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Mar 16, 2019, 11 tweets

Der tolle Kobuk!-Videozweikampf zwischen „Die Anstalt" ft. @clausvonwagner und Max Uthoff auf @ZDF vs. Mario Barth auf @RdlDe ist nicht nur sehenswert, er verdient einen Thread (1/11): kobuk.at/2019/03/die-an… #Artikel12 #Fernsehrat

Denn die Verbreitung der Montage der beiden Sendungen von Kobuk beißt sich mit dem Urheberrecht und mit #Artikel13 wäre sie wohl kaum mehr so einfach zu verbreiten, sondern würde in den Upload-Filtern von Facebook oder YouTube hängen bleiben. (2/11)

Die Rechte für so eine Montage zeitnah zu klären ist aussichtslos und auch zu teuer für ein gemeinnütziges Medienwatchblog von Studierenden einer Uni-Lehrveranstaltung wie Kobuk: kobuk.at/about/ (3/11)

Die urheberrechtliche Ausnahme für Zitate ist nicht anwendbar, weil die Ausschnitte aus den beiden Sendungen viel zu lange sind im Vergleich zu den von Kobuk hinzugefügten Inhalten und die Verwendung über eine bloße Belegfunktion (weit) hinausgeht. (4/11)

Die Montage ist aber auch weder Satire noch Parodie, sondern ein Vergleich von zwei Satiresendungen mit dem Ziel von Medienkritik. Ob sich Kobuk also hier selbst auf die urheberrechtliche Ausnahme für Parodien berufen kann, ist zumindest zweifelhaft. (5/11)

Da mit #Artikel13 aber Plattformen für Urheberrechtsverletzungen unmittelbar und unabhängig von ihrer Kenntnis haften, werden sie Videos wie die Kobuk-Montage in Zukunft sowieso im Zweifel filtern. (6/11)

Dass die Plattformen die Rechte an der Kobuk-Montage lizenzieren ist ausgeschlossen, weil die Montage ein neues Werk ist und auch Urheberpersönlichkeitsrechte betroffen sind, die z.B. von Verwertungsgesellschaften gar nicht eingeräumt werden können. (7/11)

(Ganz abgesehen davon, dass kein Upload-Filter heute in der Lage ist, ein Video wie die Kobuk-Montage adäquat in rechtlicher Hinsicht zu erfassen. Selbst wenn die Plattformen also die Inhalte lizenzieren wollten, sie wären faktisch nicht dazu in der Lage). (8/11)

Bleibt die Frage, ob die Kobuk-Montage zumindest in Deutschland nach § 24 UrhG als „Freie Benutzung“ auch ohne Lizenz verbreitet werden dürfte. Zumindest nach dem EU-Generalanwalt lässt das EU-Urheberrecht das nicht zu: netzpolitik.org/2018/endlos-pr… (9/11)

In den USA wäre die Kobuk-Montage hingegen sehr wahrscheinlich ein Fall von „Fair Use“. Eine entsprechend flexible Ausnahme vom Urheberrecht gibt es in Europa jedoch heute und auch im Reformvorschlag nicht. Mehr dazu bei @iRightsinfo: irights.info/artikel/meme-u… (10/11)

Zum Abschluss noch der Hinweis auf die ganze Folge von „Die Anstalt“ in der ZDF-Mediathek: zdf.de/comedy/die-ans…
Die gibt es dort sogar in drei Auflösungen als Download gibt, z.B. hier in mittlerer Qualität: downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/19/03/… (11/11)

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