@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (1/7) Schutzmaßnahmen rund um das Coronavirus werden durch das Infektionsschutzgesetz geregelt, die Gesetzgebung gilt also deutschlandweit und liegt beim Bund. Richtig ist, dass Kinder trotz Nachweis von SARS-CoV-2 in einer Kita oder Schule prinzipiell betreut werden dürfen.
@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (2/7) Kranke Kinder sollten natürlich besser keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Das gilt für COVID-19, aber auch für jede „normale Erkältung“. Es gibt hinsichtlich einer Betreuung hierbei rechtlich keinerlei Unterscheidung mehr.
@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (3/7) Aus rechtlicher Sicht ist der einzige Unterschied, dass COVID-19 gemäß Infektionsschutzgesetz einer namentlichen Meldepflicht unterliegt. Nicht richtig ist die Aussage, dass laut Infektionsschutzgesetz vulnerable Personen ...
@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (4/7) ... die Einrichtung verlassen müssten, sobald SARS-CoV-2-positive Personen die Kita besuchen. Gemeinschaftseinrichtungen sind dazu verpflichtet, selbstständig Konzepte zu erarbeiten, die eine Vermeidung von Infektionen ermöglichen.
@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (5/7) Das gilt auch für die Frage, wie eine Kita vulnerable Personen vor Erkrankungen schützt. Handelt es sich bei den vulnerablen Personen um Mitarbeitende, ist das ein Thema für den Arbeitsschutz.
@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (6/7) Bei in der Einrichtung betreuten Personen kommt es stark auf die örtlichen Gegebenheiten an. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein besonders vulnerables Kind räumlich von dem positiven Kind getrennt betreut wird.
@dregenus @WAZ_Essen @HendrikWuest @BistumEssen @essendiese (7/7) Hierzu kann das Gesundheitsamt keine individuellen Vorgaben machen. Die Aussage, laut Infektionsschutzgesetz müssten vulnerable Personen die Einrichtung verlassen, sobald SARS-CoV-2-positive Personen die KiTa besuchen, ist jedenfalls nicht zutreffend.
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An der Straße Lunerkamp in Frillendorf wurde ein Blindgänger gefunden. Die Weltkriegsbombe muss noch heute entschärft werden. Infos folgen in Kürze hier an dieser Stelle und unter essen.de/bombenfund.
#EBombe: Das Bürgertelefon zur Bombenentschärfung wird unter der Nummer 0201 123-8888 eingerichtet.
#EBombe: Alle Gebäude im Umkreis von 250 Metern um die Bombenfundstelle werden bis zum Ende der Entschärfung evakuiert. Im Umkreis von 250 Metern bis 500 Metern sollte man sich während der Entschärfung in Gebäudeteilen aufhalten, die von der Bombe abgewandt liegen.