Im Fall #RebeccaReusch hat die @PolizeiBB sich widersprechende Angaben dazu gemacht, auf welche Rechtsgrundlage die #Kennzeichenerfassung gestützt wird. Dass die Daten des Beschuldigten dort noch gespeichert waren, wirft zahlreiche Fragen auf. #KESY (Thread)
Präventiv wäre eine Erhebung nach § 36 a BbgPolG möglich. Hier darf aber nur im Trefferfall gespeichert werden. Die Daten des Beschuldigten hätten daher eigentlich nicht mehr gespeichert sein dürfen. #KESY
netzpolitik.org/2019/kennzeich…
Repressiv fehlt es an einer Rechtsgrundlage in der StPO, die eine automatische #Kennzeichenerfassung inkl. Speicherung gestatten würde. #KESY
Die Landesdatenschutzbeauftragte BB berichtet gleichwohl von einer intensiven repressiven Nutzung von #KESY durch die Polizei (Anordnungen "monatlich im hohen dreistelligen Bereich", lda.brandenburg.de/media_fast/405…). Das wäre schon ein starkes Stück.
#KESY ist damit ein Paradebeispiel dafür, wohin Big Data bei der Polizei führt:
1. Zu einer extrem extensiven Auslegung von Eingriffsbefugnissen zur Sammlung möglichst umfangreicher Datenbestände.
2. Zur intensiven Nutzung einmal erhobener Daten zu sehr verschiedenen weiteren Zwecken unter Durchbrechung des verfassungsrechtlich begründeten Zweckbindungsgrundsatzes.
@RonenSteinke @andre_meister
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