Deutschlands langer Marsch in die Klimaschutzhölle
Angesichts der rational kaum noch nachvollziehbaren Art der deutschen Energiewende, über die mittlerweile die halbe Welt nur noch mitleidig den Kopf schüttelt, stellt sich ein weiteres Mal in der deutschen Geschichte die Frage: Wie konnte es soweit kommen? Spoiler: Eine initiale Rolle spielt dabei die Wiedervereinigung.
Die Vorgeschichte
Zentrale Antworten liefert der berüchtigte Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Das Gericht lehnte zwar weite Teile der Verfassungsbeschwerde ab. Bestätigt wurde aber im Ergebnis die faktische Möglichkeit der individuellen Berufung auf Art. 20a GG, welcher lautet:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Die Vorgeschichte dieses Änderungspakets beginnt mit dem Mauerfall, der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Debatte um eine neue Verfassung. Denn das Grundgesetz war angelegt als Provisorium, und sollte eigentlich nach Art.146 im Zuge einer Wiedervereinigung durch eine möglichst vom Volk bestätigte neue Verfassung ersetzt werden.
Nach knapp dreijähriger Debatte in der „Verfassungskommission“ unter Leitung von Rupert Scholz (CDU) und dem Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau (SPD) sowie im Bundestag gab es keine Volksabstimmung, sondern nur ein stark abgespecktes Restpaket, das man schließlich zwischen der Bundestagswahl und der Bildung einer neuen Regierung am 27. Oktober 1994 durchwinkte.
Und so wurde am 27. Oktober 1994 (elf Tage nach der Bundestagswahl!) der Umweltschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen, letztlich ein Placebo für eine umfassende, neue Verfassung des vereinten Deutschlands.
Das Urteil
27 Jahre später macht das Bundesverfassungsgericht aus dem hehren Ziel des Umweltschutzes eine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Selbstzerstörung, indem sie daraus eine fiktive Gefährdung der Freiheit kommender Generationen ableitet (Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil):
„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“
Moment mal – im GG Art. 20a ist zwar von der „Verantwortung für die künftigen Generationen“ und den „natürlichen Lebensgrundlagen“ (s.o.) die Rede. Daraus kann man etwa Maßnahmen gegen Feinstaub oder ein Verbot von schwer abbaubaren Substanzen in deutschen Böden ableiten. Daß der Gesetzgeber aber 1994 weltweiten Klimaschutz beabsichtigte, um deutsche Umwelt für künftige Generationen zu erhalten, erscheint zumindest sehr fragwürdig. Denn die Wissenschaft kennt keinen nationalen Klimaschutz, CO2-Emissionen vermischen sich in kurzer Zeit rund um den Globus.
Anschließend wird es aber erst richtig spannend:
„Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz.“
Damit ist die Klimakatze aus dem Sack. Wer sich heute das Vergnügen gönnt, einen dicken SUV zu fahren, nimmt seinen Kindern und vor allem Enkeln dadurch zukünftige Freiheit! Aber welche denn genau, und zu was?
„Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.“
Die allgemein gehaltene Umweltschutz-Formulierung des Art. 20a wird dadurch zum „verfassungsrechtlichen Klimaziel“, daß Deutschland das zusammen mit der EU unterzeichnete Pariser Klimaabkommen am 12. Dezember 2015 mit dem „Klimaschutzgesetz (KSG)“ in nationales Recht gegossen hat. Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel war maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt und setzte sich für ambitionierte Klimaziele ein. Am 24. September 2016 ratifizierte Deutschland das Abkommen, wodurch es am 4. November 2016 in Kraft trat.
Doch im Klimaabkommen wird lediglich die Begrenzung auf maximal 2 Grad globaler Erwärmung zum vorindustriellen Zeitraum angestrebt. Es findet sich darin keine einzige Jahreszahl, die Staaten sollen sich eigene Ziele und Zeiträume setzen. Das hat dann die EU für Deutschland übernommen: Reduktion der Treibhausgasemissionen (Basis 1990 = 100%) um 55% bis 2030, um 90% bis 2040 und „Klimaneutralität“ bis 2050. Dabei war noch bis 2017 in Bonn von lediglich 40% Reduktion bis 2030 die Rede. Im Dezember 2020 wurde dann auf Betreiben von Merkel und von der Leyen das Ziel 55% offiziell vom Europäischen Ratverkündet.
