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Zu der von dir, @herr_ole, angestoĂźenen #opendata-Debatte, mal ein paar lose Gedanken. (cc @_stk @gemuellert @dvidwgner)
Es ist nämlich meiner Meinung nach viel komplizierter, aber auch auch viel einfacher (🤔) - zumindest für #Komunen . Also (Thread) ....
Die #opendata-Idee ist: Daten, die die Verwaltung für eigene Zwecke oder durch eigens Tun erhebt, sollen anderen offen (die Grundsätze sind euch bekannt) zur Verfügung gestellt werden. Offene Daten sind also quasi ein Abfallprodukt.
Aus Sicht potenzieller Nutzender sind diese Daten oft Abfall, weil Struktur, Formate, Umfang, Aktualität und Art der Bereitstellung unbefriedigend sind. Interne und externe Ansprüche weichen also voneinander ab, was ein großes Problem ist.
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Pfingsten 2021
Stellt Euch vor:
8.) Wir alle haben den Mut, die #Transformationsprozesse der #Kirche jetzt schon ĂĽber das Jahr 2030 hinauszudenken. #Pfingsten #evangelisch #EKHN #EKD #Landeskirche #Fusion #Glauben #Gott #Kirchenentwicklung
9.) Der Rückgang der #Kirchenmitgliederzahlen schreitet schneller voran als die Freiburger Studie angenommen hat. So war das in den letzten drei Jahren schon – leider.
#Kirchenmitgliedschaft #Kirchenaustritte #Kirche #ekhn
10.) Wir alle nehmen ernst, dass die meisten #Kirchenmitglieder sich ihrer #Landeskirche nur „etwas“, „kaum“ bis „überhaupt nicht“ verbunden fühlen (72,5%).
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Die Bereitschaft vieler im #Gesundheitsnotstand vernünftigerweise auch gravierende Einschränkungen hinzunehmen, motiviert Gesundheitsminister #Spahn auszutesten, was noch alles geht: z.B. das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"
Eingriffsschwelle niedrig: § 5 E sieht vor, dass schon bei Betroffenheiten 2er Bundesländer eine "nationale Tragweite" vorliegen kann. Feststellung trifft #Bundesregierung. Konsequenz: weitreichend. #Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhält dann umfassende Befugnisse.
Besonders problematisch: #BMG wird durch § 5 Abs 3 Nr. 3 bis Nr. 6 ermächtigt ohne Zustimmung des Bundesrates weitreichende Rechtsverordnungen zu nahezu allen gesundheits- und pflegerechtlichen Gesetzen zu erlassen. Z.B.
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