Ich finde diesen Text vom Spiegel sehr gut und wichtig, und plausibel und richtig, aber zwei Sätze gibt es darin, die ich falsch finde. Dazu, im Folgenden, ein - kurzer - Thread. (...)
spiegel.de/politik/auslan…
In diesem Text steht auch: "Wenn eine Information verifiziert & damit frei von jedem Zweifel ist, ist sie zum Abdruck geeignet. Eine Redaktion ist nach unserer Überzeugung dazu verpflichtet, diese Informationen dann auch ohne Aufschub zu veröffentlichen." Das verstehe ich nicht.
Es ist aus meiner Sicht auch Unfug: Den Zeitpunkt einer Publikation selbst und frei zu bestimmen, gehört zu den ganz wesentlichen und elementaren redaktionellen Freiheiten. Wir sollten nicht anfangen, das zur Disposition zu stellen.
Es gibt etliche Informationen, die verifiziert, frei von jedem Zweifel und zum Abdruck geeignet sind und dennoch drucken wir sie nicht. Wir müssen nicht alles drucken, was wir wissen. Wir sollten es dann drucken, wenn wir selbst denken, dass der Zeitpunkt geeignet ist.
Noch weniger sollte "eine Redaktion zum Abdruck verpflichtet" sein. Nein, eine Redaktion ist zu gar nichts verpflichtet, außer zu Quellenschutz und zu redlicher Arbeit.
Deswegen finde ich diese zwei Sätze grundfalsch und meine, wir sollten uns nicht mit ihnen vertraut machen.
Es war gut und richtig, die Texte zu dem vorliegenden #StracheVideo auch vor der Europawahl zu veröffentlichen, aber nicht, weil die Kollegen es mussten, sondern weil sie es konnten und das ist ein Unterschied und auf den dürfen sie stolz sein.
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