(Zitat Pressemitteilung BVerfG:)
„Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.“
Das soll heißen, die Verursachergeneration muss schnell und hart mit Steuern belastet werden, um die Transformation mit allem Mitteln zu beschleunigen, damit die Enkel eines Tages nicht durch Heiz- und Fahrverbote in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden. Hier wird schlicht der Ökosozialismus verlangt.
„Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.“
Das ist die Forderung nach einem auf Jahrzehnte angelegten Masterplan Richtung Netto-Null, der unbedingt einzuhalten ist.
Die Kausalkette stellt sich nun folgendermaßen dar:
Die Begründung
„III. Grundrechte sind aber dadurch verletzt, dass die nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist.“
Weiter (Zitat Beschluss Rn 194 ff)
„Muss demnach eine zu kurzsichtige und damit einseitige Verteilung von Freiheit und Reduktionslasten zulasten der Zukunft verhindert werden, verlangt das hier, dass das knappe CO2-Restbudget hinreichend schonend aufgezehrt und so Zeit gewonnen wird, rechtzeitig erforderliche Transformationen einzuleiten, welche die Freiheitseinbußen durch die verfassungsrechtlich unausweichliche Reduktion von CO2-Emissionen und CO2-relevantem Freiheitsgebrauch lindern, indem sie CO2-neutrale Verhaltensalternativen verfügbar machen.„
Das Gericht stellt hiermit fest, daß CO2-Emission eine Form von Freiheit, CO2-Reduktion dagegen mit schmerzhaften Einschränkungen von Freiheit verbunden ist. Es schließt daraus, daß diese Freiheitsreduktion möglichst gerecht und gleichverteilt bis über 2030 hinaus stattfinden soll, unabhängig davon ob die derzeitigen Annahmen überhaupt stimmen. Da die aktuelle Gesetzgebung das 55%-Ziel gefährde, sei dies ungerecht gegenüber Jüngeren.
Das bedeutet, daß bereits in naher Zukunft, wenn die derzeit schneller steigende Erwärmung anhält, harte Eingriffe wie Klima-Lockdowns, faktische Enteignungen durch Zwangssanierung oder Beschlagnahme von Treibhausgas-emittierendem Eigentum legitimiert sein können.
Was ist aber mit dem u.a. am 10.07.2025 von Bundeskanzler Merz vorgetragenen Argument, Deutschland würde weniger als 2% der globalen Emissionen verursachen, also sei es sinnvoller in anderen Ländern mit weitaus höherem Verschmutzungsgrad in Reduktion zu investieren?
Das Gericht lehnt diese Sichtweise geradezu empört ab (Zitat Beschluss Rn 199):
„Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Klimaerwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können. Wie der Klimawandel selbst hat auch der Klimaschutzauftrag des Art. 20a GG von vornherein eine besondere internationale Dimension. Art. 20a GG verpflichtet den Staat, eine Lösung des Klimaschutzproblems gerade auch auf überstaatlicher Ebene zu suchen (a). In internationaler Einbettung können nationale Klimaschutzmaßnahmen die durch Art. 20a GG geforderte Wirkung entfalten; sie müssen zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Klimaschutzauftrags ergriffen werden, auch wenn sie für sich genommen das Klimaproblem nicht lösen könnten.“
Das ist der Habeck’sche Vorbildzwang. Obwohl Deutschlands gescheiterte Energiewende längst zur Abschreckung für den Rest der Welt dient, beharrt das BVerfG auf einer nationalen Pflicht, selbst wenn etwa China und Indien nach wie vor jedes Jahr neue Rekordemissionen melden.
