Discover and read the best of Twitter Threads about #Wechselmodell

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Lasst uns heute nun endlich weiter über das Thema #Unterhalt sprechen.
Nach meinem letzten Thread ergaben sich - erwartungsgemäß - einige Folgefragen.
Diese betrafen das #Wechselmodell, die Berücksichtigung des erweiterten Umgangs sowie den Sonder-/Mehrbedarf.
Let's go ⬇️
Beginnen wir mit dem Kindesunterhalt im Wechselmodell.
Dazu zunächst der Hinweis, dass ein Wechselmodell nach Rechtsprechung des BGH nur in jenen Fällen vorliegt, in welchen die Kindesbetreuung durch die Eltern (nahezu) paritätisch (50/50) stattfindet.
Liegt z.B. eine 60/40-Betreuung vor, geht die Rechtsprechung derzeit noch regelmäßig von einer überwiegenden Betreuung eines Elternteils aus, sodass diesen Elternteil keine Barunterhaltspflicht trifft, da er seine Pflichten durch die (Mehr-)Betreuung erfüllt.
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Dieser Bericht @SZ_Panorama @W_Janisch zum Thema #Wechselmodell wird aktuell von Väterrechtlern gefeiert. Aber er unterschlägt wichtige Details der Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD). #Thread 
Der erste Teil der Studie zu Trennungskindern befasste sich vor allem mit dem Kindeswohl. Die Universitäten Duisburg-Essen @unidue und Marburg @Uni_MR haben die ersten Resultate im Mai 2021 hier zusammengefasst: uni-marburg.de/de/aktuelles/n…
Nun haben sich die beiden Universitäten im zweiten Teil ihres Projekts auf das Wohlbefinden der betroffenen Eltern, vor allem der Mütter, konzentriert. Die Autor:innen empfehlen auch im Hinblick auf das Elternwohl, „dem Wechselmodell gegenüber offen zu sein“.
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Im ÖR häufen sich seit 2021 einseitige Lobby-Beiträge über #Entfremdung. Gut belegte, berechtigte Kritik an diesem gefährlichen Narrativ wird bisher als Diskurs abgetan. Aber: Das ist keine Meinungsvielfalt, sondern gefährlich! Ein Erklär-#Thread für Euch, liebe Redaktionen, wie
diese Lobby Euch & alle mit Unwissenschaftlichkeit blendet, an einem Beispiel. An Ende gibt es noch ein paar Links, z.B. zur Erklärung des Hochkommissariats für Menschenrechte der UN, das dieses #Entfremdung|s-Narrativ ebenfalls als brandgefährlich einstuft. Let's go:
Seit der wichtigen Studie von Joan Meier et al. (2019) bit.ly/3svpppG zu "Eltern-Kind-Entfremdung", die einen statistisch signifikanten #GenderBias in Familiengerichten zulasten von Müttern belegt, tobt ein erneuter PAS-Study-War. Lobby-Wissenschaftler versuchen wieder
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Meine familiengerichtliche Unschärfetheorie: Würden deutsche Familiengerichte immer das #Wechselmodell anordnen (solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt), dann würde sich sehr leicht feststellen lassen, ob und welcher Elternteil die Kinder gegen den anderen Elternteil 1/x
aufbringt. Im #Wechselmodell ist nämlich sonnenklar: Will ein Kind ohne erkennbaren Grund nicht zum einen Elternteil, so wird es vom anderen Elternteil narzisstisch missbraucht, d.h. es wird gezwungen, einen Elternteil abzulehnen (sogenannte Parental Alienation). 2/x
In Deutschland ist es jedoch so, dass es geradezu Staatsräson ist, dass Familienrichter das Residenzmodell anordnen, d.h. der Staat bestimmt, dass das Kind nach Trennung der Elternteil hauptsächlich bei einem Elternteil lebt. Hier begeht der Staat also Parental Alienation. 3/x
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