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Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 20.08.2020 (Az. 4 U 784/20) entschieden, dass die #Löschung von Posts in einem sozialen Netzwerk zwar eine Verarbeitung iSd #DSGVO darstellt, für sich genommen jedoch keinen ersatzfähigen Schaden. Volltext unter justiz.sachsen.de/esamosplus/pag… abrufbar. ImageImage
Bei der Zitierung des Kollegen @TimWybitul ist dem OLG aber leider ein "l" abhandengekommen.🙈
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Übersicht zum 25. #Tätigkeitsbericht der #LfD Niedersachsen:
1⃣ 22 #Bußgelder i.H.v. 480k € verhängt (S.13)
2⃣ DSK #Windows10 Prüfschema sei auf #Office365 anzuwenden (S.45)
3⃣ Recht auf Kopie umfasst originalgetreue Wiedergabe aller pb Daten (S.89)
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lfd.niedersachsen.de/startseite/inf…
4⃣ #Verschlüsselung#Löschung. Erstere garantiere nur die Vertraulichkeit. (S.90)
5⃣ #Verwertungsverbot des § 43 IV BDSG nicht europarechtswidrig (S.95)
6⃣ Maßnahmeempfehlungen des #BSI z.B. zu Emotet können wegen Art. 32 DSGVO verpflichtend umzusetzen sein (S.96)
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7⃣ Vermehrte #Bußgelder von 500-1000€ wegen anlassloser #Dashcam Nutzung (S.107)
8⃣ Anlassbezogener Dashcam Betrieb wird trotz Verstoß gegen Art. 12ff. DSGVO nicht sanktioniert, da kein besonderes #Verfolgungsinteresse bestehe (S.106)
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Rspr zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte #PutbackAnspruch:

"Der Nutzer eines sozialen Netzwerks hat Anspruch auf Wiedereinstellung eines Beitrags, wenn dieser zu Unrecht als Hassrede eingestuft und in der Folge gelöscht wurde."

(OLG Oldenburg, Urteil vom 1.7.2019) Image
Rspr zur mittelbaren #Drittwirkung der Grundrechte:

"Angesichts der überragenden Bedeutung der #Meinungsfreiheit überwiegt bei einer Quasi-Monopolstellung der Plattform jedenfalls bei erlaubten politischen Kommentaren das Recht zur freien Äußerung."

(OLG Stuttgart, 23.1.2019) Image
"... wäre es unvereinbar, wenn der Betreiber einer Social-Media-Plattform gestützt auf ein »virtuelles Hausrecht« ... den Beitrag eines Nutzers ... auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreitet.

(OLG München, 24.8.2018) Image
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1/x Geht ja schon mal gut los: @EU_EDPB erkennt richtig, dass Rechtsgrundlage eines #Delisting nicht allein Art. 17 #DSGVO (Recht auf #Löschung), sondern auch Art. 21 DSGVO (Recht auf #Widerspruch) sein kann (muss?).
@EU_EDPB 2/x Dann wird leider die Auffassung der Art. 29-Gruppe wiederholt, wonach der Suchmaschinenbetreiber den first publisher nicht über einen Antrag auf Delisting informieren darf.
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