Last Exit: Degrowth
Die Ampel-Regierung hat – reichlich verspätet – im Sommer 2024 die vom BVerfG geforderte Revision des Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Zwar wurden die lästigen „Sektorenziele“ zugunsten einer Gesamtbetrachtung abgeschafft, die klimaneutralen letzten Atomkraftwerke waren bereits ohne Not dichtgemacht, dafür hat man aber wie vom BVerfG gewünscht die Gangart nochmal verschärft: Jetzt sollen schon zwei Drittel von "Netto-Null" bis 2030 erreicht sein.
Offensichtlich war man euphorisiert von der überraschenden Erreichung der Jahres-Zwischenziele seit Corona durch den beschleunigten Rückgang der deutschen Wirtschaft.
(Grafik: BMWK)
Als Begründung für die Erreichbarkeit dieses ehrgeizigen Vorhabens wird explizit der fortschreitende Degrowth genannt (O-Ton Habeck-Ministerium):
„Der Projektionsbericht des Umweltbundesamts für 2024 zeigt, dass das Klimaschutzziel für 2030 erreichbar ist: Die Prognose weist bis 2030 einen Treibhausgas-Rückgang um knapp 64 Prozent im Vergleich zu 1990 aus… Noch der Projektionsbericht 2021 erwartete nur eine Minderung von lediglich um 49 Prozent. Dies unterstreicht die Wirkung der politischen Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre.“
Ich meine, das unterstreicht vielmehr den industriellen Niedergang Deutschlands. Was ja möglicherweise von Habeck mit „politischen Maßnahmen“ gemeint war.
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Nachtrag zur überraschend großen (und kontroversen) Resonanz auf meinen Sitzhasen-Post:
- Die erste Erwähnung geht wohl zurück auf die 1980er Jahre (ots.at/presseaussendu…)
- Sehr bekannt wurde der Sitzhase durch einen 2001 begonnenen Rechtsstreit zwischen Lindt und Riegelein, denn Letzterer 2013 für sich entscheiden konnte (theobroma-cacao.de/blog/aktuelles…)
Aus meiner Großhandelstätigkeit gibt es erst ab den Zehnerjahren ein Archiv, hier ein Treffer von 2013. Riegelein ist neben Lindt und Suchard der größte Produzent von Saisonware.
Hier ein schönes Beispiel aus dem selben Jahr im Einzelhandel.
Die Sitzhasen-Posse ist sehr gut geeignet, um eines der zentralen Phänomene menschlicher Wahrnehmung zu beschreiben: Die gelenkte (und somit manipulierbare) Aufmerksamkeit.
Ein gutes Beispiel dafür ist das Auto der neuen Freundin. Ein silbergrauer Ford Fusion, also ein vollkommen unauffälliges Fahrzeug. Aber durch deine gelenkte Aufmerksamkeit wirst du nun einen silbergrauen Fusion nach dem anderen entdecken. Obwohl du ein paar Wochen vorher noch nicht einmal wusstest, daß dieses Fahrzeug existiert, und bereits ab 2002 produziert wurde.
De facto ist ein Mensch, wenn seine Aufmerksamkeit einmal selektiv hart getriggert wurde, auf längere Zeit nicht mehr in der Lage seine Wahrnehmung wieder rational in den Griff zu bekommen, da er seine Wahrnehmung stets für objektiv hält. Dieser Umstand ist die Grundlage für Massenmanipulation bis hin zu Mord und Totschlag, bis zum Krieg. Was die Medien (heutzutage auch die a-sozialen Medien) in dein Gehirn brennen, kannst du nicht einfach abschalten.
Es gibt aber mehrere Möglichkeiten, um dieser Falle zu entkommen. Weniger Medienkonsum etwa, und breitere Streuung, also auch Medien/Accounts frequentieren, deren Meinung einem nicht passt. Darauf achten, welches Interesse der Sender hat. Viele Medien und Accounts haben einen bevorzugten Spin, wollen den Leser also mittels gelenkter Aufmerksamkeit in die gewünschte Richtung "nudgen".
