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Am 01.08.2024 habe ich Strafanzeige gegen EY gestellt. Da EY umfirmiert hat, um sich einer Haftung aus den #Wirecard Klagen zu entziehen, habe ich meine Strafanzeige gegen die Rechtsnachfolger der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH gerichtet. Image
Anders als zu erwarten gewesen wäre, richte ich meine Strafanzeige gegen EY nicht wegen der Prüfungstätigkeit in Sachen #Wirecard gegen EY, sondern wegen derer EIGENEN Bilanzen. Hierzu habe ich mir insbesondere den Jahresabschluss 2022 näher angeschaut.
Dabei sind einige interessante Erkenntnisse zu Tage getreten. Zunächst fällt eine Sache auf, die sich auch bei anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beobachten lässt. Bekanntlich sind die „Big Four“ globale Unternehmen mit einem riesigen Netzwerk.
Wenn es um ihre Steuerpflichten geht, wie sollte es auch anders sein, ist man eher zurückhaltend und versucht sich vor dem Fiskus zu verstecken. Wie also ist das genau zu erkennen. Bei EY ist es so, dass der Eigentümer des Konzerns nicht etwa eine globale Konzerngesellschaft ist
Vielmehr ist es so, dass der Eigentümer des Konzerns ein Verein ist. Also sowas wie ein regionale Fußballverein. Das heißt es ist das Vereinsrecht anzuwenden. Das heißt natürlich auch, dass man dem Umstand gerecht werden muss, dass ein Verein einen gemeinnützigen Zweck haben muss
Soweit kein Problem. Aber was heißt das in der Praxis? Nun ja, der Konzern schüttet seine Gewinne an den Verein aus und der Verein verwendet diese Gelder im Sinne eines gemeinnützigen Zwecks. Daran besteht auch kein Zweifel.
Die Frage, die sich aufdrängt ist, wieviel Gewinn schüttet denn so ein Konzern mit 2 Mrd. EUR Jahresumsatz aus, um die Gemeinschaft daran zu beteiligen. Ganz einfach, so gut wie keinen! Im Gegenteil, EY hat in 2022 seinen Verlustvortrag um 99 Mio. EUR erhöht.
Die Masche dahinter ist ganz einfach. Alle paar Jahre wird an den Verein ein bisschen Gewinn ausgeschüttet, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass man gar nicht die Absicht hat, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Also in etwas so wie bei der Liebhaberei im Steuerrecht.
Damit drängt sich die nächste Frage auf, erwirtschaftet ein so großes Unternehmen tatsächlich keinen Gewinn, wenn man einen Jahresumsatz von 2 Mrd. EUR macht? Schwer zu glauben. Also wo geht das Geld hin, wenn man es nicht ausschüttet?
Im Anhang 20 des Jahresabschlusses weist EY 448 Mio EUR als „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ aus. EY erklärt auch worum es sich hierbei handelt. Dazu heißt es im Geschäftsbericht:
„Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren nahezu ausschließlich aus Honoraren für freie Mitarbeiter und ähnlichen Aufwendungen für Fremdpersonal, das insbesondere von Unternehmen der globalen EY-Organisation gestellt wurde.“
Das heißt 25% des Jahresumsatzes fließt ins Ausland. Hiervon werden „freie Mitarbeiter“ bezahlt. Wenn man aber ein Mitarbeiter der globalen EY-Organisation ist, wie kann man dann ein freier Mitarbeiter sein? Die Parallelen zu #Wirecard sind offensichtlich.
Man glaubt hier eine Lücke für sogenannte „Verdeckte Gewinnausschüttungen“ gefunden zu haben. Das ist im deutschen Steuerrecht strafbar. Also, anstatt an einen Mutterkonzern seine Gewinne auszuschütten, zahlt man diese an dessen ausländische Mitarbeiter.
Wohlgemerkt, diese Aufwendungen werden nicht als Personalkosten geführt und sind damit in Deutschland frei von Sozialabgaben. Aus steuerlicher Sicht ist es so, dass diese verdeckten Gewinnausschüttungen natürlich nicht in Deutschland versteuert werden, sondern im Ausland.
Die Big Four agieren in der Regel als sogenannte „Partnergesellschaften“. Das heißt die Mitarbeiter mit dem Karrierestatus „Partner“ werden „implizite Eigentümer“ des Unternehmens. Die offiziellen Eigentümer, also der Verein, wollen ja keine Gewinnausschüttungen. Hierbei handelt
es sich offensichtlich nur um einen Strohmann.
