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#LuetziBleibt
#Hauptbetriebsplan in einfach:
Die Urteile zu Lützerath waren zu ENTEIGNUNGEN -die gerichtl durch sind,weil es eine BEGRÜNDUNG für sie gab: Den ALTEN Hauptbetriebsplan. Es gibt einen neuen.Der ist schlecht.Gegen den kann geklagt werden. Dann fehlt eine BEGRÜNDUNG.🧵 Image
Das ist ein ANDERER Klageansatz als der, der schon durch ist, denn die Gerichte haben sich bislang NICHT mit dem Hauptbetriebsplan beschäftigt, sondern nur festgestellt, dass MIT vorliegendem Hauptbetriebsplan eine Enteignung rechtfertigt werden kann. Einfach gesagt: 🧵
Die stattgefundenen Urteile regelten EIGENTUMsfragen mit der Annahme DASS es eine Begründung für diese Flächenabtretung gibt (der Hauptbetriebsplan war NICHT Klagegegenstand). Ein Verfahren gegen den NEUEN Hauptbetriebsplan behandelt die Frage, OB/WAS RWE mit diesem Eigentum 🧵
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#Hauptbetriebsplan Garzweiler II #Luetzerath
⬇️ Das hier ist die umfassende Analyse der @BezRegArnsberg , warum der neue Hauptbetriebsplan die gesetzlich vorgegebenen Emissionsbudgets des Energiesektors einhalten würde 🤡🤡🤡
"hält sich in diesem Rahmen" - Aha, inwiefern??? 1/3 Image
Noch besser ist allerdings ein Abschnitt kurz danach, in dem die @BezRegArnsberg erläutert, für das Vorhaben könne man ja eh nicht die Kohleemissionen beanstanden, weil die ja im Kraftwerk und nicht im Tagebau anfallen würden. Für den Tagebau berechnen sie dann, anders als 2/3 Image
für die Kohleverbrennung die zu erwartenden Emissionsmengen der Gerätschaften usw "genau" auf 11.280t CO2. Nochmal: Für die verbrannte Kohlemenge aus der Förderung des Tagebaus geben sie KEINE zu erwartende Gesamtmenge an.Wenn das mal kein angreifbarer #Hauptbetriebsplan ist 3/3
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⚠️ BREAKING: Neue Wende bei der Rechtslage von #Lützerath! Der #Hauptbetriebsplan, die Rechtsgrundlage für die Abbaggerung von Lützi, läuft zum Jahresende ab. Damit wird ein Moratorium für den Ort ohne Entschädigung an RWE möglich. 🧵
👉 Unsere PM: alle-doerfer-bleiben.de/presse/pressem… Zwei Menschen mit Wanderrucksäcken stehen an einem diesigen
Der auf das Bergrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dirk Teßmer erklärt: “Die Landesregierung hat stets betont, RWE habe das Recht Lützerath abzureißen; auf der gegenwärtigen Rechtsgrundlage ist dies jedoch ab Neujahr nicht mehr der Fall."
"Es besteht dann eine andere rechtliche Situation. Als zuständige Ministerin hat @MonaNeubaur die Möglichkeit, sich von den geschaffenen Pfadabhängigkeiten der Vorgängerregierung zu lösen."
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