Bestes Mittel überhaupt: Kurze, eigene Recherche, bevor man jeden Bullshit ungeprüft glaubt und weiterverbreitet.
Wie die Energiewende den Weg in den Sozialismus weiter beschleunigt
Warum kommt ein Staat trotz Rekordeinnahmen von einer Billiarde Euro nicht damit aus? Die Staatsquote in Deutschland liegt mittlerweile über fünfzig Prozent, es gibt also genügend Gründe anzuzweifeln, ob wir überhaupt noch im System der „sozialen Marktwirtschaft“ leben, wie Ludwig Erhard es einst benannte, oder vielmehr in einem Sozialismus mit marktwirtschaftlichen Elementen wie etwa China.
Doch derart Sophisterei wird in absehbarer Zeit nicht mehr nötig sein, denn die geplante CO2-Neutralität wird ohnehin zwangsläufig den Endpunkt Sozialismus haben. Warum?
1/n
1) Alle Blockparteien der Einheitsfront Unsere Demokratie™️ verfolgen das irre Ziel, in gerade mal zwanzig Jahren eine komplette Industrienation mit derzeit 83 Millionen Einwohnern und etwa 43 Millionen Wohneinheiten „klimaneutral“ zu machen.
Dies kann ausschließlich erreicht werden, indem der Staat fossile Energien in rascher Folge rapide verteuert, sei es durch direkte Strafsteuern oder durch sog.“CO2-Zertifikate“. Auf diesen beharren besonders CDU/CSU und FDP als „marktwirtschaftliche Instrumente“. Das ist ein Euphemismus für Ökosteuern, nur daß sie an einer Börse gehandelt werden.
2/n
2) Da unser gesamter heutiger Wohlstand auf billiger fossiler Energie beruht, führt diese Politik bereits heute zu deutlich spürbarem Wohlstandsverlust. In jedem einzelnen Produkt unseres Alltags, im Wohnen, in der Mobilität, steckt „verbrauchte“ Energie. Die rasch steigenden vielfachen „Ökosteuern“ heizen somit eine Inflationsspirale ohne absehbare Beruhigung an.
„Es wird jetzt immer Krise sein“, wie Karl Lauterbach auf einer Buchvorstellung Anfang 2022 treffend bemerkte. Woher weiß er das so genau? Weil die „Klimapolitik“, für die er wirbt, genau diese Dauerkrise erst erzeugt und nachhaltig befeuert.
3/n
Angebliche "Nicht-Regierungs-Organisationen" (NGOs) sind häufig reines Outsourcing von staatlichen Aktivitäten. Als Beispiel sei hier das "International Rescue Committee (IRC) Deutschland" genannt. Präsident des Dachverbandes ist der frühere Labour-Außenminister David Miliband. Obwohl bereits 1933 von Albert Einstein mitbegründet, ist der deutsche Zweig erst seit 2017 tätig.
1/n
Laut Geschäftsbericht 2023 unterhält das IRC zwei Büros in Bonn und Berlin und ist an 26 Projekten beteiligt mit einem Beitrag von 7,4 Mio, was gerade einmal 5,6% des Gesamtbudgets ausmacht. Der Rest fliesst in internationale Projekte. Auffallend ist allerdings, daß man sich fast ausschließlich als "Partner" bereits bestehender Organisationen einbringt. Man "fördert", "setzt sich ein" , "teilt Empfehlungen" und "verstärkt Zusammenarbeit".
Dabei wurden von rund 100 Mitarbeitern 9.700 Teilnehmer durch Programmangebote von IRC und Partnerorganisationen erreicht sowie Flyer an Schulen verschickt. Zitat: "In Deutschland arbeitet IRC eng mit Jobcentern, Stadtverwaltungen und Migrant*innenselbstorganisationen zusammen. Dabei werden neue Synergien und Karrierechancen für Klient*innen identifiziert."
