Aus gegebenem Anlass:
➡️ Nach dem #DSA ist die Zusammenarbeit von sehr großen #Onlineplattformen (#VLOP) mit #Faktencheck-Organisationen zwar nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings sinkt ihr Sanktionsrisiko, wenn sie es in der 🇪🇺tun. (1/2)
#Meta
➡️ Nach den 🇪🇺 Election Guidelines gilt dies bei #Wahlen als risikominimierende Maßnahme nach § 35 DSA bzgl. systemischer Risiken. Arbeitet ein VLOP nicht mit Faktencheckern zusammen, muss er nachweisen, dass er andere, gleich wirksame Risikominimierungsmaßnahmen ergreift.
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