Natürlich beteuert EY, dass diese freien Mitarbeiter branchenüblich bezahlt werden. Daran gibt es keine Zweifel. Sehr wohl gibt es aber Zweifel daran, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich auch erbracht wurden. Das gute ist, das zu überprüfen ist fast unmöglich.
Wie praktisch.
Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu. Diese ausländischen Mitarbeiter, die gegen EY Deutschland als freie Mitarbeiter sozialversicherungsfrei sind, haben immer den gleichen Auftraggeber. Das bedeutet, nach deutschem Recht handelt es sich hierbei um sogenannte
Scheinselbstständige.
EY hinterzieht offensichtlich nicht nur Steuern in Deutschland, indem man seine Gewinne als „Honorare“ an seine ausländischen „Eigentümer“ auszahlt, sondern auch Sozialabgaben. Und jetzt wird es brisant.
Würde EY dafür verurteilt werden, müsste EY rückwirkend für 30 Jahre, Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nachzahlen.
Folgendes wird aus dem Jahresabschluss von EY erkennbar.
Als EY verstanden hat, dass man diese Nummer mit den verdeckten Gewinnausschüttungen nicht länger durchziehen kann, weil die KapMuG Anwälte auf Schadenersatz klagen, musste man umfirmieren, um sich der Haftung entziehen zu können.
Aus diesem Grund hat man nochmal einen „großen Schluck“ aus der Pulle genommen und 99 Mio. EUR Verluste vorgetragen. Wahrscheinlich ist der Großteil davon an die ausländischen „impliziten Eigentümer“ geflossen. Steuer- und sozialabgabenfrei natürlich.
Dabei hat man aber einen ganz großen Fehler gemacht! CASHMANAGEMENT! Bei EY in der eigenen Buchhaltung war man tatsächlich so dämlich seine Liquidität nicht ordentlich zu planen! Also was ist passiert?
Das Schema scheint wie folgt zu laufen: Die ausländischen Mitarbeiter stellen Rechnung gegen EY Deutschland.
EY Deutschland kann aber nicht einfach am Ende des Jahres diese Rechnungen auf einmal einbuchen. Das wäre auffällig und BDO als Wirtschaftsprüfer von EY hätte dies möglicherweise bemängelt. Man darf sich also nicht allzu dumm anstellen.
Folglich werden diese Rechnungen intern den Kundenrechnungen „aufwandsmäßig“ und periodengerecht zugeordnet.
Anhand dessen werden dann auch die Auszahlungen vorgenommen. Dummerweise hat EY am Ende des Jahres 2022 festgestellt, dass man den Überblick verloren hat und viel zu viel ausbezahlt bzw. Gewinne ins Ausland verschoben hat.
Das ist dann bei der Erstellung der Cashflow Rechnung im Jahresabschluss aufgefallen.
Denn dieser betrug -8Mio EUR. Das heißt man ist buchhalterisch illiquide, auch wenn auf dem Bankkonto noch Geld ist. Das bedeutet aber nicht zwangsweise eine Insolvenz. Auf jeden Fall musste man dieses Problem loswerden. Dazu hat man den dümmsten aller denkbaren Wege gewählt.
Anstatt sein Kapital zu erhöhen (was mit der Vereinsstruktur ja nicht so einfach ist (man hätte aber einen neuen Gesellschafter aufnehmen können)), hat man einfach einen Kontokorrentkredit über 9 Mio. EUR aufgenommen
und damit einen positiven Cashflow von 1 Mio. EUR in Jahresabschluss ausweisen können.
Das ist so auffällig, mir fehlen die Worte angesichts dieser Dummheit.
Da man aber von der globalen EY-Organisation einen Kredit über 150 Mio. EUR erhalten hat, auf den man jährlich 5 Mio. EUR Zinsen zahlt, bedeutet das aus ökonomischer Sicht, dass man 9 Mio. EUR Kredit aufnimmt, um 5 Mio. EUR an Zinsen zu zahlen.
Das stellt eine strukturelle Zahlungsunfähigkeit dar.
Auch das muss nicht zwangsläufig zu einer Insolvenz führen. Was man aber hätte machen müssen, wäre die genannten Umstände beim Insolvenzgericht anzumelden und eine Fortbestandsanalyse des Unternehmens vorzunehmen. Das hat man aber nicht gemacht.