2/n
Auch bei den internationalen Projekten setzt man auf Partner. Fest im Blick hat man dabei vor allem "die drei globalen Herausforderungen Klimawandel, extreme Armut und Konflikte".
Zitat: "IRC-Landesdirektor für Somalia, Richard Crothers, betont: „Die Menschen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind in Somalia, haben am wenigsten zum Klimawandel beigetragen.“
Und weiter: "Aufgrund klimabedingter Ernteausfälle sind die Menschen langfristig von Ernährungsunsicherheit bedroht. Damit steht das IRC-Team vor zwei entscheidenden Herausforderungen: Einerseits benötigen die Menschen in Somalia nach Klimaschocks wie dem Extremwetterphänomen El Niño akute Nothilfe. Andererseits gilt es, die Widerstandsfähigkeit der Menschen langfristig zu stärken."
Daß in Somalia allerdings seit 37 Jahren Bürgerkrieg, Anarchie und Chaos vorherrschen, scheint somit eine Folge das Klimawandels zu sein.
3/n
Die Wahrheit hinter dem "Aufstand der Anständigen"
Am Samstag wird die „demokratische Mitte“ in Heidelberg „gegen Rechts“, also alles was rechts der Grünen ist, demonstrieren. Organisiert wird der Aufmarsch „Gemeinsam gegen rechts“ von der Initiative „Kein Schritt nach Rechts - Queerfeministisches Kollektiv Heidelberg“.
Unterstützt wird die Aktion u.a.vom BUND (archive.ph/QLXNi) und den Grünen (archive.ph/pNfiT), bekannt gemacht wird sie auch von der Web-Plattform „DemokraTEAM“ (archive.ph/ztVtu). Gründer und Betreiber ist der junge Informatiker Samuel Marfo (SPD).
Die Formation ist nachgerade militärisch festgelegt. Es treten an (archive.ph/uqxSI):
01 Queerer Block
02 Antirassistischer und Bunter Block
03 Ruheblock
04 COVID-bewusster Block mit Masken
05 Block Kultur und Bildung
06 Bunter Block
07 Antifaschistisch-Antikapitalistischer Block
08 Jugendblock
09 Technoblock
10 Fahrradblock
Erstaunlich, wie gleichförmig koordiniert diese „Initiativen“ auftreten. Am 07.04.2024 etwa marschiert die Initiative „Für ein buntes Trier – gemeinsam gegen Rechts“ (archive.ph/6R8tf) unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ durch Trier. Hinter der Veranstaltung steckt eine „Arbeitsgemeinschaft Frieden“ (archive.ph/HoJwA), welche sich aus sämtlichen linken Gruppen der Region wie Amnesty, Greenpeace, FFF, Extinction Rebellion und der Antifa speist (archive.ph/XKPae).
Zur Finanzierung heißt es: „Die AGF finanziert sich weitgehend durch steuerabzugsfähige Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie durch Projektzuschüsse bzw Kooperationen mit Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Heinrich-Böll-Stiftung Rheinland-Pfalz (SPD), Rosa Luxemburg Stiftung RLP (Die Linke) Landesarbeitsgemeinschaft „anderes lernen“ u.a. wie das Bundesprogramm Demokratie leben“ (archive.ph/Jvttd). Ein Transparenzbericht findet sich allerdings nicht.
Dafür finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage zum Förderprogramm „Demokratie leben“ zwei Zuwendungen aus Steuermitteln in Höhe von jeweils 5.000 Euro in den Jahren 2020 und 2022 an „Für ein buntes Trier, gemeinsam gegen Rechts e.V.“ (afdbundestag.de/foerderung-von…)
Der Aufmarschplan ähnelte auffallend dem aktuellen aus Heidelberg. Auch die Bezeichnungen der „Blöcke“ sind fast identisch.
