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#GDPR-damaged: took part in lawmaking process & going nuts ever since. #Photography & #Leica. Freedom of expression. Science. Visualisations and more.

Jul 22, 2020, 40 tweets

Rspr zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte #PutbackAnspruch:

"Der Nutzer eines sozialen Netzwerks hat Anspruch auf Wiedereinstellung eines Beitrags, wenn dieser zu Unrecht als Hassrede eingestuft und in der Folge gelöscht wurde."

(OLG Oldenburg, Urteil vom 1.7.2019)

Rspr zur mittelbaren #Drittwirkung der Grundrechte:

"Angesichts der überragenden Bedeutung der #Meinungsfreiheit überwiegt bei einer Quasi-Monopolstellung der Plattform jedenfalls bei erlaubten politischen Kommentaren das Recht zur freien Äußerung."

(OLG Stuttgart, 23.1.2019)

"... wäre es unvereinbar, wenn der Betreiber einer Social-Media-Plattform gestützt auf ein »virtuelles Hausrecht« ... den Beitrag eines Nutzers ... auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreitet.

(OLG München, 24.8.2018)

"Wird zB durch ein 'Zwinker-Smiley am Ende eines Tweets gezeigt, dass es sich lediglich um #Satire bzw. #Ironie handelt, liegt eine vom Grundrecht der #Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung vor, die die #Accountsperre nicht zulässt."

(LG Nürnberg, 7.6.2019) #twittersperrt

"Eine Videohosting- und Kommunikationsplattform hat bei der Anwendung eigener Richtlinien in jedem Fall die mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte, vor allem des Grundrechts der Nutzer auf #Meinungsfreiheit, zu berücksichtigen."

(KG Berlin, 22.3.2019)

"... hat der Nutzer einen Anspruch darauf, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht gegen seinen Willen von der Plattform entfernt wird."

#Drittwirkung #PutbackAnspruch

(OLG München, 17.7.2018)

"Nach ständiger Rechtsprechung des #BVerfG können die Grundrechte in solchen Streitigkeiten im Wege der mittelbaren #Drittwirkung Wirksamkeit entfalten."

#PutbackAnspruch

(BVerfG, 22.5.2019)

"... mittelbare #Drittwirkung ist auch bei Auslegung v AGB zu berücksichtigen."

"Der Post erfüllt ... zwar d Definition einer #Hassbotschaft im Sinne d Gemeinschaftsstandards ... Die Schwelle zur #Schmähkritik ist indes ... noch nicht erreicht."

(LG HH, 31.5.2019, 305 O 17/18)

"Der Betreiber einer Social-Media-Plattform, der einen (rechtmäßigen) Post eines Nutzers löscht und zudem dessen Account sperrt, während er ... , verstößt gegen § 242 BGB in Verbindung mit einer mittelbaren #Drittwirkung des Art. 3 I GG."

(LG Berlin, 9.9.2018) #Accountsperre

"Grundrechte Privater entfalten auf d privatrechtl Rechtsbeziehungen zu einer Online-Plattform Ausstrahlungswirkung und sind v Gerichten bei Auslegung d Zivilrechts zur Geltung zu bringen."

"Die Nutzungsbedingungen & Gemeinschaftsstandards ... berücksichtigen Art. 5 I GG ...

...jedoch in angemessener Weise ... Zwar ist nach Art. 5 I GG auch ein scharfer & polemischer diskursiver Meinungsaustausch geschützt. ... Als gewinnorientiertes Unternehmen ist ... jedoch nicht verpflichtet, dieses Konzept in Gänze zu verwirklichen."

(LG Heidelberg, 28.8.2018)

"Eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer liegt hierin zumindest dann nicht, wenn sich aus den Bedingungen ergibt, dass Löschungen nicht willkürlich vorgenommen und Nutzer nicht vorschnell und dauerhaft gesperrt werden."

(OLG Dresden, 8.8.2018)

"Nutzer eines soz Netzwerks hat ... keinen Anspruch auf ein v konkreter Äußerung unabhängiges generelles Verbot d Sperrung seines Nutzerkontos."

"Es muss gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht v d Plattform entfernt werden muss."

(OLG München 12.12.2018)

"Die Interpretation einer Äußerung auf #Facebook setzt die Ermittlung des objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums voraus."

(OLG München, 24.8.2018)

"Jedoch handelt es sich bei der Beklagten um einen öffentlichen Kommunikationsraum ... Ein geordneter Austausch der Meinungen, der auch das Bestreben der Beklagten ist, wird durch inflationäre Sperrungen von Accounts, verhindert."



(LG Dortmund, 1.7.2020) loeffel-abrar.com/wp-content/upl…

"Auch insoweit ist die mittelbare #Drittwirkung der Grundrechte zu berücksichtigen, die es gebietet, die kollidierenden Grundrechtspositionen im Wege praktischer Konkordanz zum Ausgleich zu bringen."

(LG Mannheim, 13.5.2020)

"Im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte muss gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf."