Das stellt allerdings eine sog. „Insolvenzverschleppung“ dar, und ist damit ebenfalls eine Straftat.
Da EY aber offensichtlich nicht nur kriminell, sondern auch dumm ist, hat man es versäumt eben jenen Kontokorrentkredit in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auszuweisen.
Damit verstößt man gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, was eine sog. „Bilanzfälschung“ darstellt.
Aber es wird noch viel lustiger und jetzt heißt es gut anschnallen. EY führt in seinen Bilanzen einen Mitarbeiterpensionsfonds. Der hat ein Volumen von 2 Mrd. EUR! Das heißt EY ist im Grunde nichts anderes als ein Pensionsfonds mit angeschlossener Wirtschaftsprüfung und Beratung.
Wie bekannt ist, haben sich die Rechtsanwälte von EY einen cleveren Trick ausgedacht, um zu verhindern, dass der Pensionsfonds der Mitarbeiter nicht in die Haftungsmasse der #Wirecard Geschädigten einfließt.
Man muss wissen, dass im deutschen Insolvenzrecht Pensionsfonds in die Insolvenzmasse aufgenommen werden.
Gegen einen solchen Verlust kann man sich nur durch eine Versicherung schützen. Aber nur, wenn man eine solche abgeschlossen hat. Würden die KapMuG Anwälte die Haftungsklage gewinnen, wäre der Fonds weg,
Damit sollte jedem Beobachter klar sein, weshalb EY so verbissen gegen diese Klage kämpft.
Zurück zum Trick der Rechtsanwälte. Wer das #Wirecard Verfahren in Stadelheim verfolgt, bekommt einen guten Eindruck wie korrupt die deutsche Justiz ist. Man braucht also noch nicht einmal meine YouTube Videos gesehen zu haben, um eine Kostprobe dieser Korruption zu bekommen.
Man ist also wenig überrascht, dass das Landgericht München, vor dem das KapMuG Verfahren geführt wird, „rein zufällig“ dieses Verfahren offensichtlich so sehr verschleppt, dass in der Zwischenzeit die Möglichkeit zur gerichtlichen Anfechtung der Kapitalflucht von EY verjährt ist
Das heißt, selbst wenn die KapMuG Anwälte in der Haftungsklage erfolgreich gewesen wären, das Geld wäre weg. Insbesondere das Geld des Pensionsfonds der Mitarbeiter.
Am 02.08.2024 wurde das Finanzamt Stuttgart über die Steuerhinterziehung von EY informiert und das Amtsgericht Stuttgart über die verschleppte Insolvenz von EY. Die Staatsanwaltschaft wurde am 28.08.2024 per Fax aufgefordert das Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige zu nennen.
Als darauf keine Antwort folgte, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 16.09.2024 eine erneute Bitte um Nennung des Aktenzeichens per Einschreiben-Rückschein erhalten. Image
Als hierauf ebenfalls keine Antwort einging, ist am 29.09.2024 Amtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gestellt worden.
Wenn man mit den Umständen rund um #Wirecard betraut ist, weiß man, dass EY von der APAS eine Strafe aus Verletzung seiner Berufspflichten erhalten hat.
Berücksichtig man das oben genannte, wird klar, dass EY noch während man eine Strafe von der APAS erwartete, bereits fleißig damit beschäftigt war, seine Bilanzen zu fälschen, durch überhöhte Kapitalabflüsse nicht nur Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen,
sondern auch die eigene Insolvenz herbeizuführen.
Dieses Verhalten als besonders dreist zu bezeichnen, ist wohl untertrieben.
Die APAS hat mich mangels Zuständigkeit an die Wirtschaftsprüferkammer verwiesen. Dort prüft man die Umstände. Der Erfolg ist allerdings fragwürdig, da fast alle Big Four das gleiche Schema verfolgen.
Am 26.08.2024 wurde BDO aufgefordert, das Testat der Jahresabschlüsse von EY zurückzuziehen. Es ist unwahrscheinlich, dass BDO die Methoden von EY nicht durchschaut hat.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart verweigert, wenig überraschend, die Auskunft über das Aktenzeichen.
Offensichtlich hat man bei EY nicht damit gerechnet, dass sich jemand finden wird, der in der Lage ist, deren Bilanzen zu lesen.
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