Der Vorstand von „Buntes Trier“ besteht u.a. aus
Thomas Kupczik (1. Vorsitzender, Pastoralreferent kath.Kirche)
Toni Loosen-Bach (B90/Die Grünen)
Mohamed Kushari (Die Linke)
Lin Lindner (Die Linke)
Nils Claasen (SPD)
In keiner dieser "friedensbewegten" und "antifaschistischen" Gruppen "gegen Rechts" werden Sie jemals einen Vertreter von CDU oder FDP finden.
Dieselbe Gruppe ruft am 09.07.2024 zum Protest auf gegen fünf demokratisch gewählte Stadträte, denen das Recht abgesprochen werden soll „gut bezahlt ihren menschenverachtenden Müll zu verbreiten“. Veranstalter ist die örtliche Antifa-Gruppe OAT (instagram.com/oat.trier/).
Rettet der angebliche „Batterie-Tsunami“die Energiewende?
In diesen Tagen des Januar 2025, nicht ganz zufällig kurz vor der Bundestagswahl, macht eine Jubelmeldung des pv-magazine zum vermeintlich bevorstehenden Durchbruch beim Speicherproblem die Runde in allen klassischen Medien, angetrieben durch die üblichen Propagandisten der Energiewende-Szene.
Nachdem man uns jahrzehntelang vorgebetet hatte, daß man die „Erneuerbaren“ nur etwas überdimensionieren müsse, dann würden sich die Versorgungslücken ganz von selbst schließen, ist nun genau das Gegenteil eingetreten. Die Netzbetreiber warnen zunehmend vor unkontrollierbaren Überschüssen durch Solareinspeisung, wenn die überzählige Energie nicht mehr abgeschaltet oder abgeleitet werden kann. Und – wie durch ein Wunder! – haben die Energiewender mal wieder umgehend die Lösung parat.
Auch in den sozialen Netzwerken kennt die Freude keine Grenzen mehr. Top-Propagandist Quaschning, der generell gerne mit Luftzahlen operiert, sieht bereits „die Dunkelflaute sehr bald entschärft“.
Ist das so? Immerhin sprechen wir von mehreren wind- und sonnenarmen Wochen im Spätherbst, die mit schöner Regelmäßigkeit den Ertrag an Erneuerbaren auf ein absolutes Minimum drücken.
Es ist offensichtlich, dass sich unser Land in einer schweren Selbstfindungskrise befindet. Ehemals Export-Weltmeister, Reise-Weltmeister und Fussball-Weltmeister, sind wir heute der kranke Mann Europas, über dessen Gründe für seinen orientierungslosen Irrweg weltweit gerätselt wird.
Wenn man selbst nicht weiter weiß, dann hilft ein Blick in andere Länder mit ähnlicher Ausgangskonstellation. Welches wäre da besser geeignet als Japan? Japan und Deutschland sind beide (noch) Industriegiganten, brachten die größten Autokonzerne und Maschinenbauer hervor. Als rohstoffarme Länder mussten sie auf Erfindungsreichtum, Fleiß und Bildung setzen. Und beide kämpfen nun mit Überalterung und laufender Massenverrentung der Nachkriegsgenerationen.
Im Folgenden habe ich, weitgehend ohne Wertung, nur als Diskussionsgrundlage, einige Zahlen zum Vergleich aufbereitet.
Zuerst schauen wir uns einmal die Demografie an. Die Ausgangslage Mitte der 90er Jahre war in Japan praktisch identisch mit der in Deutschland. Knapp 70 Prozent der Bevölkerung befanden sich im arbeitsfähigen Alter. Doch dann ging die Schere weit auseinander: Der Anteil der über 65-Jährigen hat sich etwa verdoppelt, bei uns ging er immerhin „nur“ um die Hälfte hoch.
Die Geburtenrate in Japan liegt aktuell mit etwa 1,2 Kindern pro Frau selbst unter Industrieländern niedrig, allerdings immer noch höher als in Südkorea mit gar nur 0,7. (de.statista.com/statistik/date…) Mittlerweile hat sich aber die absolute Zahl der Lebendgeburten sogar der im deutlich kleineren Deutschland angeglichen, beide mit stark fallender Tendenz.