Mit #Strafrecht gegen #hatespeech im Netz? – ein paar (vorläufige) Überlegungen.
1. Ich finde es wichtig und #überfällig, dass wir endlich eine breitere #Debatte über die ganz überwiegend rechtsmotivierte, häufig misogyne Hetze im Netz haben.
2. Das Problem ist ein politisches und gesellschaftliches und muss auch so bearbeitet werden. #Strafrecht kann dabei ein Instrument sein – man sollte sich aber immer auch der negativen #Implikationen bewusst sein, die damit verbunden sind.
3. Zum einen geraten andere Formen der Bearbeitung durch die #Verstrafrechtlichung solcher Probleme in den Hintergrund – zugleich kann das Strafrecht die gesetzten #Erwartungen in der Praxis oft nur sehr eingeschränkt erfüllen.
4. Zum anderen führen Ausweitungen zu erheblichen Folgen für und durch das Strafrecht (Überforderung des Strafrechts, Entgrenzung des Strafrechts und der Strafverfolgung, selektive Praxis, weitergehende Ermittlungsbefugnisse u.a.m.).
5. Viele der Dinge, über die gerade diskutiert wird, sind schon strafbar. Es fehlt nicht an Straftatbeständen und Ermittlungsbefugnissen, sondern an der Umsetzung in der Praxis. Hierfür bedarf es vor allem einer entsprechenden Prioritätensetzung bei den Strafverfolgungsbehörden.
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