Es war sein Fachthema!

Fun Fact: Auch dieser LTO-Text hatte zwei Fehler, die wir ihnen kollegial anmerken. Soweit so normal. Aber:
Die Fehler, die wir korrigierten: a) Das zentrale Wort, “Ausweisung”, um das es bei dem Urteil ging, war offenbar falsch. b) Die juristische Einschätzung (im juristischen Fachartikel): falsch. Der Beschluss war nicht unanfechtbar. lto.de/recht/hintergr…
* Zunächst hieß es hier, der Beschluss sei unanfechtbar. Tatsächlich kann der NDR aber noch Widerspruch einlegen, allerdings entscheidet dann erneut das OLG (korrigiert am 29.07.2024, 14:28 Uhr).  ** Zunächst hieß es an mehreren Stellen, es sei um den Vorwurf der Ausbürgerung deutscher Staatsbürger gegangen. Richtig ist, dass es um den Vorwurf der Ausweisung deutscher Staatsbürger ging. Allerdings käme - abgesehen von der Frage Verfassungswidrigkeit - formalrechtlich eine Ausweisung deutscher Staatsbürger nur bei vorangegangener Ausbürgerung in Betracht.
Wer nach all dem von “Anstand und Wahrheit” schreibt und für sich beansprucht, die “Maßstäbe soliden journalistischen Arbeitens” setzen zu können: nunja.
Apropos Anstand: Wir wurden nicht mal um Kommentierung der Vorwürfe gegen uns von Übermedien gebeten. Weder wir noch unser Anwalt wurden um Stellungnahmen vor Veröffentlichung gebeten. Dabei hätten wir einige Ungebauigkeiten im Übermedientext vielleicht beheben können.
Wir sind offen für den Dialog, kritische Fragen und konstruktive Kritik. Das organisieren wir sogar aktiv. Seit der Veröffentlichung sind wir auf vielen Bühnen und debattieren heftig mit dem Publikum. freiepresse.de/mittelsachsen/…
Soweit erstmal ins Sommerloch gerufen. Man kann den Text stilistisch schlecht finden. Das ist völlig okay. Ich mag ihn.
Nun würde ich die Drei aber hiermit gerne einladen, dies weiter mit uns in Person zu besprechen. Bei uns in Berlin, im Haus von Correctiv. Auch gerne live gestreamt, wenn sie möchten. @niggi, @fewizi und @chkucklick - kommen Sie?
PS:

Es gibt auch weitere Einordnungen, etwa vom @Anwalt_Jun, der dort als Kronzeuge genannt wurde, weil eine Öffentlichkeit von uns in die Irre geführt worden sei:
Oder unser Kollege @jeanbaeck, der auch nochmal auf den Rechtspositivismus eingeht, dem die Autoren nachhängen:
Oder @engert, der zur “ehrlichen Bereitschaft zur ergebnisoffenen Selbstreflexion” aufruft:

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