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Most recents (6)

Eine dreiste Lüge in den FAQ der Landesregierung zum #VersGNRW. Natürlich werden Befugnisse der Polizei erweitert, so z.B. bei Kontrolle von Ordner:innen oder Kameraüberwachung. Auch verdeckter Einsatz von Zivilbeamt:innen jetzt möglich, nach alter Rechtslage nicht.
Dass Gesetz für Konsequenzen an bestimmte Meinungen anknüpfen würde, behauptet doch keiner. Aber die Begründung des Gesetzesentwurfs spricht Bände. Antifaschistischer Protest ist (auch) das Ziel.
Und damit setzt sich das Gesetz in Widerspruch zur Rechtsprechung des OVG NRW, das Blockadetrainings für "kommunikative" Blockaden als von Art. 8 GG geschützt angesehen hat... Nachlesen? Gerne: openjur.de/u/462458.html
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Armin #Laschet tritt nicht in seinem Wahlkreis an, aus Angst zu verlieren.
Er schafft es nicht sich klar zu #Maaßen zu äußern. Nicht, weil er den Verlust von Wählern fürchtet, sondern weil er Kontakte zu Menschen mit ähnlichen Gedanken hat(te). #Liminski #GraueWölfe
Armin #Laschet verharmlost den Missbrauch von Kindern, durch die kath. Kirche, mit der Aussage: passiert im Rest der Gesellschaft auch.
Er lässt die Proteste um den #Hambi zum größten Polizeieinsatz von #NRW eskaliert und das auch noch illegal. Es stört ihn aber nicht.
Aus den #Hambi Protesten hat er gelernt.
Jetzt lässt Armin #Laschet Klimaaktivisten bis zu 7 Tage in Gewahrsam nehmen. Ganz ohne Verhandlung.
Damit das noch einfach geht, hat er zuletzt noch das #VersGNRW verschärft.
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Weiter gehts. Erstes Thema im Landtag NRW ist heute der Polizeieinsatz bei der Demo gegen das Versammlungsgesetz #dus2606.

Wer mitschauen möchte, hier entlang: landtag.nrw.de/home/aktuelles…
Im Landtagsplenum hat als erstes @thomaskutschaty das Wort. Er habe mit Demonstranten und Polizisten gesprochen. Berichte seien oft übereinstimmend. Es herrsche eine große Verunsicherung. Gewalt von Demonstranten verurteilt er.
Er befürchtet aber, dass das ruppige Vorgehen der Polizei eine "Gewaltspirale" eingeleitet haben könne.

Den Angriff auf den dpa-Journalisten verurteilt er. Besonders, dass der Polizist gesagt haben soll, dass ihm "scheißegal" sei dass er einen Journalisten attackierte.
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Ab 8:30 Uhr tagt der Innenausschuss im Landtag NRW um über den Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen das Versammlungsgesetz zu sprechen. Danach geht's bei der Landtagssitzung weiter. Ich berichte für @ndaktuell und hier im Thread. #VersGNRWstoppen #dus2606

Erstmal Kontext:
Was steht im Gesetzentwurf, das habe ich im Januar aufgeschrieben:
nd-aktuell.de/amp/artikel/11…

Kritik gab es bei einer Expertenanhörung Anfang Mai:
nd-aktuell.de/amp/artikel/11…
Was ist bei #dus2606 passiert? Das ist passiert: nd-aktuell.de/amp/artikel/11…

Warum konnte das passieren, weil niemand die Polizei kontrolliert. Mein Kommentar: nd-aktuell.de/amp/artikel/11…
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Am letzten Wochenende haben Mal wieder eine Demonstration gegen die aktuelle Novelle zum Polizeigesetz in NRW aufgerufen.

Hauptkritikpunkt: Weitere Einschränkungen des Versammlungsgesetz.

Mehr dazu hier:
nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/aufruf
#NoVersGNRW #dus2606
Positiv: Die Demo wurden von zahlreichen Menschen besucht! ✊

Negativ, relativ früh zeigten sich die teilnehmende Polizei wenig deeskalierend. 😐 *

* Aber wehe irgendwelche Leerdenker oder Rechten versammeln sich und verstoßen mehrheitlich gegen die aktuelle Verordnungen und Versammlungsgesetz. 🤷🏻‍♂️

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Das #Militanzverbot in #NRW ist aktuell in vieler Munde. Was viele nicht wissen: in der Gesetzesverschärfung des #VersGNRW stecken noch deutlich mehr Änderungen. Eine Umsetzung des Entwurfs würde die aktuelle Praxis von (Gegen-)Demos, Blockaden & Co quasi verunmöglichen! 1/13
Durch das #Militanzverbot soll zukünftig nicht nur das Uniformieren als solches verboten werden, sondern auch das "einheitliche" Kleiden z.B. in schwarzer Kleidung oder Maleranzügen.
Die Hufeisen fliegen in der Begründung (Bild 2) besonders tief. #VersGNRW 2/13
Wirft man einen Blick auf §27 "Straftaten" - scheint sogar bereits das "agressive o. provokante äußere Erscheinungsbild" einer Person, welches dazu beiträgt, dass eine Versammlung Gewaltbereitschaft vermittel Grund genug für eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu sein 3/13
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