(OLG Dresden, 7.4.2020)

"Dies führt nicht dazu, dass Facebook den Beitrag eines Nutzers nur löschen dürfte, wenn die (strafrechtlichen) Grenzen zulässiger Meinungsäußerung überschritten sind."

(OLG Karlsruhe, 28.2.2019)

"Grundlage für den Anspruch ... auf Unterlassung der #Löschung ... ist der Erfüllungsanspruch ... in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB und der bei dessen Auslegung zu beachtenden mittelbaren #Drittwirkung des Grundrechts des Nutzers auf #Meinungsfreiheit."

(LG Frankfurt, 3.9.2020)

"Soziale Netzwerke dürfen 'Hassorganisationen' ausschließen. Die Grenze für ein Verbot von Hassorganisationen oder deren Unterstützern stellt allein das Willkürverbot dar."

(OLG Dresden, 16.6.2020)

Zulässige Nutzersperre in sozialem Netzwerk nach Drohung mit glaubhafter Gewaltabsicht

(OLG Dresden, 12.5.2020)

"Dem Nutzer einer Social-Media-Plattform steht gegen den Betreiber ein Anspruch darauf zu, dass eine von ihm eingestellte zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt wird. Der Nutzer trägt die Darlegungs- und Beweislast."

(OLG München, 18.2.2020)

"Plattformbetreiber ist berechtigt, Beitrag vorübergehend zu löschen & Nutzer vorläufig zu sperren, wenn Anschein besteht, dass Beitrag gegen Gemeinschaftsstandards verstößt. Ihm ist iRd ersten Beurteilung ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen."

(LG Frankenthal, 8.9.2020)

"Voraussetzung für Sperre eines Benutzerkontos ist, dass Ausschluss sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich ist. Nutzungsbedingungen, wonach Nutzer ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden kann, sind wg Verstoß gg § 307 I 1 BGB unwirksam."

(AG Saarlouis, 1.4.2020)

"Die Löschung eines Kommentars, d einen nach Nutzungsbedingungen (#Netiquette) der Rundfunkanstalt unerwünschten Link enthält, von der journalistisch begleiteten Seite d öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist von deren virtuellem #Hausrecht gedeckt."

(VG Leipzig, 17.6.2020)

Finally der #BGH zu #facebooklöscht und #facebooksperrt:

Rspr seit dem Urteil v 29.7.2021, in dem der #BGH die Nutzungsbedingungen von #Facebook für unwirksam erklärt hat.

#Accountsperre #Beitragslöschung #Twittersperrt, #Twitterlöscht #Facebooksperrt #Facebooklöscht #PutBackAnspruch #Drittwirkung #Grundrechte #Meinungsfreiheit #AGB👇

Die isolierte Verwendung des Zeichens „Schwarze Sonne“ in einem sozialen Netzwerk rechtfertigt nicht ohne Weiteres das Löschen des Posts oder eine #Accountsperre.

(OLG Rostock, 29.9.2021)

Wird Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht & auf dessen Beschwerde unmittelbar wieder eingestellt, besteht kein Anspruch auf Unterlassung, weil das Netzwerk zu erkennen gegeben hat, dass Löschung Fehler des Algorithmus war.

(OLG Dresden, 18.10.2021)

Rechtswidrige Sperrung des Accounts eines sozialen Netzwerks

"Der Senat macht sich ... die überzeugend begründete Rechtsauffassung des #BGH zu eigen."

(OLG Karlsruhe, 10.11.2021)

"Ohne Umsetzung der vom BGH verlangten Änderung der Nutzungsbedingungen und Beachtung der verfahrensrechtlichen Erfordernisse besteht ...keine Berechtigung des Anbieters eines sozialen Netzwerks zur Löschung und Sperrung auf Basis des Nutzervertrags."

(OLG München, 14.12.2021)

"Dass ein Verstoß gegen die AGB von #Twitter ... nicht vorliegen kann, leuchtet schon deswegen ein, weil die Verfügungsbeklagte ... die entsprechende Bilddatei selbst in ihrer Anwendersoftware zur Verwendung bereithält." #GIF

(LG Lübeck, 17.1.2022)

"Ist die Klausel der AGB eines Anbieters eines sozialen Netzwerks, die ihn zur Löschung von Nutzerbeiträgen berechtigt, unwirksam, ergibt sich ein Recht zur
Löschung nicht rechtswidriger Beiträge auch nicht im Wege ergänzender Vertragsauslegung."

(OLG Celle, 20.1.2022)

Entfernungs- & Sperrungsvorbehalte in Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks, die kein verbindliches Verfahren vorsehen, innerhalb dessen von Entfernung von Beiträgen & Sperrung ihres Kontos betroffene Nutzer Stellung nehmen können, sind unwirksam.

(BGH, 27.1.2022)

BGH, Urteil vom 27.1.2022 – III ZR 12/21:

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…

to be continued ...

Ich bin mir nicht sicher, ob es mit dem #DSA besser wird🧐

39/n

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